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Bedingt verordnungsfähig

S06.0 – Gehirnerschütterung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – S06.0 Gehirnerschütterung

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SC Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

ST1 Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

SP5 Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

SP6 Praxisempfehlung

S06.0 (Gehirnerschütterung) ist auf der KBV-Diagnoseliste AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. Kein extrabudgetärer Status.

Verordnungshinweis – S06.0 Gehirnerschütterung

Trauma-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei traumatisch bedingten Sprach-/Sprech-/Schluckstörungen. S-Codes werden von Kassen bei neurologischen DG in der Regel akzeptiert.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – S06.0 Gehirnerschütterung

Aphasie/Dysarthrie/Dysphagie nach Trauma

Typische logopädische Symptome – S06.0 Gehirnerschütterung

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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