Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R48.8 – Sonstige und nicht näher bezeichnete Werkzeugstörungen

R48.8 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes)

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – R48.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Werkzeugstörungen

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

I63.x / I69.x – Schlaganfall/Folgen

Korrekte Diagnosegruppe: Ätiologischen Code verwenden

Empfehlung an die Ärzt*in:

Spezifischeren Code wählen. R48.8 als Nebendiagnose.

Fachliche Beschreibung – R48.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Werkzeugstörungen

Restkategorie der R48-Codes. Für Logopädie nicht eigenständig verordnungsfähig.

Allgemeinverständlich – R48.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Werkzeugstörungen

Dieser Code ist zu allgemein. Der Arzt muss die Ursache der Störung benennen.

Grauzone-Status im Detail – R48.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Werkzeugstörungen

Warum nicht im Katalog:

Zu unspezifisch. Wie alle R48-Codes: Symptomcode ohne ätiologische Zuordnung.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Ätiologischen Code als Hauptdiagnose verwenden

Logopädie-Relevanz – R48.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Werkzeugstörungen

Häufigkeit in der Praxis: selten

Selten auf Verordnungen.

Typische Patient*innengruppe: Neurologische Patienten

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.