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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:
Besser R49.0 oder R49.1 verwenden. R49.8 argumentativ über ST1 möglich.
Als Hauptcode nutzbar: R49.8 ist NICHT explizit als eigenständiger Code im Heilmittelkatalog gelistet. R49.0 (Dysphonie) und R49.1 (Aphonie) sind unter ST1/ST2 verordnungsfähig. R49.8 kann über die Diagnosegruppe ST1 argumentiert werden, sofern die Leitsymptomatik passt. Sicherer ist die Verwendung von R49.0 oder R49.1.
Als Nebendiagnose: 1
NICHT explizit im Katalog. R49.0 (Dysphonie) und R49.1 (Aphonie) SIND unter ST1/ST2 gelistet. R49.8 kann argumentativ über Diagnosegruppe ST1 verordnet werden.