← Zur Suche
Bedingt verordnungsfähig

Q30.0 – Choanalatresie

Q30.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: Q30.0 Logopädie, Choanalatresie Logopädie, Nasenatresie Baby

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Angeborene Fehlbildungen (ergänzend zum Katalog)

Beidseitige Atresie ist ein Neugeborenen-Notfall. Füttern und Resonanz begleiten.

Logopädische Beschreibung – Q30.0 Choanalatresie

Q30.0 (Choanalatresie): Angeborener Verschluss der hinteren Nasenöffnung. Da Neugeborene durch die Nase atmen, kann eine beidseitige Atresie unmittelbar nach der Geburt zu Atem- und Trinkproblemen führen und ist ein Notfall. Logopädisch relevant sind Fütterstörungen und nach operativer Korrektur Resonanzveränderungen. Die Therapie erfolgt eng mit HNO und Pädiatrie.

Typische Störungsbilder – Q30.0 Choanalatresie

Fütterstörung SC häufig beim Neugeborenen

Erschwertes Trinken durch behinderte Nasenatmung.

Resonanzveränderung SF möglich nach Korrektur

Veränderter Stimmklang durch die veränderten Nasenräume.

Einfach erklärt:

Bei einer Choanalatresie ist die hintere Nase verschlossen. Da Babys durch die Nase atmen, kann das Trinken und Atmen erschwert sein. Logopädie unterstützt das Füttern und später die Resonanz.

Logopädische Relevanz – Q30.0 Choanalatresie

Häufigkeit sehr selten
Patient*innengruppe Neugeborene und Säuglinge mit Choanalatresie.
Bedeutung Sprach-/Sprech-/Schluckentwicklung bei Fehlbildung/Syndrom

Typische logopädische Symptome – Q30.0 Choanalatresie

  • Sprachentwicklungsstörung (SP1)
  • Orofaziale Störung (SF)
  • Dysphagie (SC)
  • Artikulationsstörung (SP3)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – Q30.0 Choanalatresie

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP1 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK: SF bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK: SC bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SP3 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP3 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

Verordnungshinweis – Q30.0 Choanalatresie

Fehlbildungscode als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei Fehlbildungen mit Sprach-/Sprech-/Schluckbeteiligung. Besonders bei Syndromen mit orofazialer Beteiligung häufig akzeptiert.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – Q30.0 Choanalatresie

Typische Erstverordnung – Q30.0 Choanalatresie

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCb
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Bei Säuglingen ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – Q30.0 Choanalatresie

  • Q30.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Fütterproblematik nicht logopädisch begleitet

Tipps für Ärzt*innen – Q30.0 Choanalatresie

  • Q30.0: Logopädie bei Fütterstörung über SC, Resonanz nach Korrektur über SF. Notfallaspekt beim Neugeborenen beachten.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q30.0 Choanalatresie

  • Logopädie hilft beim Füttern und später beim Stimmklang. Die ärztliche Versorgung steht zuerst.

Therapieverlauf – Q30.0 Choanalatresie

Therapiebeginn: Beim Neugeborenen früh bei Fütterproblemen, später bei Resonanzthemen

Setting: Stationär und ambulant, mit HNO und Pädiatrie

Frequenz: Nach Bedarf, bei Säuglingen engmaschig

Besonderheiten: Beidseitige Atresie ist ein Notfall des Neugeborenen, die ärztliche Versorgung ist vorrangig.

Therapieinhalte – Q30.0 Choanalatresie

  • Unterstützung von Saugen, Schlucken und Trinkkoordination
  • Beratung der Eltern zur Füttersituation
  • Resonanztherapie bei Bedarf nach Korrektur

Diagnostik – Q30.0 Choanalatresie

Erstdiagnostik – Q30.0 Choanalatresie

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach-, Sprech- und Schluckdiagnostik Entwicklungsstand und Funktionen erfassen Zu Therapiebeginn, bei Säuglingen früh
Beobachtung der Ess- und Trinksituation Füttern und Schlucksicherheit beurteilen Bei Fütterproblemen

Verlaufsdiagnostik – Q30.0 Choanalatresie

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Entwicklung und Funktion dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – Q30.0 Choanalatresie

Zunehmender Stridor, Atemnot oder Blaufärbung Notfall

Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.

Verschlucken mit feuchter Atmung beim Trinken Zeitnah

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – Q30.0 Choanalatresie

Nach operativer Korrektur normalisieren sich Atmung und Trinken meist. Logopädie unterstützt Füttern und Resonanz.

Einflussfaktoren – Q30.0 Choanalatresie

  • Ein- oder beidseitig
  • Zeitpunkt der Korrektur
  • Begleitfehlbildungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – Q30.0 Choanalatresie

Differentialdiagnosen – Q30.0 Choanalatresie

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – Q30.0 Choanalatresie

Häufige Fragen – Q30.0 Choanalatresie

Warum hat ein Baby mit Choanalatresie Trinkprobleme?

Babys atmen durch die Nase. Ist diese verschlossen, sind Atmen und Trinken erschwert. Logopädie unterstützt das Füttern, die HNO-ärztliche Behandlung steht zuerst.

Kann man Choanalatresie auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

Q30.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SC) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

← Zur Suche

Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.