Logopädie Praxis Kosmos
← Zur Suche
Bedingt verordnungsfähig

S06.0 – Gehirnerschütterung

S06.0 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – S06.0 Gehirnerschütterung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit SC als BVB

ST1 Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit ST1 als BVB

SP5 Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit SP5 als BVB

SP6 Offiziell (HMK)

KBV Diagnoseliste 2026: C70-C72 mit SP6 als BVB

Verordnungshinweis – S06.0 Gehirnerschütterung

Trauma-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei traumatisch bedingten Sprach-/Sprech-/Schluckstörungen. S-Codes werden von Kassen bei neurologischen DG in der Regel akzeptiert.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – S06.0 Gehirnerschütterung

Aphasie/Dysarthrie/Dysphagie nach Trauma

Typische logopädische Symptome – S06.0 Gehirnerschütterung

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

← Zur Suche

Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.