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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R62.9 – Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

R62.9 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: R62.9 Logopädie, Entwicklungsverzögerung unspezifisch

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Allgemeine und unspezifische Entwicklungscodes

R62.9 ist unspezifisch. Für die Verordnung den konkreten Sprach- bzw. Sprechstörungs-Code (z.B. über SP1) als Hauptdiagnose verwenden.

Logopädische Beschreibung – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Identische Problematik wie R62.0. Noch unspezifischer durch den Zusatz 'nicht näher bezeichnet'.

Typische Störungsbilder – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Sprach- bzw. Sprachentwicklungsstörung SP1 je nach Befund

Wenn Sprache betroffen ist, über den spezifischen Sprachcode behandeln.

Einfach erklärt:

Wie R62.0, der Arzt muss genauer beschreiben, was sprachlich betroffen ist.

Logopädische Relevanz – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kleinkinder mit allgemeiner Entwicklungsverzögerung
Bedeutung Seltener als R62.0, gleiche Problematik.

Grauzone-Status im Detail – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Empfohlene Hauptdiagnose – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

Korrekte Diagnosegruppe: SP1 mit F80.x

Empfehlung an die Ärzt*in:

Sprachliche Störung spezifizieren: F80.x → SP1.

Warum nicht im Katalog:

Wie R62.0: Zu allgemein, keine spezifische sprachliche Störung benannt.

Häufigkeit auf Rezepten:

Mittel.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Als Nebendiagnose zusammen mit F80.x → SP1

Verordnung & Praxistipps – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

  • Unspezifischen Code R62.9 verwendet, obwohl eine konkrete Sprachstörung vorliegt

Tipps für Ärzt*innen – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

  • R62.9 ist unspezifisch. Den konkreten Sprach- bzw. Sprechstörungs-Code als Hauptdiagnose verwenden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

  • Für die Logopädie ist wichtig, dass die konkrete Sprachstörung benannt wird, nicht nur ein allgemeiner Entwicklungscode.

Therapieverlauf – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Sobald eine Sprach- oder Kommunikationsstörung erkennbar ist

Setting: Ambulant, mit Eltern und Frühförderung

Frequenz: Nach Indikation

Besonderheiten: Diese Codes sind unspezifisch. Für eine Verordnung gehört der konkrete Sprach- bzw. Sprechstörungs-Code als Hauptdiagnose auf das Rezept.

Therapieinhalte – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

  • Behandlung der konkreten Sprach- bzw. Sprechstörung über deren spezifischen Code

Diagnostik – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Sprach- und Entwicklungsdiagnostik Konkrete Sprach- bzw. Sprechstörung bestimmen Zu Therapiebeginn

Red Flags – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Deutlicher Entwicklungsrückstand oder Regression Ärztlich abklären

Ursache und Ausmaß sichern.

Prognose – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Die Prognose hängt von der konkreten, dahinterstehenden Störung ab. Logopädie wirkt auf die sprachliche Komponente.

Einflussfaktoren – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

  • Konkrete Diagnose
  • Förderbeginn
  • Umfeld

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Differentialdiagnosen – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Weitere Codes der Diagnosegruppe Allgemeine und unspezifische Entwicklungscodes – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – R62.9 Ausbleiben der erwarteten normalen physiologischen Entwicklung, nicht näher bezeichnet

Reicht ein allgemeiner Entwicklungscode für die Verordnung?

Besser ist der konkrete Code. Wenn die Sprache betroffen ist, gehört der spezifische Sprachstörungs-Code als Hauptdiagnose auf das Rezept.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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