Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

Q31.5 – Angeborene Laryngomalazie

Q31.5 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Angeborene Fehlbildungen (ergänzend zum Katalog)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – Q31.5 Angeborene Laryngomalazie

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP1 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK: SF bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK: SC bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SP3 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP3 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

Verordnungshinweis – Q31.5 Angeborene Laryngomalazie

Fehlbildungscode als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei Fehlbildungen mit Sprach-/Sprech-/Schluckbeteiligung. Besonders bei Syndromen mit orofazialer Beteiligung häufig akzeptiert.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – Q31.5 Angeborene Laryngomalazie

Sprach-/Sprech-/Schluckentwicklung bei Fehlbildung/Syndrom

Typische logopädische Symptome – Q31.5 Angeborene Laryngomalazie

  • Sprachentwicklungsstörung (SP1)
  • Orofaziale Störung (SF)
  • Dysphagie (SC)
  • Artikulationsstörung (SP3)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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