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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): C72.5 BVB mit allen Logo-DG

C72.5 – Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

ICD-11-Äquivalent: 2A02.1Z – Tumoren der Hirn- oder paraspinalen Nerven, nicht näher bezeichnet annäherung

Auch gesucht unter: C72.5 Logopädie, ZNS-Tumor Logopädie

Hirnnerven IX, X, XII betreffen Schlucken, Stimme und Zungenmotorik direkt → Dysphagie, Dysarthrie, Stimmstörung.

Logopädische Beschreibung – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

C72.5 (Bösartige Neubildung: Sonstige Hirnnerven). Hirnnerven IX, X, XII betreffen Schlucken, Stimme und Zungenmotorik direkt → Dysphagie, Dysarthrie, Stimmstörung.

Typische Störungsbilder – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Variabel: Dysarthrie/Dysphagie/Stimmstörung/Hörstörung SP1 je nach Lokalisation

Abhängig vom betroffenen Nerv/Struktur.

Einfach erklärt:

Ein Tumor im Bereich des Nervensystems kann, je nach Lage, Auswirkungen auf Sprechen, Schlucken oder Hören haben. Logopädie hilft bei der Rehabilitation.

Logopädische Relevanz – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene.
Bedeutung Seltene Tumoren. Logopädie bei funktionellen Defiziten.

Zugeordnete Diagnosegruppen – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei funktionellen Defiziten.

Begründung:

Bei Kindern.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

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Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

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Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

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Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Typische Erstverordnung – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Tipps für Ärzt*innen – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

  • Funktionelle Defizite nach ZNS-Tumorbehandlung logopädisch abklären.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

  • Nach einer Tumorbehandlung kann Logopädie helfen, Sprechen, Schlucken oder Hören zu verbessern.

Extrabudgetärer Status – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

SC BVB
ST1 BVB
SP1 BVB
SP2 BVB
SP3 BVB
SP5 BVB
SP6 BVB
RE1 BVB
RE2 BVB
SF BVB

Therapieverlauf – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Therapiebeginn: Nach Tumorbehandlung

Setting: Stationär → ambulant

Therapieinhalte – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

  • Individuell nach Befund
  • Dysarthrie-/Dysphagie-/Stimmtherapie
  • Hörrehabilitation bei VIII. Hirnnerv

Diagnostik – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Erstdiagnostik – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Test Zweck Zeitpunkt
Individuell nach Symptom Befunderhebung Post-OP

Verlaufsdiagnostik – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Test Zweck Zeitpunkt
Evaluation Fortschritt Regelmäßig

Prognose – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Abhängig von Tumorart und Behandlungserfolg.

Einflussfaktoren – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

  • Tumorart
  • OP-Erfolg
  • Betroffener Nerv

Häufige Fragen – C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven

Brauche ich nach Bösartige Neubildung: Sonstige Hirnnerven Logopädie?

Wenn Sprechen, Schlucken, Stimme oder Hören betroffen sind, ja. Das wird nach der Behandlung geprüft.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.