Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

K20 – Ösophagitis

K20 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Erkrankungen des Verdauungstrakts

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – K20 Ösophagitis

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für K20 (Erkrankungen des Verdauungstrakts).

ST1 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für K20 (Erkrankungen des Verdauungstrakts).

Verordnungshinweis – K20 Ösophagitis

GI-Code als Hauptdiagnose + SC oder ST1.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei ösophagealer Dysphagie oder refluxbedingter Stimmstörung. Bei rein ösophagealen Erkrankungen ist die Abgrenzung zur Gastroenterologie wichtig.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – K20 Ösophagitis

Dysphagie/Reflux-Stimmstörung

Typische logopädische Symptome – K20 Ösophagitis

  • Dysphagie bei Ösophaguserkrankung (SC)
  • Reflux-bedingte Stimmstörung (ST1)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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