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Bedingt verordnungsfähig

Q17.2 – Mikrotie

Q17.2 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: Q17.2 Logopädie, Mikrotie Logopädie, angeborene Schwerhörigkeit Sprachentwicklung

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Angeborene Fehlbildungen (ergänzend zum Katalog)

Hörversorgung sicherstellen, dann Sprachentwicklung fördern.

Logopädische Beschreibung – Q17.2 Mikrotie

Q17.2 (Mikrotie): Angeborene Fehlbildung im Ohrbereich, die häufig zu einer Schallleitungsschwerhörigkeit führt. Eine eingeschränkte Hörfähigkeit beeinträchtigt die Sprachentwicklung. Logopädisch stehen die hörbedingte Sprachentwicklungsstörung und das Sprachverständnis im Vordergrund, Voraussetzung ist eine gute Hörversorgung. Die Therapie erfolgt eng mit Pädaudiologie und HNO.

Typische Störungsbilder – Q17.2 Mikrotie

Hörbedingte Sprachentwicklungsstörung SP1 bei relevanter Schwerhörigkeit

Verzögerte Sprache und eingeschränktes Sprachverständnis durch die Hörstörung.

Auditive Wahrnehmungsschwäche SP2 möglich

Erschwertes Lautunterscheiden, v.a. bei Störgeräusch.

Einfach erklärt:

Bei Mikrotie ist das Hören oft eingeschränkt, was die Sprachentwicklung beeinträchtigen kann. Logopädie fördert Sprache und Hören, sobald das Kind gut versorgt ist.

Logopädische Relevanz – Q17.2 Mikrotie

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder mit angeborener Ohrfehlbildung und Schwerhörigkeit.
Bedeutung Sprach-/Sprech-/Schluckentwicklung bei Fehlbildung/Syndrom

Typische logopädische Symptome – Q17.2 Mikrotie

  • Sprachentwicklungsstörung (SP1)
  • Orofaziale Störung (SF)
  • Dysphagie (SC)
  • Artikulationsstörung (SP3)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – Q17.2 Mikrotie

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP1 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK: SF bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK: SC bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SP3 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP3 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

Verordnungshinweis – Q17.2 Mikrotie

Fehlbildungscode als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei Fehlbildungen mit Sprach-/Sprech-/Schluckbeteiligung. Besonders bei Syndromen mit orofazialer Beteiligung häufig akzeptiert.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – Q17.2 Mikrotie

Typische Erstverordnung – Q17.2 Mikrotie

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Bei Säuglingen ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – Q17.2 Mikrotie

  • Q17.2 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Logopädie ohne vorherige Hörversorgung verordnet

Tipps für Ärzt*innen – Q17.2 Mikrotie

  • Q17.2: Bei hörbedingter Sprachstörung über SP1, Hörversorgung sicherstellen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q17.2 Mikrotie

  • Logopädie hilft der Sprachentwicklung, wenn das Hören gut versorgt ist.

Therapieverlauf – Q17.2 Mikrotie

Therapiebeginn: Früh, sobald eine Hörstörung versorgt ist

Setting: Ambulant, mit Pädaudiologie und Frühförderung

Frequenz: Meist 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Die apparative Hörversorgung ist Grundlage. Logopädie behandelt die hörbedingte Sprachstörung.

Therapieinhalte – Q17.2 Mikrotie

  • Förderung von Hören, Sprache und Sprachverständnis
  • Auditives Training
  • Aufbau von Wortschatz und Grammatik
  • Elternberatung

Diagnostik – Q17.2 Mikrotie

Erstdiagnostik – Q17.2 Mikrotie

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach-, Sprech- und Schluckdiagnostik Entwicklungsstand und Funktionen erfassen Zu Therapiebeginn, bei Säuglingen früh
Beobachtung der Ess- und Trinksituation Füttern und Schlucksicherheit beurteilen Bei Fütterproblemen

Verlaufsdiagnostik – Q17.2 Mikrotie

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Entwicklung und Funktion dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – Q17.2 Mikrotie

Husten, Verschlucken, feuchte Atmung oder Atempausen beim Füttern Zeitnah ärztlich

Aspirationsgefahr, instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Gewichtsabnahme oder ausbleibendes Gedeihen Sofort ärztlich

Gedeihstörung, pädiatrische Versorgung vorrangig.

Prognose – Q17.2 Mikrotie

Mit früher Hörversorgung und Förderung entwickelt sich die Sprache oft gut. Entscheidend sind Zeitpunkt der Versorgung und Therapiebeginn.

Einflussfaktoren – Q17.2 Mikrotie

  • Grad der Schwerhörigkeit
  • Zeitpunkt der Hörversorgung
  • Therapiebeginn
  • Konsequenz der Geräte-Nutzung

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – Q17.2 Mikrotie

Differentialdiagnosen – Q17.2 Mikrotie

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – Q17.2 Mikrotie

Häufige Fragen – Q17.2 Mikrotie

Beeinträchtigt eine Ohrfehlbildung die Sprache?

Wenn das Hören eingeschränkt ist, kann die Sprachentwicklung leiden. Mit guter Hörversorgung und Logopädie lässt sich das meist gut auffangen.

Kann man Mikrotie auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

Q17.2 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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