Logopädie Praxis Kosmos
← Zur Suche
Bedingt verordnungsfähig

Z98.8 – Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff

Z98.8 nicht als Beispieldiagnose im HMK, aber als ätiologischer Hauptcode auf dem Rezept akzeptiert wenn DG und Leitsymptomatik korrekt zugeordnet.

Dieser Code ist NICHT im Heilmittelkatalog gelistet.

Verordnungen mit diesem Code können von Krankenkassen abgelehnt werden, da er nicht in der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie enthalten ist. In der Praxis wird er dennoch häufig auf Rezepten verwendet – eine korrekte Verordnung ist aber über einen gelisteten Hauptcode möglich.

Z-Codes (Zustands- und Versorgungscodes)

Empfohlene Diagnosegruppen zur Verordnung – Z98.8 Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff

Verwenden Sie für die Verordnung eine der folgenden Diagnosegruppen mit einem passenden ICD-10-Code:

ST1 Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für Z98.8 (Z-Codes (Zustands- und Versorgungscodes)).

SC Abgeleitet & verifiziert

Aus klinischer Logik abgeleitet für Z98.8 (Z-Codes (Zustands- und Versorgungscodes)).

Verordnungshinweis – Z98.8 Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff

Ätiologischen Hauptcode verwenden. Z-Code als Nebendiagnose.

Als Hauptcode nutzbar: Z-Codes beschreiben Zustände, nicht aktive Diagnosen. Als Nebendiagnose verwenden, ätiologischen Hauptcode ergänzen.

Als Nebendiagnose: 1

Logopädie-Relevanz – Z98.8 Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff

Versorgungszustand bei Logo-Patienten

Typische logopädische Symptome – Z98.8 Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff

  • Trachealkanülen-Management
  • Versorgungszustand

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

← Zur Suche

Ohne Gewähr. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Diese Zusammenstellung dient der Praxisorientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.