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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: SP6 (Sprechmotorik) mit ätiologischem Code. NICHT R48.2 als Hauptcode.
Bei Sprechapraxie: SP6 mit ätiologischem Code (I63.x, I69.x etc.). R48.2 als Nebendiagnose. Im Freitext 'Sprechapraxie' vermerken.
R48.2 umfasst alle Apraxieformen. Logopädisch relevant ist spezifisch die Sprechapraxie (gestörte Sprechplanung bei intakter Sprechmuskulatur). Diese wird über SP6 verordnet. Häufig in Kombination mit Aphasie (SP5) und/oder Dysarthrie (SP6). Die Verordnung erfordert einen ätiologischen Hauptcode.
Wenn nach einem Schlaganfall das Sprechen 'suchend' und angestrengt klingt (Sprechapraxie), hilft Logopädie. Der Arzt muss den Schlaganfall-Code auf das Rezept schreiben, nicht R48.2.
R48.2 ist ein unspezifischer Symptomcode für Apraxie allgemein (Gliedmaßenapraxie, Ideomotorische Apraxie, Sprechapraxie etc.). Der Heilmittelkatalog erfordert den ätiologischen Code. Sprechapraxie wird über SP6 verordnet.
Mittel-hoch. Ärzte schreiben R48.2 wenn sie Sprechapraxie meinen.
Absetzung.
Häufigkeit in der Praxis: häufig (Sprechapraxie)
Sprechapraxie ist ein häufiges Störungsbild in der neurologischen Logopädie. R48.2 wird oft fälschlich als Hauptcode genutzt.
Typische Patient*innengruppe: Erwachsene nach Schlaganfall mit Sprechapraxie, oft kombiniert mit Aphasie
Über SP6 (Sprechmotorik) mit dem Code der Ursache (z.B. I63.x bei Schlaganfall). R48.2 reicht nicht als Hauptcode. Im Freitext sollte 'Sprechapraxie' stehen.