Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R48.1 – Agnosie

R48.1 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes)

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – R48.1 Agnosie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

I63.x / I69.x – Schlaganfall/Folgen
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Korrekte Diagnosegruppe: Agnosie allein ist keine logopädische Indikation. Nur bei begleitender Sprach-/Sprech-/Schluckstörung über SP5/SP6/SC.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Ätiologischen Code verwenden. R48.1 als Nebendiagnose. Agnosie allein ist neuropsychologisch, nicht logopädisch.

Fachliche Beschreibung – R48.1 Agnosie

Agnosie (Störung des Erkennens bei intakter Sinneswahrnehmung) ist primär eine neuropsychologische Störung. Logopädisch relevant nur bei begleitender Aphasie, Dysarthrie oder Dysphagie. Die Behandlung der Agnosie selbst fällt in die Neuropsychologie/Ergotherapie.

Allgemeinverständlich – R48.1 Agnosie

Agnosie (Probleme beim Erkennen von Dingen, Gesichtern oder Geräuschen) wird nicht in der Logopädie behandelt. Nur wenn gleichzeitig Sprach- oder Schluckprobleme bestehen, kommt Logopädie dazu.

Grauzone-Status im Detail – R48.1 Agnosie

Warum nicht im Katalog:

Symptomcode für Wahrnehmungsstörung. Keine eigenständige logopädische Diagnosegruppe. Agnosie ist primär neuropsychologisch.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose bei Aphasie (SP5) wenn begleitend Agnosie vorliegt
  • Ätiologischer Code als Hauptdiagnose erforderlich

Logopädie-Relevanz – R48.1 Agnosie

Häufigkeit in der Praxis: selten als Verordnungsgrund

Tritt als Begleitsymptom bei Aphasie-Patienten auf.

Typische Patient*innengruppe: Neurologische Patienten mit Mehrfachsymptomatik

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.