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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R48.0 – Dyslexie und Alexie

R48.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: R48.0 Logopädie, Alexie Logopädie, Dyslexie nach Schlaganfall, Lesestörung Aphasie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes)

R48.0 ist ein neurologischer Symptomcode. Als Hauptdiagnose die zugrunde liegende Erkrankung (z.B. I69.x) verwenden, die Störung logopädisch über SP5 behandeln.

Logopädische Beschreibung – R48.0 Dyslexie und Alexie

R48.0 beschreibt erworbene Lese-/Schreibstörungen (Alexie/Dyslexie) als Symptom einer Hirnschädigung. Es handelt sich um eine Teilsymptomatik der Aphasie oder eine eigenständige erworbene Lesestörung. Die Behandlung erfolgt im Rahmen der Aphasie-Therapie (SP5). Abgrenzung: F81.0 (LRS bei Kindern) ist eine Entwicklungsstörung, R48.0 ist erworben.

Typische Störungsbilder – R48.0 Dyslexie und Alexie

Erworbene Sprach- bzw. Symbolverarbeitungsstörung SP5 je nach Läsion

erworbener Verlust des Lesens (Alexie), meist nach Schlaganfall oder Hirnschädigung.

Einfach erklärt:

Wenn nach einem Schlaganfall oder einer Hirnverletzung das Lesen und Schreiben gestört ist, behandelt die Logopädie das im Rahmen der Sprachtherapie. Der Arzt muss aber die Ursache (z.B. Schlaganfall) auf das Rezept schreiben, nicht nur das Symptom.

Logopädische Relevanz – R48.0 Dyslexie und Alexie

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Erwachsene mit Aphasie nach Schlaganfall oder SHT
Bedeutung Alexie/Dyslexie ist häufiges Begleitsymptom bei Aphasie. Wird im Rahmen der SP5-Therapie mitbehandelt.

Grauzone-Status im Detail – R48.0 Dyslexie und Alexie

Empfohlene Hauptdiagnose – R48.0 Dyslexie und Alexie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

I63.x – Hirninfarkt
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Korrekte Diagnosegruppe: SP5 (Aphasie/Sprachstörung) mit ätiologischem Code

Empfehlung an die Ärzt*in:

Ätiologischen Code als Hauptdiagnose verwenden (I63.x, I69.x, S06.x etc.). R48.0 als Nebendiagnose.

Warum nicht im Katalog:

R48-Codes sind Symptomcodes für erworbene Werkzeugstörungen. Der Heilmittelkatalog erfordert den ätiologischen Code (z.B. I63.x für Schlaganfall). R48.0 beschreibt nur das Symptom, nicht die Ursache.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel. Ärzte verwenden R48.0 manchmal als Hauptdiagnose bei Aphasie-Patienten mit Lese-/Schreibstörung.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung bei alleiniger Verwendung.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose zur Beschreibung der Symptomatik bei Aphasie
  • Dyslexie/Alexie bei Aphasie wird über SP5 mit ätiologischem Code verordnet
  • NICHT verwechseln mit F81.0 (LRS bei Kindern), das ist eine andere Störung

Verordnung & Praxistipps – R48.0 Dyslexie und Alexie

Typische Erstverordnung – R48.0 Dyslexie und Alexie

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – R48.0 Dyslexie und Alexie

  • R48.0 als Hauptdiagnose verwendet, statt der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung

Tipps für Ärzt*innen – R48.0 Dyslexie und Alexie

  • R48.0 ist ein Symptomcode. Hauptdiagnose ist die neurologische Grunderkrankung, die Störung wird logopädisch über SP5 versorgt.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R48.0 Dyslexie und Alexie

  • Diese Störungen treten meist nach einem Schlaganfall oder einer Hirnschädigung auf. Logopädie hilft, Sprechen und Sprache wieder aufzubauen.

Therapieverlauf – R48.0 Dyslexie und Alexie

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Rehaphase der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent, ambulant 1-3x pro Woche

Besonderheiten: R48 sind Symptomcodes. Als Hauptdiagnose gehört die zugrunde liegende neurologische Erkrankung (z.B. I69.x) auf das Rezept.

Therapieinhalte – R48.0 Dyslexie und Alexie

  • Therapie der erworbenen Sprech- bzw. Sprachstörung
  • Bei Sprechapraxie: Anbahnung und Stabilisierung von Sprechbewegungen
  • Bei begleitender Aphasie: Sprachtherapie

Diagnostik – R48.0 Dyslexie und Alexie

Erstdiagnostik – R48.0 Dyslexie und Alexie

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie- und Sprechapraxiediagnostik Art und Schwere der erworbenen Störung erfassen Sobald kooperationsfähig

Verlaufsdiagnostik – R48.0 Dyslexie und Alexie

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – R48.0 Dyslexie und Alexie

Akut neu aufgetretene Sprach- oder Sprechstörung Notfall

Hinweis auf Schlaganfall, sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – R48.0 Dyslexie und Alexie

Die Prognose richtet sich nach der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung. Logopädie verbessert Sprechen bzw. Sprache vor allem in den ersten Monaten.

Einflussfaktoren – R48.0 Dyslexie und Alexie

  • Ursache und Ausmaß der Hirnschädigung
  • Therapiebeginn
  • Intensität
  • Begleitstörungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – R48.0 Dyslexie und Alexie

Differentialdiagnosen – R48.0 Dyslexie und Alexie

I63.x – Hirninfarkt
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Symptomcodes (R-Codes) – R48.0 Dyslexie und Alexie

Häufige Fragen – R48.0 Dyslexie und Alexie

Ist R48.0 dasselbe wie LRS (F81.0)?

Nein. R48.0 ist eine erworbene Lesestörung nach Hirnschädigung (z.B. Schlaganfall). F81.0 ist eine Entwicklungsstörung bei Kindern. Beide werden unterschiedlich verordnet und behandelt.

Gehört diese erworbene Störung zur Logopädie?

Wenn Sprechen oder Sprache betroffen sind, ja. Auf dem Rezept gehört aber die zugrunde liegende neurologische Erkrankung als Hauptdiagnose.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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