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Bedingt verordnungsfähig

Nicht offiziell im Heilmittelkatalog gelistet. Verordnung möglich über Diagnosegruppe ST3 – Begründung erforderlich.

HMK 1.3: F44.4 explizit als Beispieldiagnose für ST3/ST4. SF ist FALSCH hier - SF ist Rhinophonie. Hinweis: Nur Beispieldiagnose im HMK-Text, nicht in der offiziellen Diagnoseliste.

F44.4 – Dissoziative Bewegungsstörungen

ICD-11-Äquivalent: 6B60.8Z – Dissoziative neurologische Symptomstörung, mit nicht näher bezeichneter Bewegungsstörung annäherung

ICD-11 bildet diese Diagnose nur über eine breitere oder unspezifische Kategorie ab; nächstliegende Entsprechung.

Auch gesucht unter: Psychogene Aphonie Logopädie, Stimmverlust psychisch, F44.4 Logopädie, Konversionsaphonie, Psychogene Dysphonie

HNO-Befund muss vorliegen. Psychotherapie empfehlen. Nicht als Simulation behandeln.

Logopädische Beschreibung – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

F44.4 (hier: psychogene Aphonie/Dysphonie) ist ein plötzlicher Stimmverlust ohne organische Ursache, bedingt durch psychische Belastung oder Konversion. Logopädisch: Stimme fehlt (Aphonie) oder ist stark beeinträchtigt (Dysphonie), obwohl Kehlkopfbefund unauffällig ist. Husten und Lachen sind oft normal (inkongruent zur Aphonie). Therapie: Symptomorientierte Stimmtherapie mit gleichzeitiger psychotherapeutischer Mitbehandlung. Viele Patienten erreichen Stimmfunktion in wenigen Sitzungen.

Typische Störungsbilder – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Psychogene Aphonie/Dysphonie SF definitionsgemäß

Stimmverlust ohne organischen Befund. Husten/Lachen oft normal.

Einfach erklärt:

Manchmal geht die Stimme durch psychische Belastung plötzlich verloren, obwohl körperlich alles in Ordnung ist. Das ist die psychogene Aphonie. Logopädie kann die Stimme oft schnell wieder aktivieren. Zusätzlich ist psychologische Unterstützung wichtig, um den Auslöser zu bearbeiten.

Logopädische Relevanz – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Häufigkeit selten bis mittel
Patient*innengruppe Oft jüngere Frauen. Psychische Belastungssituation.
Bedeutung Nicht häufig, aber typisch logopädisches Krankheitsbild.

Zugeordnete Diagnosegruppen – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

ST3 – Psychogene Störung der Stimme, Aphonie Primär Abgeleitet & verifiziert

Quelle: HMK Abschnitt 1.3: Psychogene Störungen der Stimme. ST3 = Psychogene Aphonie. F44.4 ist Beispieldiagnose im HMK. (Beispieldiagnose, nicht Diagnoseliste)

Leitsymptomatik:

ST3a

Begründung:

HMK Abschnitt 1.3: Psychogene Störungen der Stimme. ST3 = Psychogene Aphonie. F44.4 ist Beispieldiagnose im HMK.

Quelle: HMK Abschnitt 1.3: ST4 = Psychogene Dysphonie. Bei F44.4 je nach Ausprägung ST3 oder ST4. (Beispieldiagnose, nicht Diagnoseliste)

Begründung:

HMK Abschnitt 1.3: ST4 = Psychogene Dysphonie. Bei F44.4 je nach Ausprägung ST3 oder ST4.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

ST3 Primär Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST4 Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Typische Erstverordnung – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Diagnosegruppe ST3
Leitsymptomatik ST3a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Nicht nötig
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

  • Nur Logopädie, ohne Psychotherapie zu empfehlen
  • HNO-Untersuchung nicht vorab durchgeführt

Tipps für Ärzt*innen – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

  • HNO-Befund unauffällig? → SF verordnen + Psychotherapie empfehlen. Patient nicht als Simulant behandeln.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

  • Der Stimmverlust ist echt und nicht eingebildet. Er hängt mit psychischer Belastung zusammen. Logopädie kann die Stimme oft schnell zurückholen, aber auch die Ursache sollte bearbeitet werden.

Extrabudgetärer Status – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Diese Diagnose steht nicht auf der KBV-Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. Logopädie ist regulär verordnungsfähig, sofern die Voraussetzungen des Heilmittelkatalogs erfüllt sind.

ST3 Reguläres Budget
ST4 Reguläres Budget
Nach Ablauf:

Meist kurze Therapiedauer.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Therapiebeginn: Nach HNO-Ausschluss organischer Ursache

Setting: Ambulant

Frequenz: Initial 1-2x/Woche, oft nur wenige Sitzungen nötig

Besonderheiten: Viele Patienten erlangen die Stimme in der ersten Sitzung wieder. Rückfälle möglich, wenn psychische Ursache nicht behandelt wird. Nicht als Simulation behandeln, der Stimmverlust ist real.

Therapieinhalte – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

  • Stimmaktivierung: Summübungen, vegetative Phonation (Husten → Stimme)
  • Atemübungen
  • Psychoedukation: Zusammenhang Psyche/Stimme erklären
  • Empfehlung Psychotherapie für Ursachenbehandlung
  • Prophylaxe: Umgang mit Stress/Belastung

Diagnostik – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Erstdiagnostik – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Test Zweck Zeitpunkt
Stimmdiagnostik + Anamnese (psychische Belastung?) Organische Ursache muss HNO-ärztlich ausgeschlossen sein Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Test Zweck Zeitpunkt
Stimmkontrolle Rückfallprävention Nach Stimmaktivierung

Red Flags – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Stimmverlust bessert sich nicht nach wenigen Sitzungen Erneute HNO-Kontrolle + Psychotherapie intensivieren

Ggf. doch organische Ursache oder tieferliegende psychische Problematik.

Prognose – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Oft sehr gute Prognose: Stimme kehrt häufig in wenigen Sitzungen zurück. Rückfälle möglich ohne Psychotherapie. Bei chronischem Verlauf: schlechtere Prognose.

Einflussfaktoren – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

  • Dauer der Aphonie (je kürzer, desto besser)
  • Psychische Mitbehandlung
  • Sekundärer Krankheitsgewinn

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Differentialdiagnosen – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Organische Ursache ausschließen

Häufige Fragen – F44.4 Dissoziative Bewegungsstörungen

Ist psychogene Aphonie echt?

Ja. Es ist keine Simulation. Der Stimmverlust ist real, aber die Ursache liegt in psychischer Belastung, nicht in einer Schädigung des Kehlkopfes.

Brauche ich auch Psychotherapie?

Empfohlen. Logopädie holt die Stimme zurück, Psychotherapie bearbeitet die Ursache und beugt Rückfällen vor.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.