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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SC. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G14 als LHB.

G14 – Postpolio-Syndrom

ICD-11-Äquivalent: 8B62 – Postpoliomyelitische progressive Muskelatrophie exakt

Auch gesucht unter: Postpoliosyndrom Logopädie, G14 Logopädie, Post-Polio Schlucken

NICHT zu intensiv trainieren. Moderate Therapie. Langfristig.

Logopädische Beschreibung – G14 Postpolio-Syndrom

Das Postpoliosyndrom tritt Jahrzehnte nach durchgemachter Polio auf: neue Muskelschwäche in zuvor betroffenen und nicht-betroffenen Muskelgruppen. Logopädisch relevant bei bulbärer Beteiligung: Dysphagie (neu auftretende Schluckprobleme), Dysarthrie (Stimmschwäche, Artikulationsproblem), Ateminsuffizienz (verschlechtert Phonation). Patienten berichten oft über neue Schluckprobleme nach stabiler Phase von Jahrzehnten.

Typische Störungsbilder – G14 Postpolio-Syndrom

Dysphagie SC bei bulbärer Beteiligung

Neue Schluckprobleme nach stabiler Phase.

Dysarthrie SP6 bei bulbärer Beteiligung

Stimmschwäche, undeutliche Artikulation.

Einfach erklärt:

Das Postpoliosyndrom tritt Jahre nach einer Kinderlähmung auf. Neue Schluck- und Sprechprobleme können auftreten. Logopädie hilft, diese zu behandeln.

Logopädische Relevanz – G14 Postpolio-Syndrom

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Ältere Erwachsene.
Bedeutung Betrifft Polio-Überlebende, meist >50 Jahre.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G14 Postpolio-Syndrom

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G14 mit SC/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei neuen Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Sprechproblemen.

Begründung:

Dysarthrie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – G14 Postpolio-Syndrom

SC Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP6 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – G14 Postpolio-Syndrom

Typische Erstverordnung – G14 Postpolio-Syndrom

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G14 Postpolio-Syndrom

  • Zu intensives Training, verschlechtert Symptome beim Postpoliosyndrom

Tipps für Ärzt*innen – G14 Postpolio-Syndrom

  • Moderat trainieren! Langfristiger Heilmittelbedarf. SC + ggf. SP6.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G14 Postpolio-Syndrom

  • Neue Schluck- oder Sprechprobleme bei früherer Kinderlähmung sind typisch für das Postpoliosyndrom. Logopädie hilft, aber nicht übertrainieren.

Extrabudgetärer Status – G14 Postpolio-Syndrom

Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.

SC LHB
SP6 LHB
Nach Ablauf:

Langfristig.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – G14 Postpolio-Syndrom

Therapiebeginn: Bei neuen Symptomen

Setting: Ambulant

Frequenz: 1-2x/Woche

Besonderheiten: Wichtig: Beim Postpoliosyndrom NICHT zu intensiv trainieren! Überbelastung kann Symptome verschlechtern. Moderate, angepasste Therapie.

Therapieinhalte – G14 Postpolio-Syndrom

  • Dysphagie-Management
  • Schlucktherapie (schonend, Überbelastung vermeiden!)
  • Dysarthrie-Therapie
  • Atemkoordination

Diagnostik – G14 Postpolio-Syndrom

Erstdiagnostik – G14 Postpolio-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
FEES + Dysarthrie-Diagnostik Schluck- und Sprechstatus Bei neuen Symptomen

Verlaufsdiagnostik – G14 Postpolio-Syndrom

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Verlauf Alle 6 Monate

Red Flags – G14 Postpolio-Syndrom

Aspiration/Pneumonie FEES + Kostanpassung

Neue Dysphagie kann gefährlich sein.

Prognose – G14 Postpolio-Syndrom

Langsam progredient. Moderate Therapie kann Funktion erhalten.

Einflussfaktoren – G14 Postpolio-Syndrom

  • Ausmaß der Beteiligung
  • Therapieanpassung (nicht zu intensiv)

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G14 Postpolio-Syndrom

Weitere Codes der Diagnosegruppe SC – G14 Postpolio-Syndrom

Häufige Fragen – G14 Postpolio-Syndrom

Warum soll ich nicht zu viel trainieren?

Beim Postpoliosyndrom sind die Nervenzellen überlastet. Zu intensives Training kann die Symptome verschlechtern. Moderate, angepasste Übungen sind besser.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.