Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

P10.1 – Zerebrale Blutung durch Geburtsverletzung

P10.1 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Perinatale Erkrankungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – P10.1 Zerebrale Blutung durch Geburtsverletzung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP1 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für P10.1 (Perinatale Erkrankungen).

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für P10.1 (Perinatale Erkrankungen).

SP6 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für P10.1 (Perinatale Erkrankungen).

Verordnungshinweis – P10.1 Zerebrale Blutung durch Geburtsverletzung

Perinataler Code als Hauptdiagnose + korrekte DG. Ggf. F80.x als ergänzender Code.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei perinatalen Schäden mit Langzeitfolgen für Sprache/Sprechen/Schlucken. Im ambulanten Bereich zusätzlich einen heilmittelkatalogtauglichen Code erwägen (F80.x, R13.x).

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – P10.1 Zerebrale Blutung durch Geburtsverletzung

Sprachentwicklung bei Frühgeburt/Geburtskomplikation

Typische logopädische Symptome – P10.1 Zerebrale Blutung durch Geburtsverletzung

  • Sprachentwicklungsstörung (SP1)
  • Dysphagie (SC)
  • Dysarthrie (SP6)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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