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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): BVB mit allen Logo-DG, längstens 1 Jahr nach Akutereignis

C70.9 – Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

ICD-11-Äquivalent: 2A01.2 – Primäre Neubildung der Meningen von unbekanntem oder nicht näher bezeichnetem Verhalten annäherung

ICD-11 bildet diese Diagnose nur über eine breitere oder unspezifische Kategorie ab; nächstliegende Entsprechung.

Auch gesucht unter: C70.9 Logopädie, Hirntumor Logopädie, Meningeom Sprache

Logopädie nach Hirntumor-Behandlung. Fatigue berücksichtigen.

Logopädische Beschreibung – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

C70.9 beschreibt einen bösartigen Tumor der Hirnhäute (Meningeom malignum). Logopädisch relevant durch Kompression von Hirngewebe: Je nach Lokalisation Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie oder Stimmstörung möglich. Nach OP und/oder Bestrahlung können transiente oder bleibende Defizite auftreten.

Typische Störungsbilder – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Aphasie/Dysarthrie/Dysphagie SP1 je nach Lokalisation

Abhängig davon, welche Hirnregion komprimiert wird.

Einfach erklärt:

Ein bösartiger Tumor der Hirnhäute kann auf das Gehirn drücken und Sprache, Sprechen oder Schlucken beeinflussen. Logopädie hilft nach Operation oder Bestrahlung bei der Rehabilitation.

Logopädische Relevanz – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene nach Hirntumor-Behandlung.
Bedeutung Selten bei Kindern. Logopädie nach OP/Bestrahlung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei sprachlichen Defiziten nach Tumorbehandlung.

Begründung:

Bei Kindern: Sprachentwicklung/-regression.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

SP1 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP2 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP3 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
RE1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprechtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
RE2 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprechtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SF Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Tipps für Ärzt*innen – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

  • Logopädie nach Hirntumor-OP bei sprachlichen Defiziten verordnen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

  • Sprachliche Probleme nach einer Hirntumor-OP können sich mit Logopädie bessern.

Extrabudgetärer Status – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Diese Diagnose ist als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (längstens 1 Jahr nach Akutereignis). In diesem Rahmen belastet die Verordnung das Budget der ärztlichen Praxis nicht.

RE1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

RE2 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SC BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SF BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP2 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP3 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP5 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP6 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

ST1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nach OP/Bestrahlung

Setting: Stationär → Reha → ambulant

Frequenz: Akut: täglich. Ambulant: 1-2x/Woche

Besonderheiten: Fatigue nach Bestrahlung/Chemo berücksichtigen.

Therapieinhalte – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

  • Sprachrehabilitation
  • Dysarthrie-Therapie
  • Dysphagie-Management
  • Bei Kindern: Sprachentwicklungsförderung

Diagnostik – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Je nach Symptom: Aphasie-/Dysarthrie-/Schluckdiagnostik Befunderhebung Post-OP

Verlaufsdiagnostik – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Evaluation Fortschritt Regelmäßig

Red Flags – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Neue neurologische Ausfälle Sofort zum Onkologen/Neurochirurgen

Kann auf Rezidiv hindeuten.

Prognose – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Abhängig von Tumordignität, Lokalisation und Behandlungserfolg.

Einflussfaktoren – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

  • Tumorart
  • OP-Erfolg
  • Bestrahlung/Chemo
  • Alter

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Hirntumor anderer Lokalisation

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – C70.9 Bösartige Neubildung: Meningen, nicht näher bezeichnet

Kann ein Hirntumor die Sprache beeinflussen?

Ja, wenn er in oder nahe der Sprachzentren wächst oder auf sie drückt. Nach der Behandlung hilft Logopädie bei der Erholung.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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