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Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.
Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:
Korrekte Diagnosegruppe: SP1 mit F80.x (Sprachentwicklungsstörung)
Die sprachliche Störung spezifizieren: F80.1 (expressiv) oder F80.2 (rezeptiv) → SP1. R62.0 kann als Nebendiagnose stehen.
R62.0 ist ein unspezifischer Entwicklungscode. Für die logopädische Verordnung muss der Arzt die sprachliche Komponente der Entwicklungsverzögerung spezifisch benennen. Erst dann ist eine Zuordnung zu SP1 (oder ggf. SP3, SP6) möglich.
Wenn ein Kind sich langsamer entwickelt als erwartet, reicht das allein nicht für ein Logopädie-Rezept. Der Kinderarzt muss genau benennen, was sprachlich betroffen ist – zum Beispiel ob das Kind schlecht spricht oder schlecht versteht.
R62.0 beschreibt eine allgemeine Entwicklungsverzögerung (Gewicht, Größe, motorisch, sprachlich unspezifisch). Zu unspezifisch für den Heilmittelkatalog – keine Zuordnung zu einer Diagnosegruppe möglich.
Hoch. Kinderärzte nutzen R62.x häufig als Erstdiagnose bei Kindern, die in der Entwicklung auffallen.
Absetzung durch die Krankenkasse.
Häufigkeit in der Praxis: häufig (als Fehlverordnung)
Einer der häufigsten Gründe für Rückfragen an den verordnenden Arzt.
Typische Patient*innengruppe: Kleinkinder mit allgemeiner Entwicklungsverzögerung
Nein, R62.0 ist zu allgemein. Bitten Sie den Arzt, einen spezifischen Sprach-Code zu ergänzen, z.B. F80.1 oder F80.2. Sonst kann die Kasse das Rezept ablehnen.