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Bedingt verordnungsfähig

T81.2 – Stichverletzung bei Eingriff

T81.2 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Auch gesucht unter: T81.2 Logopädie, versehentliche Verletzung bei Eingriff Logopädie, Stichverletzung bei Eingriff Logopädie

Dieser Code ist nicht im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)

Nur bei Kopf-Hals-Beteiligung logopädisch relevant, nach betroffener Funktion richten.

Logopädische Beschreibung – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

T81.2 (Stichverletzung bei Eingriff): Versehentliche Stich- bzw. Schnittverletzung während eines Eingriffs, mit möglicher Funktionsstörung im behandelten Bereich. Logopädisch werden die jeweils betroffenen Funktionen behandelt, je nach Eingriff Stimme, Schlucken oder Aussprache. Die Therapie ist Teil der Nachsorge.

Typische Störungsbilder – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Stimm- bzw. Schluckstörung ST1 bei Kopf-Hals-Beteiligung

Funktionsstörung je nach betroffener Struktur.

Dysphagie SC möglich

Schluckstörung mit Aspirationsrisiko.

Einfach erklärt:

Bei versehentliche Verletzung bei Eingriff können nach dem Eingriff Stimme, Schlucken oder Aussprache betroffen sein. Logopädie behandelt gezielt die betroffene Funktion.

Logopädische Relevanz – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Betroffene mit Funktionsstörung nach medizinischer Maßnahme.
Bedeutung Stimmbandschädigung

Typische logopädische Symptome – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

  • Stimmstörung nach Intubation/OP (ST1/ST2)
  • Dysphagie nach Bestrahlung/OP (SC)
  • Tracheostoma-Management

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

ST1 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von ST1 für T81.2 (Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SC Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SC für T81.2 (Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

SP6 Praxisempfehlung

Klinische Zuordnung von SP6 für T81.2 (Folgen medizinischer Maßnahmen (Post-OP, Bestrahlung, Intubation)). Keine offizielle G-BA/KBV-Quelle, beruht auf dem typischen Störungsbild der Erkrankung.

Verordnungshinweis – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Komplikations-/Folge-Code als Hauptdiagnose + korrekte DG.

Als Hauptcode nutzbar: Als ätiologischer Hauptcode bei iatrogenen Schäden. Werden in der Regel akzeptiert, besonders in Kombination mit post-operativen Zuständen.

Als Nebendiagnose: Ja

Verordnung & Praxistipps – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Typische Erstverordnung – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Diagnosegruppe ST1
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. sinnvoll
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

  • T81.2 als Hauptdiagnose ohne passende Diagnosegruppe angegeben
  • Funktionsstörung nach dem Eingriff nicht logopädisch begleitet

Tipps für Ärzt*innen – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

  • T81.2: Logopädie nach betroffener Funktion über ST1, SC bzw. SP6, in die Nachsorge einbinden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

  • Logopädie hilft, nach dem Eingriff Stimme, Schlucken oder Aussprache wiederzugewinnen.

Therapieverlauf – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Therapiebeginn: In der Nachsorge, sobald eine Funktionsstörung erkennbar ist

Setting: Stationär, Reha, ambulant

Frequenz: Ambulant 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Schwerpunkt nach betroffener Funktion, interdisziplinär abstimmen.

Therapieinhalte – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

  • Funktionsbezogene Therapie je nach Befund (Stimme, Schlucken, Aussprache)
  • Aspirationsschutz bei Dysphagie

Diagnostik – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Erstdiagnostik – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Test Zweck Zeitpunkt
Stimmdiagnostik, in Abstimmung mit HNO bzw. Phoniatrie Stimmfunktion erfassen Zu Therapiebeginn
Schluckbefund bei Bedarf Begleitsymptome erfassen Bei Bedarf

Verlaufsdiagnostik – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Test Zweck Zeitpunkt
Reevaluation der Stimme Fortschritt dokumentieren In sinnvollen Abständen

Red Flags – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Zunehmende Atemnot oder Stridor Notfall

Atemwegsverlegung möglich, sofort ärztlich.

Verschlucken mit feuchter Stimme Zeitnah

Aspirationszeichen, Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Mit gezielter Therapie bessern sich die betroffenen Funktionen meist. Der Verlauf hängt von Art und Ausmaß der Schädigung ab.

Einflussfaktoren – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

  • Art des Eingriffs
  • Ausmaß der Schädigung
  • Therapiebeginn
  • Begleitfaktoren

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Differentialdiagnosen – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Weitere Codes der Diagnosegruppe ST1 – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Häufige Fragen – T81.2 Stichverletzung bei Eingriff

Ist versehentliche Verletzung bei Eingriff logopädisch relevant?

Nur wenn dabei Strukturen für Stimme, Schlucken oder Sprechen betroffen wurden. Dann unterstützt Logopädie gezielt die betroffene Funktion.

Kann man versehentliche Verletzung bei Eingriff auf einer Logopädie-Verordnung als Diagnose nutzen?

T81.2 ist keine Beispieldiagnose im Heilmittelkatalog, kann aber als ätiologischer Hauptcode mit der passenden Diagnosegruppe (oft ST1) verordnet werden. Die Anerkennung kann kostenträgerabhängig sein.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

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