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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R48.2 – Apraxie

R48.2 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: R48.2 Logopädie, Apraxie Logopädie, Sprechapraxie Verordnung, Sprechapraxie Code

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes)

R48.2 ist ein neurologischer Symptomcode. Als Hauptdiagnose die zugrunde liegende Erkrankung (z.B. I69.x) verwenden, die Störung logopädisch über SP6 behandeln.

Logopädische Beschreibung – R48.2 Apraxie

R48.2 umfasst alle Apraxieformen. Logopädisch relevant ist spezifisch die Sprechapraxie (gestörte Sprechplanung bei intakter Sprechmuskulatur). Diese wird über SP6 verordnet. Häufig in Kombination mit Aphasie (SP5) und/oder Dysarthrie (SP6). Die Verordnung erfordert einen ätiologischen Hauptcode.

Typische Störungsbilder – R48.2 Apraxie

Sprechapraxie SP6 je nach Läsion

Sprechapraxie, gestörte Planung von Sprechbewegungen, meist nach Schlaganfall oder Hirnschädigung.

Einfach erklärt:

Wenn nach einem Schlaganfall das Sprechen 'suchend' und angestrengt klingt (Sprechapraxie), hilft Logopädie. Der Arzt muss den Schlaganfall-Code auf das Rezept schreiben, nicht R48.2.

Logopädische Relevanz – R48.2 Apraxie

Häufigkeit häufig (Sprechapraxie)
Patient*innengruppe Erwachsene nach Schlaganfall mit Sprechapraxie, oft kombiniert mit Aphasie
Bedeutung Sprechapraxie ist ein häufiges Störungsbild in der neurologischen Logopädie. R48.2 wird oft fälschlich als Hauptcode genutzt.

Grauzone-Status im Detail – R48.2 Apraxie

Empfohlene Hauptdiagnose – R48.2 Apraxie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

I63.x – Hirninfarkt
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Korrekte Diagnosegruppe: SP6 (Sprechmotorik) mit ätiologischem Code. NICHT R48.2 als Hauptcode.

Empfehlung an die Ärzt*in:

Bei Sprechapraxie: SP6 mit ätiologischem Code (I63.x, I69.x etc.). R48.2 als Nebendiagnose. Im Freitext 'Sprechapraxie' vermerken.

Warum nicht im Katalog:

R48.2 ist ein unspezifischer Symptomcode für Apraxie allgemein (Gliedmaßenapraxie, Ideomotorische Apraxie, Sprechapraxie etc.). Der Heilmittelkatalog erfordert den ätiologischen Code. Sprechapraxie wird über SP6 verordnet.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel-hoch. Ärzte schreiben R48.2 wenn sie Sprechapraxie meinen.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Sprechapraxie wird über SP6 (Sprechmotorik) mit ätiologischem Code verordnet
  • R48.2 als Nebendiagnose zur Symptombeschreibung
  • Gliedmaßenapraxie allein ist KEINE logopädische Indikation

Verordnung & Praxistipps – R48.2 Apraxie

Typische Erstverordnung – R48.2 Apraxie

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – R48.2 Apraxie

  • R48.2 als Hauptdiagnose verwendet, statt der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung

Tipps für Ärzt*innen – R48.2 Apraxie

  • R48.2 ist ein Symptomcode. Hauptdiagnose ist die neurologische Grunderkrankung, die Störung wird logopädisch über SP6 versorgt.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R48.2 Apraxie

  • Diese Störungen treten meist nach einem Schlaganfall oder einer Hirnschädigung auf. Logopädie hilft, Sprechen und Sprache wieder aufzubauen.

Therapieverlauf – R48.2 Apraxie

Therapiebeginn: In der Akut- bzw. Rehaphase der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: In Akut/Reha hochfrequent, ambulant 1-3x pro Woche

Besonderheiten: R48 sind Symptomcodes. Als Hauptdiagnose gehört die zugrunde liegende neurologische Erkrankung (z.B. I69.x) auf das Rezept.

Therapieinhalte – R48.2 Apraxie

  • Therapie der erworbenen Sprech- bzw. Sprachstörung
  • Bei Sprechapraxie: Anbahnung und Stabilisierung von Sprechbewegungen
  • Bei begleitender Aphasie: Sprachtherapie

Diagnostik – R48.2 Apraxie

Erstdiagnostik – R48.2 Apraxie

Test Zweck Zeitpunkt
Aphasie- und Sprechapraxiediagnostik Art und Schwere der erworbenen Störung erfassen Sobald kooperationsfähig

Verlaufsdiagnostik – R48.2 Apraxie

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – R48.2 Apraxie

Akut neu aufgetretene Sprach- oder Sprechstörung Notfall

Hinweis auf Schlaganfall, sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – R48.2 Apraxie

Die Prognose richtet sich nach der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung. Logopädie verbessert Sprechen bzw. Sprache vor allem in den ersten Monaten.

Einflussfaktoren – R48.2 Apraxie

  • Ursache und Ausmaß der Hirnschädigung
  • Therapiebeginn
  • Intensität
  • Begleitstörungen

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – R48.2 Apraxie

Differentialdiagnosen – R48.2 Apraxie

I63.x – Hirninfarkt
S06.x – Intrakranielle Verletzung

Weitere Codes der Diagnosegruppe Symptomcodes (R-Codes) – R48.2 Apraxie

Häufige Fragen – R48.2 Apraxie

Wie wird Sprechapraxie verordnet?

Über SP6 (Sprechmotorik) mit dem Code der Ursache (z.B. I63.x bei Schlaganfall). R48.2 reicht nicht als Hauptcode. Im Freitext sollte 'Sprechapraxie' stehen.

Was ist eine Sprechapraxie?

Bei der Sprechapraxie ist die Planung von Sprechbewegungen gestört, obwohl die Muskeln funktionieren. Sie tritt oft nach einem Schlaganfall auf und wird logopädisch behandelt.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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