← Zur Suche
Bedingt verordnungsfähig

S06.0 – Gehirnerschütterung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

Auch gesucht unter: S06.0 Logopädie, Gehirnerschütterung Logopädie, Schädel-Hirn-Trauma Kognition Sprache

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen

Belastungsgrenzen beachten, kognitiv-kommunikative Beschwerden ernst nehmen.

Logopädische Beschreibung – S06.0 Gehirnerschütterung

S06.0 (Gehirnerschütterung): Leichtes Schädel-Hirn-Trauma (Commotio). Logopädisch zeigen sich meist vorübergehende kognitiv-kommunikative Beschwerden wie Konzentrations-, Wortfindungs- und Gesprächsprobleme, oft mit Fatigue. Die Therapie begleitet die Akut- und Rehaphase. Bei leichtem Schädel-Hirn-Trauma bilden sich die Beschwerden meist innerhalb von Wochen zurück.

Typische Störungsbilder – S06.0 Gehirnerschütterung

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 häufig, meist vorübergehend

Konzentrations-, Wortfindungs- und Gesprächsprobleme, oft mit Fatigue.

Einfach erklärt:

Nach einer Gehirnerschütterung können Konzentration, Wortfindung und Gespräche vorübergehend schwerfallen, oft mit Erschöpfung. Logopädie hilft gezielt.

Logopädische Relevanz – S06.0 Gehirnerschütterung

Häufigkeit regelmäßig
Patient*innengruppe Betroffene nach Schädel-Hirn-Trauma, Akut- und Rehaphase.
Bedeutung Aphasie/Dysarthrie/Dysphagie nach Trauma

Typische logopädische Symptome – S06.0 Gehirnerschütterung

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – S06.0 Gehirnerschütterung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

ST1 Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

SP5 Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

SP6 Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

Verordnungshinweis – S06.0 Gehirnerschütterung

Trauma-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei traumatisch bedingten Sprach-/Sprech-/Schluckstörungen. S-Codes werden von Kassen bei neurologischen DG in der Regel akzeptiert.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – S06.0 Gehirnerschütterung

Typische Erstverordnung – S06.0 Gehirnerschütterung

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. bei eingeschränkter Mobilität
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – S06.0 Gehirnerschütterung

  • S06.0 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Anhaltende kognitiv-kommunikative Beschwerden als bloße Befindlichkeit abgetan

Tipps für Ärzt*innen – S06.0 Gehirnerschütterung

  • S06.0: Logopädie über SP5, kognitiv-kommunikative Beschwerden ernst nehmen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – S06.0 Gehirnerschütterung

  • Logopädie hilft bei Konzentrations-, Wortfindungs- und Gesprächsproblemen nach einem Schädel-Hirn-Trauma.

Therapieverlauf – S06.0 Gehirnerschütterung

Therapiebeginn: Bei anhaltenden Beschwerden

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: Nach Bedarf

Besonderheiten: Belastungsgrenzen wegen Fatigue beachten.

Therapieinhalte – S06.0 Gehirnerschütterung

  • Kognitiv-kommunikative Therapie
  • Beratung zum Umgang mit Fatigue und Belastung
  • Strategien für Alltag und Beruf

Diagnostik – S06.0 Gehirnerschütterung

Erstdiagnostik – S06.0 Gehirnerschütterung

Test Zweck Zeitpunkt
Kognitiv-kommunikative, Aphasie- und Dysarthriediagnostik Art und Schwere erfassen Sobald kooperationsfähig
Klinische Schluckuntersuchung, ggf. FEES Aspirationsrisiko bestimmen Früh

Verlaufsdiagnostik – S06.0 Gehirnerschütterung

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation Erholung dokumentieren Engmaschig

Red Flags – S06.0 Gehirnerschütterung

Husten, feuchte Stimme oder Fieber beim Essen und Trinken Sofort

Aspirationszeichen, Nahrungskarenz und instrumentelle Schluckdiagnostik veranlassen.

Akute Verschlechterung von Bewusstsein, Sprache oder Schlucken Notfall

Sofortige ärztliche Abklärung.

Prognose – S06.0 Gehirnerschütterung

Leichte Schädel-Hirn-Traumen heilen meist innerhalb von Wochen folgenlos aus. Bei anhaltenden Beschwerden hilft gezielte Therapie.

Einflussfaktoren – S06.0 Gehirnerschütterung

  • Schweregrad
  • Lokalisation
  • Therapiebeginn
  • Begleitverletzungen
  • Alter

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – S06.0 Gehirnerschütterung

Differentialdiagnosen – S06.0 Gehirnerschütterung

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – S06.0 Gehirnerschütterung

Häufige Fragen – S06.0 Gehirnerschütterung

Hilft Logopädie nach Gehirnerschütterung?

Ja, bei anhaltenden Konzentrations-, Wortfindungs- oder Gesprächsproblemen. Diese bessern sich meist mit gezielter Therapie.

Kann man Gehirnerschütterung auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

S06.0 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft SP5) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

← Zur Suche

Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.