Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

HMK 2.1: F80.8 fällt unter SP1. SP3 je nach Ausprägung.

F80.9 – Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

ICD-11-Äquivalent: 6A01

Auch gesucht unter: F80.9 Logopädie, Sprachentwicklungsstörung Kind, SES Logopädie, Sprachstörung Kind Verordnung, Was bedeutet F80.9, Logopädie Kind Erstverordnung, Sprachverzögerung Kind Therapie, Kinderarzt verordnet Logopädie

Häufigster Code auf Erstverordnungen. Logopädische Differenzialdiagnostik klärt das spezifische Störungsprofil.

Logopädische Beschreibung – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

F80.9 ist der unspezifische Code für Sprech- und Sprachentwicklungsstörungen. Er wird in der Praxis häufig verwendet, wenn der Arzt eine Sprachentwicklungsstörung diagnostiziert, aber keine differenziertere Zuordnung vornimmt. Die logopädische Diagnostik differenziert dann, ob es sich vorwiegend um eine expressive (F80.1), rezeptive (F80.2), artikulatorische (F80.0) oder gemischte (F80.8) Störung handelt. F80.9 begegnet Logopäden in der Praxis sehr häufig, insbesondere auf Erstverordnungen von Kinderärzten.

Typische Störungsbilder – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Noch nicht differenzierte Sprachentwicklungsstörung SP1 definierend

Die Logopädie klärt, ob Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis oder mehrere Bereiche betroffen sind.

Einfach erklärt:

Der Kinderarzt hat festgestellt, dass die Sprach- oder Sprechentwicklung Ihres Kindes nicht altersgemäß ist, und hat eine Verordnung für Logopädie ausgestellt. Der Code F80.9 bedeutet, dass die genaue Art der Störung noch nicht im Detail zugeordnet wurde. Die Logopädin wird in der Erstuntersuchung herausfinden, welche Bereiche genau betroffen sind und die Therapie entsprechend planen.

Logopädische Relevanz – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit sehr hoch
Patient*innengruppe Kinder zwischen 2 und 8 Jahren. Breites Spektrum an Störungsbildern.
Bedeutung F80.9 ist einer der am häufigsten auf Verordnungen vorkommenden Codes, weil Kinderärzte oft den unspezifischen Code nutzen.

Zugeordnete Diagnosegruppen – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Quelle: HMK 2.1: Sonstige Entwicklungsstörungen des Sprechens/Sprache -> SP1.

Leitsymptomatik:

SP1a oder SP1b je nach Schweregrad (wird in der Logopädie differenziert)

Wann verordnen:

Wenn der Arzt eine Sprachentwicklungsstörung erkennt, aber keine differenziertere Zuordnung vornimmt. Der Code reicht für die Erstverordnung.

Begründung:

Unspezifische Sprachentwicklungsstörung fällt unter SP1. Die Leitsymptomatik wird nach logopädischer Diagnostik präzisiert.

Quelle: Bei isolierter Artikulationsstörung unter F80.8 -> SP3 möglich.

Begründung:

Bei isolierter Artikulationsstörung unter F80.8 -> SP3 möglich.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a oder SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

  • F80.9 auf Folgeverordnungen, obwohl die Logopädin im Therapiebericht einen spezifischeren Code empfohlen hat
  • Leitsymptomatik nicht angegeben – auch bei F80.9 muss SP1a oder SP1b angekreuzt werden

Tipps für Ärzt*innen – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

  • F80.9 ist als Erstverordnungscode akzeptabel. Nutzen Sie den Therapiebericht der Logopädin, um auf der Folgeverordnung einen spezifischeren Code anzugeben (F80.0, F80.1 oder F80.2). Die Leitsymptomatik (SP1a oder SP1b) muss auch bei F80.9 angegeben werden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

  • F80.9 bedeutet einfach, dass Ihr Kinderarzt eine Auffälligkeit in der Sprachentwicklung festgestellt hat. Die genaue Einordnung übernimmt die Logopädin in der Diagnostik. Die Verordnung mit F80.9 reicht aus, um Logopädie zu beginnen.

Extrabudgetärer Status – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

SP1

Fällt ins reguläre Budget. Kinder unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.

Therapieverlauf – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nach Verordnung durch den Kinderarzt

Setting: Ambulante Logopädie-Praxis

Therapieinhalte – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

  • Zunächst: Umfassende logopädische Diagnostik zur Differenzierung
  • Dann: Individueller Therapieplan basierend auf den Diagnostik-Ergebnissen
  • Therapie richtet sich nach dem identifizierten Störungsprofil (siehe F80.0, F80.1, F80.2)
  • Elternberatung zu Therapiezielen und häuslicher Unterstützung

Diagnostik – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Umfassende Sprachentwicklungsdiagnostik (SETK, PDSS, SET) Differenzierung des Störungsbildes: expressiv, rezeptiv, artikulatorisch, gemischt? Erstbefund
Artikulationsprüfung / PLAKSS-II Prüfung, ob eine phonetische oder phonologische Störung vorliegt Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Zielabhängig – je nach identifiziertem Störungsprofil Therapiefortschritt dokumentieren Alle 10-20 Sitzungen

Red Flags – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Kinderarzt verordnet wiederholt mit F80.9 ohne Differenzierung Hinweis an den Arzt

Die Logopädin sollte im Therapiebericht aktiv einen spezifischeren Code vorschlagen, damit die Folgeverordnung präziser codiert ist.

Prognose – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Abhängig vom differenzierten Störungsprofil. Isolierte Artikulationsstörungen (F80.0) haben eine sehr gute Prognose. Rezeptive Störungen (F80.2) brauchen längere Therapie. Die Prognose kann erst nach logopädischer Diagnostik eingeschätzt werden.

Einflussfaktoren – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

  • Art und Schweregrad der zugrunde liegenden Störung
  • Alter bei Therapiebeginn
  • Elternmitarbeit

Verwandte Codes – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Spezifischer Code – wenn nur Lautbildung betroffen

Spezifischer Code – wenn Wortschatz/Grammatik betroffen, Verständnis intakt

Spezifischer Code – wenn auch Sprachverständnis betroffen

Häufige Fragen – F80.9 Entwicklungsstörung des Sprechens oder der Sprache, nicht näher bezeichnet

Was bedeutet F80.9 auf der Verordnung meines Kindes?

F80.9 bedeutet 'Sprachentwicklungsstörung, nicht näher bezeichnet'. Der Kinderarzt hat erkannt, dass die Sprachentwicklung auffällig ist, aber die genaue Einordnung steht noch aus. Die Logopädin klärt das in der Erstuntersuchung.

Muss ich mir Sorgen machen, dass der Code so unspezifisch ist?

Nein. F80.9 ist ein gängiger Code auf Erstverordnungen und reicht aus, um Logopädie zu beginnen. Die Logopädin wird die Störung genau diagnostizieren und die Therapie passend planen.

Wird der Code im Verlauf geändert?

Häufig ja. Im Therapiebericht empfiehlt die Logopädin dem Arzt einen spezifischeren Code (z.B. F80.1 für expressive SES). Der Arzt übernimmt dies dann auf der Folgeverordnung.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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