Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

R49.8 – Sonstige Stimmstörungen

R49.8 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Symptomcodes (R-Codes, ergänzend)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – R49.8 Sonstige Stimmstörungen

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für R49.8 (Symptomcodes (R-Codes, ergänzend)).

ST1 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für R49.8 (Symptomcodes (R-Codes, ergänzend)).

Verordnungshinweis – R49.8 Sonstige Stimmstörungen

Besser R49.0 oder R49.1 verwenden. R49.8 argumentativ über ST1 möglich.

Als Hauptcode nutzbar: R49.8 ist NICHT explizit als eigenständiger Code im Heilmittelkatalog gelistet. R49.0 (Dysphonie) und R49.1 (Aphonie) sind unter ST1/ST2 verordnungsfähig. R49.8 kann über die Diagnosegruppe ST1 argumentiert werden, sofern die Leitsymptomatik passt. Sicherer ist die Verwendung von R49.0 oder R49.1.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – R49.8 Sonstige Stimmstörungen

NICHT explizit im Katalog. R49.0 (Dysphonie) und R49.1 (Aphonie) SIND unter ST1/ST2 gelistet. R49.8 kann argumentativ über Diagnosegruppe ST1 verordnet werden.

Typische logopädische Symptome – R49.8 Sonstige Stimmstörungen

  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1/ST2)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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