Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

K13.0 – Krankheiten der Lippen

K13.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Orofaziale und kieferorthopädische Codes

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – K13.0 Krankheiten der Lippen

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig

Empfehlung an die Ärzt*in:

Keine logopädische Indikation.

Fachliche Beschreibung – K13.0 Krankheiten der Lippen

K13.0 (Krankheiten der Lippen) ist keine logopädische Indikation.

Allgemeinverständlich – K13.0 Krankheiten der Lippen

Diese Munderkrankung wird nicht in der Logopädie behandelt.

Grauzone-Status im Detail – K13.0 Krankheiten der Lippen

Warum nicht im Katalog:

Orale Schleimhaut-/Lippenerkrankungen sind keine logopädischen Indikationen.

Häufigkeit auf Rezepten:

Sehr selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Nicht über Logopädie verordnungsfähig

Logopädie-Relevanz – K13.0 Krankheiten der Lippen

Häufigkeit in der Praxis: nicht relevant

Kein logopädisches Störungsbild.

Typische Patient*innengruppe: Nicht zutreffend

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.