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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R62.0 – Verzögerte Meilensteine

R62.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Allgemeine und unspezifische Entwicklungscodes

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP1 mit F80.x (Sprachentwicklungsstörung)

Empfehlung an die Ärzt*in:

Die sprachliche Störung spezifizieren: F80.1 (expressiv) oder F80.2 (rezeptiv) → SP1. R62.0 kann als Nebendiagnose stehen.

Fachliche Beschreibung – R62.0 Verzögerte Meilensteine

R62.0 ist ein unspezifischer Entwicklungscode. Für die logopädische Verordnung muss der Arzt die sprachliche Komponente der Entwicklungsverzögerung spezifisch benennen. Erst dann ist eine Zuordnung zu SP1 (oder ggf. SP3, SP6) möglich.

Allgemeinverständlich – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Wenn ein Kind sich langsamer entwickelt als erwartet, reicht das allein nicht für ein Logopädie-Rezept. Der Kinderarzt muss genau benennen, was sprachlich betroffen ist – zum Beispiel ob das Kind schlecht spricht oder schlecht versteht.

Grauzone-Status im Detail – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Warum nicht im Katalog:

R62.0 beschreibt eine allgemeine Entwicklungsverzögerung (Gewicht, Größe, motorisch, sprachlich unspezifisch). Zu unspezifisch für den Heilmittelkatalog – keine Zuordnung zu einer Diagnosegruppe möglich.

Häufigkeit auf Rezepten:

Hoch. Kinderärzte nutzen R62.x häufig als Erstdiagnose bei Kindern, die in der Entwicklung auffallen.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung durch die Krankenkasse.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose zur ätiologischen Einordnung
  • Wenn die sprachliche Störung zusätzlich spezifiziert wird → SP1 mit F80.x

Logopädie-Relevanz – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Häufigkeit in der Praxis: häufig (als Fehlverordnung)

Einer der häufigsten Gründe für Rückfragen an den verordnenden Arzt.

Typische Patient*innengruppe: Kleinkinder mit allgemeiner Entwicklungsverzögerung

Häufige Fragen (FAQ) – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Mein Kinderarzt hat R62.0 auf das Rezept geschrieben – reicht das?

Nein, R62.0 ist zu allgemein. Bitten Sie den Arzt, einen spezifischen Sprach-Code zu ergänzen, z.B. F80.1 oder F80.2. Sonst kann die Kasse das Rezept ablehnen.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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