Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

M62.80 – Sonstige Muskelkrankheiten

M62.80 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – M62.80 Sonstige Muskelkrankheiten

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

ST1 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für M62.80 (Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)).

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für M62.80 (Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)).

SP6 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für M62.80 (Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)).

Verordnungshinweis – M62.80 Sonstige Muskelkrankheiten

Komplikations-/Folge-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei iatrogenen Schäden. Werden in der Regel akzeptiert, besonders in Kombination mit post-operativen Zuständen.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – M62.80 Sonstige Muskelkrankheiten

Strahlenfibrose → Trismus/Dysphagie

Typische logopädische Symptome – M62.80 Sonstige Muskelkrankheiten

  • Stimmstörung nach Intubation/OP (ST1/ST2)
  • Dysphagie nach Bestrahlung/OP (SC)
  • Tracheostoma-Management

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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