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Nicht als Hauptdiagnose verordnungsfähig

R63.0 – Anorexie

R63.0 ist NICHT im G-BA Heilmittelkatalog als Beispieldiagnose gelistet. Nur als Nebendiagnose auf der Verordnung zulässig.

Auch gesucht unter: R63.0 Logopädie, Anorexie Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Fütterstörungen und Essprobleme

R63.0 ist ein Symptomcode. Für eine Verordnung gehört die zugrunde liegende Ursache bzw. der spezifische Code (z.B. F98.2) als Hauptdiagnose auf das Rezept.

Logopädische Beschreibung – R63.0 Anorexie

R63.0 beschreibt allgemeine Appetitlosigkeit. Kein logopädischer Verordnungsgrund. Nur bei begleitender oropharyngealer Dysphagie über SC verordnungsfähig.

Typische Störungsbilder – R63.0 Anorexie

Nahrungsverweigerung und wählerisches Essverhalten SC leitend

Ablehnung von Nahrung, Konsistenzen oder Geschmäckern ohne organische Schluckstörung.

Orale Abwehr und sensorische Überempfindlichkeit SC häufig

Überempfindlichkeit im Mund-Nasen-Bereich, oft nach Sondenphasen.

Einfach erklärt:

Appetitlosigkeit allein ist kein Grund für Logopädie. Nur wenn zusätzlich Schluckprobleme bestehen, kann ein Logopäde helfen.

Logopädische Relevanz – R63.0 Anorexie

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Geriatrische oder onkologische Patienten mit Essverweigerung
Bedeutung Gelegentlich als Nebendiagnose bei geriatrischen oder onkologischen Patienten.

Grauzone-Status im Detail – R63.0 Anorexie

Empfohlene Hauptdiagnose – R63.0 Anorexie

Verwenden Sie stattdessen einen der folgenden ICD-10-Codes als Hauptdiagnose:

R13.x – Dysphagie

Korrekte Diagnosegruppe: Nicht über Logopädie verordnungsfähig, außer bei sekundärer Schluckstörung

Empfehlung an die Ärzt*in:

Je nach Symptomatik über SC (bei Dysphagie) oder nicht über Logopädie verordnungsfähig.

Warum nicht im Katalog:

Unspezifischer Symptomcode für Appetitlosigkeit. Keine Zuordnung zu einer logopädischen Diagnosegruppe.

Häufigkeit auf Rezepten:

Selten.

Risiko bei Nutzung:

Absetzung.

Wann trotzdem relevant:
  • Bei begleitender Dysphagie → SC mit R13.x

Verordnung & Praxistipps – R63.0 Anorexie

Typische Erstverordnung – R63.0 Anorexie

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCb
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Häufig sinnvoll zur Beobachtung der Mahlzeit
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – R63.0 Anorexie

  • Verordnung verzögert, obwohl Gedeihen bedroht ist
  • Fütterstörung und kindliche Dysphagie nicht unterschieden

Tipps für Ärzt*innen – R63.0 Anorexie

  • R63.0 ist ein Symptomcode. Wenn eine kindliche Fütterstörung vorliegt, ist F98.2 die spezifischere Hauptdiagnose.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – R63.0 Anorexie

  • Wenn euer Kind über Wochen schlecht isst oder trinkt, kann Logopädie helfen. Achtet darauf, dass die Kinderärztin den passenden Code verordnet.

Therapieverlauf – R63.0 Anorexie

Therapiebeginn: Sobald Probleme bei der Nahrungsaufnahme länger als etwa vier Wochen bestehen

Setting: Ambulant, häufig mit Hausbesuch und Einbezug der Mahlzeitensituation

Frequenz: Meist 1-2x pro Woche, abhängig von Schweregrad und Alter

Besonderheiten: Organische Ursachen und Gedeihstörung müssen ärztlich ausgeschlossen bzw. mitbehandelt werden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Pädiatrie und ggf. Ernährungsmedizin.

Therapieinhalte – R63.0 Anorexie

  • Verbesserung von oraler Wahrnehmung, Mundmotorik und Saug-Schluck-Atem-Koordination
  • Aufbau und Steigerung der Nahrungskonsistenzen, Desensibilisierung bei oraler Abwehr
  • Beratung und Anleitung der Eltern zur Füttersituation und Interaktion
  • Bei sondenernährten Kindern: schrittweise orale Stimulation und Sondenentwöhnung im interdisziplinären Team

Diagnostik – R63.0 Anorexie

Erstdiagnostik – R63.0 Anorexie

Test Zweck Zeitpunkt
Anamnese und Beobachtung der Esssituation Füttermuster, Interaktion und Auslöser erfassen Zu Therapiebeginn, oft per Video oder Hausbesuch
Orofaziale und Schluckdiagnostik Mundmotorik, Sensorik und Schlucksicherheit prüfen Erstkontakt

Verlaufsdiagnostik – R63.0 Anorexie

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation von Konsistenzen und Gewichtsverlauf Fortschritt dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – R63.0 Anorexie

Husten, Verschlucken, feuchte Atmung oder Atempausen beim Füttern Zeitnah ärztlich

Hinweis auf kindliche Dysphagie mit Aspirationsgefahr, nicht nur Fütterstörung.

Gewichtsabnahme, Dehydratation oder ausbleibendes Gedeihen Sofort ärztlich

Gedeihstörung, pädiatrische Versorgung vorrangig.

Prognose – R63.0 Anorexie

Bei rechtzeitiger logopädischer Behandlung und Elternanleitung ist die Prognose der isolierten Fütterstörung gut. Bei Grunderkrankungen richtet sie sich nach dieser.

Einflussfaktoren – R63.0 Anorexie

  • Ursache und Schweregrad
  • Vorliegen einer Grunderkrankung
  • Dauer der Sondenernährung
  • Einbindung der Eltern

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – R63.0 Anorexie

Differentialdiagnosen – R63.0 Anorexie

R13.x – Dysphagie

Weitere Codes der Diagnosegruppe Fütterstörungen und Essprobleme – R63.0 Anorexie

Häufige Fragen – R63.0 Anorexie

Reicht ein Symptomcode wie Appetitlosigkeit für die Verordnung?

Besser ist der spezifische Code. Bei einer kindlichen Fütterstörung gehört F98.2 als Hauptdiagnose auf das Rezept.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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