Logopädische Beschreibung – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
C71.2 (Bösartige Neubildung: Temporallappen): Bösartige Neubildung im Hirnparenchym. Logopädisch relevant durch direkte Schädigung von Sprach-/Sprech-/Schluckzentren oder durch OP-/Bestrahlungsfolgen. Bei Kindern häufig Kleinhirn-/Hirnstammtumoren mit Dysarthrie und Dysphagie, bei Erwachsenen eher Großhirntumoren mit Aphasie. Das Posteriore-Fossa-Syndrom (zerebellärer Mutismus) nach Kleinhirn-OP bei Kindern ist eine spezifische logopädische Herausforderung. Wernicke-Areal: sensorische Aphasie. Sprachverständnis betroffen.
Typische Störungsbilder – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Verwaschenes, ataktisches Sprechen.
Vorübergehende vollständige Stummheit nach OP, dann langsame Erholung.
Wortfindung, Verständnis, Lesen/Schreiben.
Schluckstörung mit Aspirationsgefahr.
Ein Gehirntumor kann, je nach Lage, Sprache, Sprechen oder Schlucken beeinträchtigen. Nach der Operation oder Bestrahlung können diese Probleme bestehen bleiben. Logopädie unterstützt die Erholung.
Logopädische Relevanz – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
| Häufigkeit | selten bis mittel |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Kinder und Erwachsene. |
| Bedeutung | Hirntumoren bei Kindern sind selten, aber Logopädie ist nach Behandlung häufig nötig. |
Zugeordnete Diagnosegruppen – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
SP1b
Bei Kindern mit sprachlichen Defiziten nach Tumorbehandlung.
Bei Kindern: Sprachentwicklung/-regression nach Hirntumor.
SCa
Bei Schluckproblemen.
Dysphagie.
ST1
Bei Stimmveränderung.
Stimmstörung bei Hirnnervenbefall.
KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)
KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)
SP5b
Bei Aphasie.
Aphasie bei Erwachsenen.
SP6a
Bei Dysarthrie oder zerebellärem Mutismus.
Dysarthrie.
KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)
KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)
KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)
Verordnung & Praxistipps – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Typische Erstverordnung – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
| Diagnosegruppe | SP1 |
|---|---|
| Leitsymptomatik | SP1b |
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
Häufige Verordnungsfehler – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
- Nur SP1 verordnet, obwohl SC (Dysphagie) dringend nötig ist
- Logopädie nicht verordnet bei zerebellärem Mutismus ('Kind spricht ja nicht, was soll Logopädie?')
Tipps für Ärzt*innen – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
- Nach Hirntumor-OP alle logopädierelevanten Bereiche prüfen. Zerebellärer Mutismus ist eine Indikation für Logopädie, nicht gegen sie.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
- Wenn Ihr Kind nach der OP nicht mehr spricht, kann das ein zerebellärer Mutismus sein. Das ist vorübergehend. Logopädie begleitet die Erholung.
Extrabudgetärer Status – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Therapieverlauf – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Therapiebeginn: Post-OP auf Intensivstation/Normalstation
Setting: Stationär → Reha → ambulant
Therapieinhalte – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
- Akut: Dysphagie-Management, Kommunikationsanbahnung bei Mutismus
- Reha: Dysarthrie-Therapie, Aphasie-Therapie
- Ambulant: Langfristige Rehabilitation
- Bei zerebellärem Mutismus: Geduld, Erholung kann Wochen-Monate dauern
Diagnostik – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Erstdiagnostik – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Klinische Sprach-/Sprech-/Schluckdiagnostik | Post-OP Status erheben | Sobald der Patient kooperationsfähig ist |
Verlaufsdiagnostik – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Regelmäßige Evaluation | Erholung dokumentieren | Engmaschig in den ersten Monaten |
Red Flags – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Zerebellärer Mutismus. Logopädie zur Kommunikationsanbahnung und Begleitung der Erholung.
Dysphagie-Diagnostik (FEES) und SC-Verordnung.
Prognose – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Abhängig von Tumorart, Lokalisation und Behandlungserfolg. Zerebellärer Mutismus bildet sich meist über Wochen-Monate zurück, oft mit verbleibender Dysarthrie. Aphasie nach Hirntumor-OP kann sich bei Kindern besser erholen als bei Erwachsenen.
Einflussfaktoren – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
- Tumorart und -dignität
- Lokalisation
- OP-Ausmaß
- Bestrahlung/Chemo
- Alter
- Prä-OP Sprachstand
Häufige Fragen – C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
Was ist zerebellärer Mutismus?
Nach Operationen am Kleinhirn bei Kindern kann vorübergehende Stummheit auftreten (bei ca. 25% der Fälle). Die Erholung dauert Wochen bis Monate, oft mit verbleibender leichter Dysarthrie.
Bekommt mein Kind nach der Hirntumor-OP Logopädie?
Ja, wenn Sprache, Sprechen oder Schlucken betroffen sind. Das wird in der Klinik geprüft und die Logopädie beginnt oft schon auf der Station.