Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.16: BVB bis 12. LJ mit SP1/SP2.

F80.1 – Expressive Sprachstörung

ICD-11-Äquivalent: 6A01.2

Auch gesucht unter: Expressive Sprachstörung Logopädie, Sprachentwicklungsstörung Kind Therapie, Kind spricht wenig Logopädie, Dysgrammatismus Kind Behandlung, Wortschatz Kind zu klein, Late Talker Logopädie, SES Kind Logopädie, Kind bildet keine Sätze, Sprachentwicklungsverzögerung Therapie, Logopädie bei Sprachstörung Kind

Häufigster Verordnungscode bei kindlichen Sprachentwicklungsstörungen. Abgrenzung zu F80.2 (rezeptiv) ist therapeutisch relevant.

Logopädische Beschreibung – F80.1 Expressive Sprachstörung

F80.1 beschreibt eine expressive Sprachentwicklungsstörung (SES), bei der die aktive Sprachproduktion beeinträchtigt ist, während das Sprachverständnis relativ altersgemäß entwickelt ist. Betroffen sind typischerweise Wortschatz (eingeschränkter aktiver Wortschatz, Wortfindungsprobleme), Grammatik (Dysgrammatismus: fehlerhafte Satzbildung, Auslassung von Artikeln/Präpositionen, Fehler in der Verbstellung und Subjekt-Verb-Kongruenz) und häufig auch die Erzählfähigkeit. In der logopädischen Praxis ist F80.1 einer der häufigsten Verordnungscodes und repräsentiert das Kernbild der Sprachentwicklungsstörung mit Schwerpunkt auf der expressiven Seite. Differentialdiagnostisch ist die Abgrenzung zur rezeptiven Sprachstörung (F80.2) wichtig, da bei F80.2 zusätzlich das Sprachverständnis betroffen ist.

Typische Störungsbilder – F80.1 Expressive Sprachstörung

Eingeschränkter Wortschatz SP1 sehr häufig

Weniger Wörter als Gleichaltrige, Wortfindungsprobleme, häufige Ersetzungen durch unspezifische Wörter ('Ding', 'machen').

Dysgrammatismus SP1 sehr häufig

Fehlerhafter Satzbau, Auslassung von Funktionswörtern, falsche Verbformen, fehlerhafte Kasus-Markierung.

Eingeschränkte Erzählfähigkeit SP1 häufig

Schwierigkeiten, Erlebnisse oder Geschichten zusammenhängend und verständlich zu erzählen.

Einfach erklärt:

Ihr Kind versteht Sprache gut, aber tut sich schwer damit, selbst zu sprechen. Vielleicht kennt es weniger Wörter als andere Kinder, bildet kürzere oder fehlerhafte Sätze, oder findet oft nicht das richtige Wort. Das liegt nicht an mangelnder Intelligenz, sondern daran, dass die Sprachentwicklung verzögert verläuft. Logopädie unterstützt Ihr Kind gezielt beim Aufbau von Wortschatz und Grammatik – spielerisch und kindgerecht.

Logopädische Relevanz – F80.1 Expressive Sprachstörung

Häufigkeit sehr hoch
Patient*innengruppe Kinder zwischen 3 und 8 Jahren. Jungen sind etwa doppelt so häufig betroffen wie Mädchen.
Bedeutung Expressive Sprachentwicklungsstörungen machen einen großen Anteil der logopädischen Behandlungen im Kindesalter aus.

Zugeordnete Diagnosegruppen – F80.1 Expressive Sprachstörung

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.16: F80.1 mit SP1/SP2 als BVB bis 12. LJ. HMK 2.1: SP1 Beispieldiagnose.

Leitsymptomatik:

SP1b (häufiger, da Dysgrammatismus + Wortschatzdefizit meist mindestens mittelgradig)

Wann verordnen:

Wenn ein Kind deutlich weniger Wörter aktiv nutzt als Gleichaltrige und/oder grammatisch auffällige Sätze bildet.

Begründung:

Expressive Sprachstörung bei Kindern vor Abschluss der Sprachentwicklung. SP1b bei mittel- bis schwergradiger Ausprägung, SP1a bei leichter.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.16: F80.1 auch mit SP2 gelistet.

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.16: F80.1 auch mit SP2 gelistet.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – F80.1 Expressive Sprachstörung

Typische Erstverordnung – F80.1 Expressive Sprachstörung

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – F80.1 Expressive Sprachstörung

  • Verordnung mit SP1a statt SP1b trotz deutlichem Dysgrammatismus und Wortschatzdefizit
  • Zu spät verordnet – viele Kinder kommen erst mit 5-6 Jahren, obwohl die Störung schon mit 3 Jahren auffiel
  • Keine Folgeverordnung nach 10 Sitzungen, obwohl Therapie noch nicht abgeschlossen ist

Tipps für Ärzt*innen – F80.1 Expressive Sprachstörung

  • F80.1 ist typischerweise SP1b. Bei schwerer Ausprägung ggf. dringliche Behandlungsbedürftigkeit ankreuzen, besonders wenn Einschulung bevorsteht. Denken Sie an eine Folgeverordnung – 10 Sitzungen reichen bei expressiver SES selten aus.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F80.1 Expressive Sprachstörung

  • Wenn Ihr Kind mit 3 Jahren noch wenig spricht (unter 50 Wörter, keine Zweiwortäußerungen), lassen Sie es beim Kinderarzt abklären. Eine frühzeitige Logopädie verbessert die Chancen auf eine unauffällige Sprachentwicklung bis zur Einschulung erheblich.

Extrabudgetärer Status – F80.1 Expressive Sprachstörung

SP1

Die Logopädie bei expressiver Sprachstörung ist keine extrabudgetäre Verordnung. Der Kinderarzt verordnet Logopädie auf Rezept. Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine Zuzahlungen an.

Therapieverlauf – F80.1 Expressive Sprachstörung

Therapiebeginn: Ab ca. 3 Jahren, bei Late Talkern ggf. schon ab 2,5 Jahren mit Elternanleitung

Setting: Ambulante Logopädie-Praxis

Therapieinhalte – F80.1 Expressive Sprachstörung

  • Wortschatzaufbau: Semantische Felder erarbeiten, Wortabruf verbessern
  • Grammatiktherapie: Zielstrukturen systematisch modellieren (z.B. Patholinguistischer Ansatz, Kontextoptimierung)
  • Narrative Fähigkeiten: Erzählen üben mit Bildergeschichten, Erlebniserzählungen
  • Elternanleitung: Sprachförderstrategien im Alltag (z.B. Modellierungstechniken)
  • Bei Bedarf: Schriftsprachanbahnung im Vorschulalter

Diagnostik – F80.1 Expressive Sprachstörung

Erstdiagnostik – F80.1 Expressive Sprachstörung

Test Zweck Zeitpunkt
SETK 3-5 (Sprachentwicklungstest für drei- bis fünfjährige Kinder) Standardisierte Überprüfung von Sprachverständnis und Sprachproduktion Erstbefund
PDSS (Patholinguistische Diagnostik bei Sprachentwicklungsstörungen) Differenzierte Prüfung aller Sprachebenen: Phonologie, Wortschatz, Grammatik, Pragmatik Erstbefund
Spontansprachanalyse Analyse von Wortschatz, MLU (mittlere Äußerungslänge), Grammatik und Erzählfähigkeit im freien Sprechen Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – F80.1 Expressive Sprachstörung

Test Zweck Zeitpunkt
Erneute Spontansprachanalyse / Testwiederholung Dokumentation des Therapiefortschritts auf Wort- und Grammatikebene Alle 10-20 Sitzungen oder zum Therapiebericht

Red Flags – F80.1 Expressive Sprachstörung

Kind spricht mit 2 Jahren weniger als 50 Wörter (Late Talker) Kinderarzt / Logopädie-Abklärung empfohlen

Late Talker haben ein erhöhtes Risiko für eine persistierende Sprachstörung. Frühe Elternanleitung kann vorbeugen.

Kind versteht offensichtlich auch einfache Aufforderungen nicht Zeitnah

Dann liegt möglicherweise keine rein expressive, sondern eine rezeptive Sprachstörung (F80.2) vor. Die Therapie muss anders ansetzen.

Deutlicher Sprachentwicklungsrückstand bei bevorstehender Einschulung Dringend

Dysgrammatismus und eingeschränkter Wortschatz bei Schulbeginn erhöhen das Risiko für LRS erheblich. Intensive Therapie vor Einschulung empfohlen.

Prognose – F80.1 Expressive Sprachstörung

Bei frühzeitigem Therapiebeginn und konsequenter Behandlung können viele Kinder bis zur Einschulung eine weitgehend unauffällige Sprachproduktion erreichen. Bei schweren Formen können leichte Restsymptome (Wortfindungsprobleme, leichte grammatische Unsicherheiten) bestehen bleiben.

Einflussfaktoren – F80.1 Expressive Sprachstörung

  • Schweregrad der expressiven Störung
  • Alter bei Therapiebeginn
  • Beteiligung des Sprachverständnisses (F80.2 hat ungünstigere Prognose als F80.1)
  • Mehrsprachigkeit (beeinflusst nicht die Prognose, aber die Diagnostik)
  • Elternmitarbeit und sprachliches Umfeld
  • Komorbide Störungen (ADHS, Konzentration)

Verwandte Codes – F80.1 Expressive Sprachstörung

Gleiche Diagnosegruppe – F80.1 Expressive Sprachstörung

Bei F80.2 ist zusätzlich das Sprachverständnis betroffen – schwerere Form als F80.1

Weniger spezifischer Code, wird oft verwendet wenn Diagnostik noch aussteht

Differentialdiagnosen – F80.1 Expressive Sprachstörung

Bei Autismus kann die Sprachproduktion ebenfalls verzögert sein, aber die pragmatisch-kommunikative Komponente steht im Vordergrund

Hörstörungen müssen vor Diagnose einer SES ausgeschlossen sein

Häufige Fragen – F80.1 Expressive Sprachstörung

Mein Kind spricht mit 3 Jahren noch kaum – muss ich mir Sorgen machen?

Wenn Ihr Kind mit 3 Jahren weniger als 50 Wörter aktiv nutzt oder keine Zweiwortsätze bildet, ist eine logopädische Abklärung sinnvoll. Das bedeutet nicht automatisch eine Diagnose, aber eine frühzeitige Einschätzung kann vorbeugen.

Wie unterscheidet sich F80.1 von F80.2 in der Logopädie?

Bei F80.1 versteht das Kind Sprache gut, hat aber Probleme bei der aktiven Sprachproduktion (Wortschatz, Grammatik). Bei F80.2 ist zusätzlich das Sprachverständnis betroffen – das ist schwerwiegender und erfordert eine andere therapeutische Herangehensweise.

Kann mein Kind trotz expressiver Sprachstörung normal eingeschult werden?

Viele Kinder mit F80.1 werden regulär eingeschult. Wichtig ist, dass die Logopädie vor der Einschulung möglichst viel aufholt. Der Kinderarzt und die Logopädin können gemeinsam einschätzen, ob eine reguläre Einschulung möglich ist.

Mein Kind ist mehrsprachig – kann das die Ursache sein?

Mehrsprachigkeit verursacht keine Sprachstörung. Mehrsprachige Kinder können aber eine SES haben, die dann alle Sprachen betrifft. Die logopädische Diagnostik berücksichtigt die Mehrsprachigkeit bei der Einschätzung.

Wie viele Logopädie-Sitzungen braucht mein Kind bei F80.1?

Das hängt vom Schweregrad ab. Bei einer expressiven Sprachstörung sind häufig mehrere Verordnungen à 10 Sitzungen nötig. Die Gesamtdauer liegt oft bei 6-18 Monaten, bei schweren Formen auch länger.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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