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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): BVB mit allen Logo-DG, längstens 1 Jahr nach Akutereignis

C70.0 – Bösartige Neubildung: Hirnhäute

ICD-11-Äquivalent: 2A01.2 – Primäre Neubildung der Meningen von unbekanntem oder nicht näher bezeichnetem Verhalten annäherung

Auch gesucht unter: C70.0 Logopädie, Hirntumor Logopädie, Meningeom Sprache

Logopädie nach Hirntumor-Behandlung. Fatigue berücksichtigen.

Logopädische Beschreibung – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

C70.0 beschreibt einen bösartigen Tumor der Hirnhäute (Meningeom malignum). Logopädisch relevant durch Kompression von Hirngewebe: Je nach Lokalisation Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie oder Stimmstörung möglich. Nach OP und/oder Bestrahlung können transiente oder bleibende Defizite auftreten.

Typische Störungsbilder – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Aphasie/Dysarthrie/Dysphagie SP1 je nach Lokalisation

Abhängig davon, welche Hirnregion komprimiert wird.

Einfach erklärt:

Ein bösartiger Tumor der Hirnhäute kann auf das Gehirn drücken und Sprache, Sprechen oder Schlucken beeinflussen. Logopädie hilft nach Operation oder Bestrahlung bei der Rehabilitation.

Logopädische Relevanz – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene nach Hirntumor-Behandlung.
Bedeutung Selten bei Kindern. Logopädie nach OP/Bestrahlung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei sprachlichen Defiziten nach Tumorbehandlung.

Begründung:

Bei Kindern: Sprachentwicklung/-regression.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Typische Erstverordnung – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Tipps für Ärzt*innen – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

  • Logopädie nach Hirntumor-OP bei sprachlichen Defiziten verordnen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

  • Sprachliche Probleme nach einer Hirntumor-OP können sich mit Logopädie bessern.

Extrabudgetärer Status – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

SC BVB
ST1 BVB
SP1 BVB
SP2 BVB
SP3 BVB
SP5 BVB
SP6 BVB
RE1 BVB
RE2 BVB
SF BVB

Therapieverlauf – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Therapiebeginn: Nach OP/Bestrahlung

Setting: Stationär → Reha → ambulant

Therapieinhalte – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

  • Sprachrehabilitation
  • Dysarthrie-Therapie
  • Dysphagie-Management
  • Bei Kindern: Sprachentwicklungsförderung

Diagnostik – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Erstdiagnostik – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Test Zweck Zeitpunkt
Je nach Symptom: Aphasie-/Dysarthrie-/Schluckdiagnostik Befunderhebung Post-OP

Verlaufsdiagnostik – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Evaluation Fortschritt Regelmäßig

Red Flags – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Neue neurologische Ausfälle Sofort zum Onkologen/Neurochirurgen

Kann auf Rezidiv hindeuten.

Prognose – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Abhängig von Tumordignität, Lokalisation und Behandlungserfolg.

Einflussfaktoren – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

  • Tumorart
  • OP-Erfolg
  • Bestrahlung/Chemo
  • Alter

Verwandte Codes – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Gleiche Diagnosegruppe – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Hirntumor anderer Lokalisation

Häufige Fragen – C70.0 Bösartige Neubildung: Hirnhäute

Kann ein Hirntumor die Sprache beeinflussen?

Ja, wenn er in oder nahe der Sprachzentren wächst oder auf sie drückt. Nach der Behandlung hilft Logopädie bei der Erholung.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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