Logopädie Praxis Kosmos
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Bedingt verordnungsfähig

S19.8 – Sonstige Verletzungen des Halses

S19.8 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – S19.8 Sonstige Verletzungen des Halses

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

SP5 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP5 bei Verletzung/Trauma.

SP6 Abgeleitet & verifiziert

HMK: SP6 bei Verletzung/Trauma.

SC Abgeleitet & verifiziert

HMK: SC bei Verletzung/Trauma.

ST1 Abgeleitet & verifiziert

HMK: ST1 bei Verletzung/Trauma.

Verordnungshinweis – S19.8 Sonstige Verletzungen des Halses

Trauma-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei traumatisch bedingten Sprach-/Sprech-/Schluckstörungen. S-Codes werden von Kassen bei neurologischen DG in der Regel akzeptiert.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – S19.8 Sonstige Verletzungen des Halses

Larynxtrauma

Typische logopädische Symptome – S19.8 Sonstige Verletzungen des Halses

  • Aphasie (SP5)
  • Dysarthrie (SP6)
  • Dysphagie (SC)
  • Stimmstörung (ST1)

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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