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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): C72.9 BVB mit allen Logo-DG

C72.9 – Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

ICD-11-Äquivalent: 2A0Z – Sonstige und nicht näher bezeichnete Neubildungen des Gehirns oder des Zentralnervensystems annäherung

ICD-11 bietet hier nur eine unspezifische Restkategorie; nächstliegende Entsprechung, genauere Abbildung ggf. über Postkoordination.

Auch gesucht unter: C72.9 Logopädie, ZNS-Tumor Logopädie

Unspezifischer Code. Logopädie nach individuellem Befund.

Logopädische Beschreibung – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

C72.9 (Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, n.n.b.). Unspezifischer Code. Logopädie nach individuellem Befund.

Typische Störungsbilder – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Variabel: Dysarthrie/Dysphagie/Stimmstörung/Hörstörung SP1 je nach Lokalisation

Abhängig vom betroffenen Nerv/Struktur.

Einfach erklärt:

Ein Tumor im Bereich des Nervensystems kann, je nach Lage, Auswirkungen auf Sprechen, Schlucken oder Hören haben. Logopädie hilft bei der Rehabilitation.

Logopädische Relevanz – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene.
Bedeutung Seltene Tumoren. Logopädie bei funktionellen Defiziten.

Zugeordnete Diagnosegruppen – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei funktionellen Defiziten.

Begründung:

Bei Kindern.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

ST1

Wann verordnen:

Bei Stimmveränderung.

Begründung:

Stimmstörung.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

SP1 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP2 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP3 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
RE1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprechtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
RE2 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprechtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SF Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprech- und Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Tipps für Ärzt*innen – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

  • Funktionelle Defizite nach ZNS-Tumorbehandlung logopädisch abklären.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

  • Nach einer Tumorbehandlung kann Logopädie helfen, Sprechen, Schlucken oder Hören zu verbessern.

Extrabudgetärer Status – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Diese Diagnose ist als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (längstens 1 Jahr nach Akutereignis). In diesem Rahmen belastet die Verordnung das Budget der ärztlichen Praxis nicht.

RE1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

RE2 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SC BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SF BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP2 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP3 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP5 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

SP6 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

ST1 BVB

Bedingung: längstens 1 Jahr nach Akutereignis

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nach Tumorbehandlung

Setting: Stationär → ambulant

Frequenz: 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Unspezifischer Code. Logopädie nach individuellem Befund.

Therapieinhalte – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

  • Individuell nach Befund
  • Dysarthrie-/Dysphagie-/Stimmtherapie
  • Hörrehabilitation bei VIII. Hirnnerv

Diagnostik – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Individuell nach Symptom Befunderhebung Post-OP

Verlaufsdiagnostik – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Evaluation Fortschritt Regelmäßig

Prognose – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Abhängig von Tumorart und Behandlungserfolg.

Einflussfaktoren – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

  • Tumorart
  • OP-Erfolg
  • Betroffener Nerv

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Brauche ich nach Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, n.n.b. Logopädie?

Wenn Sprechen, Schlucken, Stimme oder Hören betroffen sind, ja. Das wird nach der Behandlung geprüft.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.