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Bedingt verordnungsfähig

P35.0 – Rötelnembryopathie

P35.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: P35.0 Logopädie, Rötelnembryopathie Logopädie, konnatale Infektion Hörstörung Sprache

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Perinatale Erkrankungen

Hörstatus früh klären. Sprachentwicklung und Fütterproblematik beachten.

Logopädische Beschreibung – P35.0 Rötelnembryopathie

P35.0 (Rötelnembryopathie): Schädigung des Kindes durch eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft, oft mit Schwerhörigkeit, Herz- und Augenfehlern. Eine konnatale Infektion ist eine der häufigsten Ursachen einer angeborenen Schwerhörigkeit, die die Sprachentwicklung beeinträchtigt. Logopädisch stehen die hörbedingte bzw. entwicklungsbedingte Sprachstörung und bei neurologischer Beteiligung Fütter- und Schluckprobleme im Vordergrund. Frühe Hördiagnostik und Förderung sind entscheidend.

Typische Störungsbilder – P35.0 Rötelnembryopathie

Hörbedingte Sprachentwicklungsstörung SP1 häufig

Verzögerte Sprache durch konnatale Schwerhörigkeit.

Sprachentwicklungs- und kognitive Störung SP1 je nach Schädigung

Verzögerte Sprache bei Beteiligung des Nervensystems.

Fütter- und Schluckstörung SC bei neurologischer Beteiligung

Erschwertes Trinken und Schlucken.

Einfach erklärt:

Bei Rötelnembryopathie kann das Kind schlechter hören und sich verzögert entwickeln, was die Sprache beeinträchtigt. Logopädie fördert Sprache und Hören, sobald das Kind versorgt ist.

Logopädische Relevanz – P35.0 Rötelnembryopathie

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder nach konnataler Infektion, oft mit Schwerhörigkeit.
Bedeutung Hörschaden → Sprachentwicklung

Typische logopädische Symptome – P35.0 Rötelnembryopathie

  • Sprachentwicklungsstörung (SP1)
  • Dysphagie (SC)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – P35.0 Rötelnembryopathie

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP1 für P35.0 (Perinatale Erkrankungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für P35.0 (Perinatale Erkrankungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für P35.0 (Perinatale Erkrankungen). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – P35.0 Rötelnembryopathie

Perinataler Code als Hauptdiagnose + korrekte DG. Ggf. F80.x als ergänzender Code.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei perinatalen Schäden mit Langzeitfolgen für Sprache/Sprechen/Schlucken. Im ambulanten Bereich zusätzlich einen heilmittelkatalogtauglichen Code erwägen (F80.x, R13.x).

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – P35.0 Rötelnembryopathie

Typische Erstverordnung – P35.0 Rötelnembryopathie

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – P35.0 Rötelnembryopathie

  • P35.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Hörstörung als Ursache der Sprachverzögerung übersehen

Tipps für Ärzt*innen – P35.0 Rötelnembryopathie

  • P35.0: Hörstatus früh klären, dann Logopädie über SP1. Bei Fütterproblemen SC.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – P35.0 Rötelnembryopathie

  • Logopädie fördert Sprache und Hören. Eine frühe Hörabklärung ist besonders wichtig.

Therapieverlauf – P35.0 Rötelnembryopathie

Therapiebeginn: Früh, nach Hörabklärung und Versorgung

Setting: Ambulant, mit Pädaudiologie und Frühförderung

Frequenz: Meist 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Frühe Hördiagnostik ist entscheidend, da Hörstörungen die Sprachentwicklung stark beeinflussen.

Therapieinhalte – P35.0 Rötelnembryopathie

  • Förderung von Hören, Sprache und Sprachverständnis
  • Fütter- und Schluckunterstützung bei Bedarf
  • Elternberatung

Diagnostik – P35.0 Rötelnembryopathie

Erstdiagnostik – P35.0 Rötelnembryopathie

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach-, Sprech- und Schluckdiagnostik Entwicklungsstand und Funktionen erfassen Früh, bei Säuglingen im Rahmen der Nachsorge
Beobachtung der Ess- und Trinksituation Füttern und Schlucksicherheit beurteilen Bei Fütterproblemen

Verlaufsdiagnostik – P35.0 Rötelnembryopathie

Test Zweck Zeitpunkt
Entwicklungsbegleitende Reevaluation Sprache und Funktion dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – P35.0 Rötelnembryopathie

Husten, Verschlucken oder Atempausen beim Füttern Zeitnah ärztlich

Aspirationsgefahr, instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Ausbleibendes Gedeihen oder Entwicklungsstillstand Ärztlich abklären

Gedeihstörung bzw. Entwicklungsregression sichern.

Prognose – P35.0 Rötelnembryopathie

Mit früher Hörversorgung und Förderung entwickelt sich die Sprache oft gut. Entscheidend sind Zeitpunkt von Diagnostik und Therapie.

Einflussfaktoren – P35.0 Rötelnembryopathie

  • Grad der Schwerhörigkeit
  • Neurologische Beteiligung
  • Zeitpunkt der Versorgung
  • Förderbeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – P35.0 Rötelnembryopathie

Differentialdiagnosen – P35.0 Rötelnembryopathie

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – P35.0 Rötelnembryopathie

Häufige Fragen – P35.0 Rötelnembryopathie

Warum ist nach Rötelnembryopathie die Sprache oft verzögert?

Häufig besteht eine Schwerhörigkeit, die die Sprachentwicklung beeinträchtigt. Mit Hörversorgung und Logopädie lässt sich das meist gut auffangen.

Kann man Rötelnembryopathie auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

P35.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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