Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

P92.1 – Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen

P92.1 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Fütterstörungen und Essprobleme

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – P92.1 Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

R13.x – Dysphagie
Q-Codes – z.B. Q35-Q37, Q38.x

Korrekte Diagnosegruppe: SC (Schlucktherapie)

Empfehlung an die Ärzt*in:

P92.x als Nebendiagnose behalten, aber einen heilmittelkatalogtauglichen Hauptcode angeben (z.B. R13.x bei Dysphagie).

Fachliche Beschreibung – P92.1 Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen

P92.1 gehört zu den perinatalen Codes und beschreibt Ernährungsprobleme in der Neugeborenenperiode. Logopäden arbeiten häufig auf Neonatologie-Stationen mit diesen Patienten. Für die ambulante Weiterversorgung ist ein Umcodieren auf einen Heilmittelkatalog-Code erforderlich.

Allgemeinverständlich – P92.1 Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen

Wenn ein Neugeborenes Probleme beim Trinken oder Schlucken hat, braucht es oft Logopädie. Der Code P92.x reicht aber für ein ambulantes Rezept nicht aus. Der Arzt muss zusätzlich einen Code verwenden, der im Heilmittelkatalog steht.

Grauzone-Status im Detail – P92.1 Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen

Warum nicht im Katalog:

P-Codes (Perinatalperiode) sind für den stationären Bereich konzipiert und nicht im ambulanten Heilmittelkatalog Logopädie gelistet.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel. Tritt auf bei Frühgeborenen oder Neugeborenen mit Saug-/Schluckproblemen, besonders beim Übergang stationär → ambulant.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung bei ambulanter Verordnung.

Wann trotzdem relevant:
  • Im stationären Bereich gelten andere Regelungen (DRG-System)
  • Für ambulante Logopädie muss ein heilmittelkatalogtauglicher Hauptcode gewählt werden
  • Als Nebendiagnose auf dem Rezept zur ätiologischen Erklärung

Logopädie-Relevanz – P92.1 Regurgitation und Rumination beim Neugeborenen

Häufigkeit in der Praxis: mittel (v.a. Praxen mit Neonatologie-Kooperation)

Relevant beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung bei Frühgeborenen.

Typische Patient*innengruppe: Frühgeborene und Neugeborene mit Saug-/Schluck-/Trinkproblemen

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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