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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): B94.1 als BVB gelistet mit allen Logo-DG

B94.1 – Folgezustände der Virusenzephalitis

ICD-11-Äquivalent: 1C80 – Virusenzephalitis, anderenorts nicht klassifiziert annäherung

ICD-11 bildet diese Diagnose nur über eine breitere oder unspezifische Kategorie ab; nächstliegende Entsprechung.

Auch gesucht unter: Enzephalitis Logopädie, Virusenzephalitis Sprache, B94.1 Logopädie, Herpes Enzephalitis Aphasie, Gehirnentzündung Sprache

Multiples Störungsbild möglich (Aphasie + Dysarthrie + Dysphagie). Alle Indikationen verordnen.

Logopädische Beschreibung – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

B94.1 beschreibt Folgezustände nach durchgemachter Virusenzephalitis. Logopädisch können, abhängig von der betroffenen Hirnregion, nahezu alle logopädischen Störungsbilder auftreten: Aphasie (bei Beteiligung der Sprachzentren), Dysarthrie, Sprechapraxie, Dysphagie, Stimmstörung, kognitive Kommunikationsstörung und bei Kindern eine erworbene Sprachstörung mit Regression bereits erworbener Fähigkeiten. Das Störungsprofil ähnelt dem nach Schlaganfall, tritt aber häufiger bilateral und diffuser auf.

Typische Störungsbilder – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Aphasie SP5 häufig bei Temporal-/Frontallappenbefall

Wortfindung, Sprachverständnis, Lesen/Schreiben betroffen.

Dysarthrie SP6 häufig

Verwaschenes Sprechen durch Hirnschädigung.

Dysphagie SC häufig in Akutphase

Schluckstörung, oft mit Aspirationsgefahr.

Bei Kindern: Regression der Sprachentwicklung SP1 bei Kindern

Verlust bereits erworbener sprachlicher Fähigkeiten.

Stimmstörung ST1 möglich

Bei Hirnnervenbefall oder Rekurrensparese.

Einfach erklärt:

Nach einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) durch Viren können Sprache, Sprechen und Schlucken beeinträchtigt sein. Die Art der Störung hängt davon ab, welche Hirnbereiche betroffen waren. Logopädie hilft, verlorene Fähigkeiten wieder aufzubauen.

Logopädische Relevanz – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Häufigkeit selten bis mittel
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene nach Enzephalitis.
Bedeutung Selten, aber Betroffene brauchen oft intensive Logopädie.

Zugeordnete Diagnosegruppen – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei Kindern mit Sprachregression nach Enzephalitis.

Begründung:

Bei Kindern: erworbene Sprachstörung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP5b oder SP5c

Wann verordnen:

Bei Erwachsenen mit Aphasie.

Begründung:

Aphasie bei Erwachsenen.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Abgeleitet & verifiziert

Quelle: dbl Indikationsschlüssel-Zuordnung (BFK 2014): B94.1 -> u.a. SP6. Klinisch häufig Dysarthrie nach Enzephalitis. Nicht auf KBV LHB/BVB-Liste für B94.1, aber über HMK SP6 regulär verordnungsfähig.

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei undeutlichem Sprechen.

Begründung:

Dysarthrie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

SP1 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP3 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SF Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
RE1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprechtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
RE2 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprechtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Typische Erstverordnung – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Diagnosegruppe SP5
Leitsymptomatik SP5c
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45-60 Min.
Hausbesuch Ggf. in der Frühphase
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

  • Nur ein Störungsbild verordnet, obwohl mehrere vorliegen

Tipps für Ärzt*innen – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

  • Nach Enzephalitis können mehrere logopädische Indikationen vorliegen (SP5 + SC + SP6). Alle relevanten verordnen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

  • Die Erholung nach Enzephalitis dauert oft Monate bis Jahre. Bleiben Sie an der Logopädie dran.

Extrabudgetärer Status – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Diese Diagnose ist als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (längstens 1 Jahr nach Akutereignis). In diesem Rahmen belastet die Verordnung das Budget der ärztlichen Praxis nicht.

RE1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

RE2 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SC BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SF BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP3 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP5 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

ST1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP6 Reguläres Budget
Nach Ablauf:

Langfristiger Heilmittelbedarf bei chronischen Folgen.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Therapiebeginn: Akutphase stationär, dann ambulant

Setting: Akutklinik → Reha → ambulant

Frequenz: Akut/Reha: täglich. Ambulant: 1-3x pro Woche.

Besonderheiten: Herpes-simplex-Enzephalitis betrifft bevorzugt Temporallappen → schwere Aphasie und Gedächtnisstörung möglich.

Therapieinhalte – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

  • Akut: Dysphagie-Management, Schlucktraining
  • Reha: Aphasie-Therapie, Dysarthrie-Therapie
  • Ambulant: Langfristige Sprachrehabilitation
  • Bei Kindern: Sprachentwicklungs-Wiederaufbau
  • Kognitive Kommunikationstherapie

Diagnostik – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Erstdiagnostik – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Test Zweck Zeitpunkt
AAT/ACL bei Aphasie, Frenchay bei Dysarthrie, FEES bei Dysphagie Umfassende Befunderhebung Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Test Zweck Zeitpunkt
Wiederholung der Diagnostik Fortschritt Regelmäßig

Red Flags – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Erneute neurologische Verschlechterung Sofort zum Neurologen

Rezidiv der Enzephalitis oder Komplikationen ausschließen.

Prognose – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Variabel. Bei Herpes-simplex-Enzephalitis oft schwere bleibende Defizite. Bei anderen Formen bessere Erholung möglich. Kinder haben generell bessere Erholungschancen als Erwachsene.

Einflussfaktoren – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

  • Erreger (Herpes = schlechtere Prognose)
  • Ausmaß der Hirnschädigung
  • Alter
  • Therapieintensität

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Differentialdiagnosen – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Ähnliches Störungsbild, andere Ursache

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Häufige Fragen – B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis

Wie lange dauert die Erholung nach Enzephalitis?

Monate bis Jahre. Die stärkste Erholung findet in den ersten 6-12 Monaten statt, aber Fortschritte sind auch danach noch möglich.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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