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VERORDNUNGSFAEHIG

R13.0 – Dysphagie mit Beaufsichtigung

R13.- (Dysphagie) ist auf der KBV-Diagnoseliste als langfristiger Heilmittelbedarf gelistet (Diagnosegruppe SC, ab vollendetem 70. Lebensjahr). In diesem Rahmen extrabudgetär verordnungsfähig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes, ergänzend)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für R13.0 (Symptomcodes (R-Codes, ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für R13.0 (Symptomcodes (R-Codes, ergänzend)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigung

Direkt verordnungsfähig unter SC.

Als Hauptcode nutzbar: R13.0 IST im Heilmittelkatalog unter SC (Schlucktherapie) gelistet. Direkt verordnungsfähig. Langfristiger Heilmittelbedarf ab vollendetem 70. Lebensjahr (KBV Diagnoseliste).

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigung

IM KATALOG: SC (Schlucktherapie). Langfristiger Heilmittelbedarf ab 70. LJ.

Typische logopädische Symptome – R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigung

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1/ST2)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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