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Bedingt verordnungsfähig

Q74.3 – Arthrogryposis multiplex congenita

Q74.3 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: Q74.3 Logopädie, Arthrogryposis multiplex congenita Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Genetische Syndrome mit Sprach-/Schluck-/Stimmbeteiligung

Nach konkreter Symptomatik richten, nicht pauschal am Syndrom-Code.

Logopädische Beschreibung – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Q74.3 (Arthrogryposis multiplex congenita): Angeborene multiple Gelenkversteifungen, die je nach Beteiligung auch Kiefer und Fütterfunktion betreffen können. Logopädisch sind je nach Ausprägung Fütter- und Schluckstörungen, Artikulationsstörungen bei muskulärer bzw. Bindegewebsbeteiligung und seltener Stimmstörungen relevant. Die Therapie richtet sich nach der individuellen Symptomatik.

Typische Störungsbilder – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Fütter- und Schluckstörung SC je nach Ausprägung

Erschwertes Trinken und Essen, v.a. bei muskulärer Beteiligung.

Artikulationsstörung SP3 möglich

Undeutliche Aussprache bei muskulärer bzw. struktureller Beteiligung.

Einfach erklärt:

Bei Arthrogryposis multiplex congenita können je nach Ausprägung Essen, Aussprache oder Stimme betroffen sein. Logopädie behandelt gezielt die vorhandene Symptomatik.

Logopädische Relevanz – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Bindegewebs- bzw. neuromuskulärem Syndrom.
Bedeutung Orofaziale Beteiligung → Schlucken

Typische logopädische Symptome – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

  • Sprachentwicklungsstörung (SP1)
  • VPI/Rhinophonie (SF)
  • Dysphagie (SC)
  • Dysarthrie (SP6)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP1 bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SF Abgeleitet & verifiziert

HMK: SF bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK: SC bei angeborener Erkrankung/Syndrom. Sprachentwicklungsstörung/Schluckstörung häufig.

SP6 Praxisempfehlung

Klinisch möglich bei Genetische Syndrome mit Sprach-/Schluck-/Stimmbeteiligung.

Verordnungshinweis – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Syndrom-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode. Genetische Syndrome mit bekannter Sprach-/Schluckbeteiligung werden in der Regel akzeptiert. Bei sehr seltenen Syndromen Begleitbrief empfohlen.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Typische Erstverordnung – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Bei Säuglingen ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

  • Q74.3 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Logopädie ohne konkrete Indikation am Syndrom-Code festgemacht

Tipps für Ärzt*innen – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

  • Q74.3: Die konkrete Fütter-, Sprech- oder Stimmstörung über die passende Diagnosegruppe verordnen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

  • Logopädie hilft, wenn Essen, Aussprache oder Stimme betroffen sind, passend zur konkreten Beschwerde.

Therapieverlauf – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Therapiebeginn: Bei vorhandener Fütter-, Sprech- oder Stimmstörung

Setting: Ambulant

Frequenz: Nach Indikation, meist 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Therapie an die individuelle Symptomatik und Belastbarkeit anpassen.

Therapieinhalte – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

  • Fütter- und Schluckunterstützung
  • Artikulations- und Mundmotoriktherapie
  • Stimmtherapie bei Bedarf

Diagnostik – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Erstdiagnostik – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach-, Sprech- und Schluckdiagnostik Entwicklungsstand und Funktionen erfassen Zu Therapiebeginn, bei Säuglingen früh
Beobachtung der Ess- und Trinksituation Füttern und Schlucksicherheit beurteilen Bei Fütterproblemen

Verlaufsdiagnostik – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Entwicklung und Funktion dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Husten, Verschlucken, feuchte Atmung oder Atempausen beim Füttern Zeitnah ärztlich

Aspirationsgefahr, instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Gewichtsabnahme oder ausbleibendes Gedeihen Sofort ärztlich

Gedeihstörung, pädiatrische Versorgung vorrangig.

Prognose – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Die Prognose hängt von Art und Ausprägung des Syndroms ab. Logopädie verbessert die jeweils betroffene Funktion.

Einflussfaktoren – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

  • Art und Schwere des Syndroms
  • Betroffene Funktionen
  • Therapiebeginn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Differentialdiagnosen – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Häufige Fragen – Q74.3 Arthrogryposis multiplex congenita

Hat Arthrogrypose Folgen für das Essen?

Bei Beteiligung von Kiefer oder Mundbereich kann das Füttern erschwert sein. Logopädie unterstützt dann das Trinken und Essen.

Kann man Arthrogryposis multiplex congenita auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

Q74.3 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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