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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R48.1 – Agnosie

R48.1 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: R48.1 Logopädie, Agnosie Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes)

R48.1 ist ein neurologischer Symptomcode. Als Hauptdiagnose die zugrunde liegende Erkrankung (z.B. I69.x) verwenden, die Störung logopädisch über SP5 behandeln.

Logopädische Beschreibung – R48.1 Agnosie

Agnosie (Störung des Erkennens bei intakter Sinneswahrnehmung) ist primär eine neuropsychologische Störung. Logopädisch relevant nur bei begleitender Aphasie, Dysarthrie oder Dysphagie. Die Behandlung der Agnosie selbst fällt in die Neuropsychologie/Ergotherapie.

Typische Störungsbilder – R48.1 Agnosie

Erworbene Sprach- bzw. Symbolverarbeitungsstörung SP5 je nach Läsion

gestörtes Erkennen trotz intakter Sinnesorgane, meist nach Schlaganfall oder Hirnschädigung.

Einfach erklärt:

Agnosie (Probleme beim Erkennen von Dingen, Gesichtern oder Geräuschen) wird nicht in der Logopädie behandelt. Nur wenn gleichzeitig Sprach- oder Schluckprobleme bestehen, kommt Logopädie dazu.

Logopädische Relevanz – R48.1 Agnosie

Häufigkeit selten als Verordnungsgrund
Patient*innengruppe Neurologische Patienten mit Mehrfachsymptomatik
Bedeutung Tritt als Begleitsymptom bei Aphasie-Patienten auf.

Grauzone-Status im Detail – R48.1 Agnosie

Empfohlene Hauptdiagnose – R48.1 Agnosie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

I63.x / I69.x – Schlaganfall/Folgen
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Korrekte Diagnosegruppe: Agnosie allein ist keine logopädische Indikation. Nur bei begleitender Sprach-/Sprech-/Schluckstörung über SP5/SP6/SC.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Ätiologischen Code verwenden. R48.1 als Nebendiagnose. Agnosie allein ist neuropsychologisch, nicht logopädisch.

Warum nicht im Katalog:

Symptomcode für Wahrnehmungsstörung. Keine eigenständige logopädische Diagnosegruppe. Agnosie ist primär neuropsychologisch.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose bei Aphasie (SP5) wenn begleitend Agnosie vorliegt
  • Ätiologischer Code als Hauptdiagnose erforderlich

Verordnung & Praxistipps – R48.1 Agnosie

Typische Erstverordnung – R48.1 Agnosie

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – R48.1 Agnosie

  • R48.1 als Hauptdiagnose verwendet, statt der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung

Tipps für Ärzt*innen – R48.1 Agnosie

  • R48.1 ist ein Symptomcode. Hauptdiagnose ist die neurologische Grunderkrankung, die Störung wird logopädisch über SP5 versorgt.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R48.1 Agnosie

  • Diese Störungen treten meist nach einem Schlaganfall oder einer Hirnschädigung auf. Logopädie hilft, Sprechen und Sprache wieder aufzubauen.

Therapieverlauf – R48.1 Agnosie

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Rehaphase der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent, ambulant 1-3x pro Woche

Besonderheiten: R48 sind Symptomcodes. Als Hauptdiagnose gehört die zugrunde liegende neurologische Erkrankung (z.B. I69.x) auf das Rezept.

Therapieinhalte – R48.1 Agnosie

  • Therapie der erworbenen Sprech- bzw. Sprachstörung
  • Bei Sprechapraxie: Anbahnung und Stabilisierung von Sprechbewegungen
  • Bei begleitender Aphasie: Sprachtherapie

Diagnostik – R48.1 Agnosie

Erstdiagnostik – R48.1 Agnosie

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie- und Sprechapraxiediagnostik Art und Schwere der erworbenen Störung erfassen Sobald kooperationsfähig

Verlaufsdiagnostik – R48.1 Agnosie

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – R48.1 Agnosie

Akut neu aufgetretene Sprach- oder Sprechstörung Notfall

Hinweis auf Schlaganfall, sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – R48.1 Agnosie

Die Prognose richtet sich nach der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung. Logopädie verbessert Sprechen bzw. Sprache vor allem in den ersten Monaten.

Einflussfaktoren – R48.1 Agnosie

  • Ursache und Ausmaß der Hirnschädigung
  • Therapiebeginn
  • Intensität
  • Begleitstörungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – R48.1 Agnosie

Differentialdiagnosen – R48.1 Agnosie

I63.x – / I69.x Schlaganfall/Folgen
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Symptomcodes (R-Codes) – R48.1 Agnosie

Häufige Fragen – R48.1 Agnosie

Gehört diese erworbene Störung zur Logopädie?

Wenn Sprechen oder Sprache betroffen sind, ja. Auf dem Rezept gehört aber die zugrunde liegende neurologische Erkrankung als Hauptdiagnose.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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