Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.6: G12.9 als LHB mit SC/SP6.

G12.9 – Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Auch gesucht unter: G12.9 Logopädie, SMA Logopädie

Siehe G12.1.

Logopädische Beschreibung – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

G12.9 (Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet). Logopädisch wie G12.1 (SMA Typ II-IV). Dysarthrie und Dysphagie je nach Schweregrad. Siehe G12.1 für Details.

Typische Störungsbilder – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Dysarthrie SP6 je nach Schweregrad

Muskelschwäche-bedingt.

Dysphagie SC möglich

Schluckmuskulatur betroffen.

Einfach erklärt:

Spinale Muskelatrophie kann Sprechen und Schlucken beeinträchtigen. Logopädie hilft langfristig.

Logopädische Relevanz – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene.
Bedeutung Seltene Erkrankung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.6

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.6: G12.x mit SC/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Tipps für Ärzt*innen – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

  • Langfristiger Heilmittelbedarf.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

  • Siehe G12.1.

Extrabudgetärer Status – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

SP6 langfristiger_heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf.

Therapieverlauf – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Bei Auffälligkeiten

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

  • Siehe G12.1

Diagnostik – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Siehe G12.1 Baseline Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Progression Alle 6 Monate

Prognose – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Siehe G12.1.

Einflussfaktoren – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

  • SMA-Typ

Verwandte Codes – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – G12.9 Spinale Muskelatrophie, nicht näher bezeichnet

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.