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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: Agnosie allein ist keine logopädische Indikation. Nur bei begleitender Sprach-/Sprech-/Schluckstörung über SP5/SP6/SC.
Ätiologischen Code verwenden. R48.1 als Nebendiagnose. Agnosie allein ist neuropsychologisch, nicht logopädisch.
Agnosie (Störung des Erkennens bei intakter Sinneswahrnehmung) ist primär eine neuropsychologische Störung. Logopädisch relevant nur bei begleitender Aphasie, Dysarthrie oder Dysphagie. Die Behandlung der Agnosie selbst fällt in die Neuropsychologie/Ergotherapie.
Agnosie (Probleme beim Erkennen von Dingen, Gesichtern oder Geräuschen) wird nicht in der Logopädie behandelt. Nur wenn gleichzeitig Sprach- oder Schluckprobleme bestehen, kommt Logopädie dazu.
Symptomcode für Wahrnehmungsstörung. Keine eigenständige logopädische Diagnosegruppe. Agnosie ist primär neuropsychologisch.
Selten.
Absetzung.
Häufigkeit in der Praxis: selten als Verordnungsgrund
Tritt als Begleitsymptom bei Aphasie-Patienten auf.
Typische Patient*innengruppe: Neurologische Patienten mit Mehrfachsymptomatik