Logopädie Praxis Kosmos
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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R63.0 – Anorexie

R63.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Fütterstörungen und Essprobleme

Korrekte Verordnung – empfohlene Alternativen – R63.0 Anorexie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

R13.x – Dysphagie

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig, außer bei sekundärer Schluckstörung

Empfehlung an die Ärzt*in:

Je nach Symptomatik über SC (bei Dysphagie) oder nicht über Logopädie verordnungsfähig.

Fachliche Beschreibung – R63.0 Anorexie

R63.0 beschreibt allgemeine Appetitlosigkeit. Kein logopädischer Verordnungsgrund. Nur bei begleitender oropharyngealer Dysphagie über SC verordnungsfähig.

Allgemeinverständlich – R63.0 Anorexie

Appetitlosigkeit allein ist kein Grund für Logopädie. Nur wenn zusätzlich Schluckprobleme bestehen, kann ein Logopäde helfen.

Grauzone-Status im Detail – R63.0 Anorexie

Warum nicht im Katalog:

Unspezifischer Symptomcode für Appetitlosigkeit. Keine Zuordnung zu einer logopädischen Diagnosegruppe.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Bei begleitender Dysphagie → SC mit R13.x

Logopädie-Relevanz – R63.0 Anorexie

Häufigkeit in der Praxis: selten

Gelegentlich als Nebendiagnose bei geriatrischen oder onkologischen Patienten.

Typische Patient*innengruppe: Geriatrische oder onkologische Patienten mit Essverweigerung

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.