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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R62.0 – Verzögerte Meilensteine

R62.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: R62.0 Logopädie, verzögerte Entwicklung Sprache, Meilensteine verzögert Kind, Entwicklungsverzögerung Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Allgemeine und unspezifische Entwicklungscodes

R62.0 ist unspezifisch. Für die Verordnung den konkreten Sprach- bzw. Sprechstörungs-Code (z.B. über SP1) als Hauptdiagnose verwenden.

Logopädische Beschreibung – R62.0 Verzögerte Meilensteine

R62.0 ist ein unspezifischer Entwicklungscode. Für die logopädische Verordnung muss der Arzt die sprachliche Komponente der Entwicklungsverzögerung spezifisch benennen. Erst dann ist eine Zuordnung zu SP1 (oder ggf. SP3, SP6) möglich.

Typische Störungsbilder – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Sprach- bzw. Sprachentwicklungsstörung SP1 je nach Befund

Wenn Sprache betroffen ist, über den spezifischen Sprachcode behandeln.

Einfach erklärt:

Wenn ein Kind sich langsamer entwickelt als erwartet, reicht das allein nicht für ein Logopädie-Rezept. Der Kinderarzt muss genau benennen, was sprachlich betroffen ist, zum Beispiel ob das Kind schlecht spricht oder schlecht versteht.

Logopädische Relevanz – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Häufigkeit häufig (als Fehlverordnung)
Patient*innengruppe Kleinkinder mit allgemeiner Entwicklungsverzögerung
Bedeutung Einer der häufigsten Gründe für Rückfragen an den verordnenden Arzt.

Grauzone-Status im Detail – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Empfohlene Hauptdiagnose – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP1 mit F80.x (Sprachentwicklungsstörung)

Empfehlung an die Ärzt*in:

Die sprachliche Störung spezifizieren: F80.1 (expressiv) oder F80.2 (rezeptiv) → SP1. R62.0 kann als Nebendiagnose stehen.

Warum nicht im Katalog:

R62.0 beschreibt eine allgemeine Entwicklungsverzögerung (Gewicht, Größe, motorisch, sprachlich unspezifisch). Zu unspezifisch für den Heilmittelkatalog, keine Zuordnung zu einer Diagnosegruppe möglich.

Häufigkeit auf Rezepten:

Hoch. Kinderärzte nutzen R62.x häufig als Erstdiagnose bei Kindern, die in der Entwicklung auffallen.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung durch die Krankenkasse.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose zur ätiologischen Einordnung
  • Wenn die sprachliche Störung zusätzlich spezifiziert wird → SP1 mit F80.x

Verordnung & Praxistipps – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Typische Erstverordnung – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – R62.0 Verzögerte Meilensteine

  • Unspezifischen Code R62.0 verwendet, obwohl eine konkrete Sprachstörung vorliegt

Tipps für Ärzt*innen – R62.0 Verzögerte Meilensteine

  • R62.0 ist unspezifisch. Den konkreten Sprach- bzw. Sprechstörungs-Code als Hauptdiagnose verwenden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R62.0 Verzögerte Meilensteine

  • Für die Logopädie ist wichtig, dass die konkrete Sprachstörung benannt wird, nicht nur ein allgemeiner Entwicklungscode.

Therapieverlauf – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Therapiebeginn: Sobald eine Sprach- oder Kommunikationsstörung erkennbar ist

Setting: Ambulant, mit Eltern und Frühförderung

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: Diese Codes sind unspezifisch. Für eine Verordnung gehört der konkrete Sprach- bzw. Sprechstörungs-Code als Hauptdiagnose auf das Rezept.

Therapieinhalte – R62.0 Verzögerte Meilensteine

  • Behandlung der konkreten Sprach- bzw. Sprechstörung über deren spezifischen Code

Diagnostik – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Erstdiagnostik – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach- und Entwicklungsdiagnostik Konkrete Sprach- bzw. Sprechstörung bestimmen Zu Therapiebeginn

Red Flags – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Deutlicher Entwicklungsrückstand oder Regression Ärztlich abklären

Ursache und Ausmaß sichern.

Prognose – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Die Prognose hängt von der konkreten, dahinterstehenden Störung ab. Logopädie wirkt auf die sprachliche Komponente.

Einflussfaktoren – R62.0 Verzögerte Meilensteine

  • Konkrete Diagnose
  • Förderbeginn
  • Umfeld

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Differentialdiagnosen – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Weitere Codes der Diagnosegruppe Allgemeine und unspezifische Entwicklungscodes – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Häufige Fragen – R62.0 Verzögerte Meilensteine

Mein Kinderarzt hat R62.0 auf das Rezept geschrieben, reicht das?

Nein, R62.0 ist zu allgemein. Bitten Sie den Arzt, einen spezifischen Sprach-Code zu ergänzen, z.B. F80.1 oder F80.2. Sonst kann die Kasse das Rezept ablehnen.

Reicht ein allgemeiner Entwicklungscode für die Verordnung?

Besser ist der konkrete Code. Wenn die Sprache betroffen ist, gehört der spezifische Sprachstörungs-Code als Hauptdiagnose auf das Rezept.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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