Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R48.0 – Dyslexie und Alexie

R48.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes)

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – R48.0 Dyslexie und Alexie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

I63.x – Hirninfarkt
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Korrekte Diagnosegruppe: SP5 (Aphasie/Sprachstörung) mit ätiologischem Code

Empfehlung an die Ärzt*in:

Ätiologischen Code als Hauptdiagnose verwenden (I63.x, I69.x, S06.x etc.). R48.0 als Nebendiagnose.

Fachliche Beschreibung – R48.0 Dyslexie und Alexie

R48.0 beschreibt erworbene Lese-/Schreibstörungen (Alexie/Dyslexie) als Symptom einer Hirnschädigung. Es handelt sich um eine Teilsymptomatik der Aphasie oder eine eigenständige erworbene Lesestörung. Die Behandlung erfolgt im Rahmen der Aphasie-Therapie (SP5). Abgrenzung: F81.0 (LRS bei Kindern) ist eine Entwicklungsstörung, R48.0 ist erworben.

Allgemeinverständlich – R48.0 Dyslexie und Alexie

Wenn nach einem Schlaganfall oder einer Hirnverletzung das Lesen und Schreiben gestört ist, behandelt die Logopädie das im Rahmen der Sprachtherapie. Der Arzt muss aber die Ursache (z.B. Schlaganfall) auf das Rezept schreiben, nicht nur das Symptom.

Grauzone-Status im Detail – R48.0 Dyslexie und Alexie

Warum nicht im Katalog:

R48-Codes sind Symptomcodes für erworbene Werkzeugstörungen. Der Heilmittelkatalog erfordert den ätiologischen Code (z.B. I63.x für Schlaganfall). R48.0 beschreibt nur das Symptom, nicht die Ursache.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel. Ärzte verwenden R48.0 manchmal als Hauptdiagnose bei Aphasie-Patienten mit Lese-/Schreibstörung.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung bei alleiniger Verwendung.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose zur Beschreibung der Symptomatik bei Aphasie
  • Dyslexie/Alexie bei Aphasie wird über SP5 mit ätiologischem Code verordnet
  • NICHT verwechseln mit F81.0 (LRS bei Kindern) – das ist eine andere Störung

Logopädie-Relevanz – R48.0 Dyslexie und Alexie

Häufigkeit in der Praxis: mittel

Alexie/Dyslexie ist häufiges Begleitsymptom bei Aphasie. Wird im Rahmen der SP5-Therapie mitbehandelt.

Typische Patient*innengruppe: Erwachsene mit Aphasie nach Schlaganfall oder SHT

Häufige Fragen (FAQ) – R48.0 Dyslexie und Alexie

Ist R48.0 dasselbe wie LRS (F81.0)?

Nein. R48.0 ist eine erworbene Lesestörung nach Hirnschädigung (z.B. Schlaganfall). F81.0 ist eine Entwicklungsstörung bei Kindern. Beide werden unterschiedlich verordnet und behandelt.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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