Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

M32.1 – SLE mit Organbeteiligung

M32.1 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Systemische/autoimmune Erkrankungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – M32.1 SLE mit Organbeteiligung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für M32.1 (Systemische/autoimmune Erkrankungen).

SP6 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für M32.1 (Systemische/autoimmune Erkrankungen).

ST1 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für M32.1 (Systemische/autoimmune Erkrankungen).

Verordnungshinweis – M32.1 SLE mit Organbeteiligung

Autoimmun-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG. Begleitbrief bei seltenen Erkrankungen.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode wenn die Autoimmunerkrankung zu logopädisch behandelbarer Symptomatik führt. Bei seltenen Erkrankungen Begleitbrief empfohlen.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – M32.1 SLE mit Organbeteiligung

ZNS-Beteiligung → Aphasie/Dysarthrie

Typische logopädische Symptome – M32.1 SLE mit Organbeteiligung

  • Dysphagie (SC)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Stimmstörung bei Cricoarytenoidarthritis (ST1)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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