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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G35.0 als LHB mit SC/ST1/SP5/SP6.

G35.0 – Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

ICD-11-Äquivalent: 8A40.Z – Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet annäherung

Auf Ebene des ICD-11-Oberbegriffs gemappt; kein 1:1-Aequivalent für diesen Spezialcode.

Auch gesucht unter: G35.0 Logopädie, MS Logopädie, Multiple Sklerose Sprache, MS Schluckstörung

Fatigue berücksichtigen. Dysphagie aktiv erfragen. Erstschub. Logopädie nach Schub mit Sprech-/Schluckbeteiligung. Gute Erholung nach Erstmanifestation häufig.

Logopädische Beschreibung – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

G35.0 (Erstmanifestation einer multiplen Sklerose). Multiple Sklerose kann Dysarthrie (25-50%, gemischt spastisch-ataktisch), Dysphagie (30-40%, oft unterschätzt, stille Aspiration), Stimmstörung und kognitive Kommunikationsstörung verursachen. Erstschub. Logopädie nach Schub mit Sprech-/Schluckbeteiligung. Gute Erholung nach Erstmanifestation häufig.

Typische Störungsbilder – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Gemischte Dysarthrie SP6 25-50%

Spastisch-ataktisch-schlaff. Verwaschene Sprache, Stimmtremor.

Dysphagie SC 30-40%

Stille Aspiration häufig.

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 häufig

Wortflüssigkeit, Aufmerksamkeit.

Einfach erklärt:

Bei MS können Sprechen, Schlucken und Stimme betroffen sein. Logopädie unterstützt die Erholung nach Schüben und hilft bei dauerhaften Einschränkungen.

Logopädische Relevanz – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Junge Erwachsene 20-40 Jahre.
Bedeutung Häufigste autoimmune ZNS-Erkrankung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Primär Offiziell (HMK)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP6a oder SP6b

Wann verordnen:

Bei Sprechauffälligkeiten.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G35.x mit SC/ST1/SP5/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP5b

Wann verordnen:

Bei kommunikativen Defiziten.

Begründung:

Kognitive Kommunikation.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

SP6 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Typische Erstverordnung – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich nach Schub
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. nach Schub
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

  • Dysphagie nicht erkannt
  • Logopädie nur nach Schub, nicht bei progredientem Verlauf

Tipps für Ärzt*innen – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

  • G35 = langfristiger Heilmittelbedarf. Aktiv nach Schluckproblemen fragen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

  • Sprechen Sie Schluckprobleme an. Logopädie hilft nach Schüben und auch langfristig.

Extrabudgetärer Status – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.

SC LHB
SP5 LHB
SP6 LHB
ST1 LHB
Nach Ablauf:

G35 = langfristiger Heilmittelbedarf.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Therapiebeginn: Nach Schub oder bei progredienter Verschlechterung

Setting: Ambulant, ggf. Reha nach Schub

Frequenz: Nach Schub: 2-3x/Woche. Erhaltung: 1x/Woche.

Besonderheiten: Fatigue berücksichtigen, Therapie morgens planen. Erstschub. Logopädie nach Schub mit Sprech-/Schluckbeteiligung. Gute Erholung nach Erstmanifestation häufig.

Therapieinhalte – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

  • Dysarthrie-Therapie
  • Dysphagie-Management
  • Kognitive Kommunikationstherapie
  • Fatigue-Management

Diagnostik – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Erstdiagnostik – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Test Zweck Zeitpunkt
Frenchay + klinische Schluckdiagnostik Dysarthrie- und Schluckbefund Erstbefund/nach Schub

Verlaufsdiagnostik – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Test Zweck Zeitpunkt
Re-Evaluation nach Schub + regelmäßig Progression Nach Schub + alle 6 Monate

Red Flags – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Plötzliche Verschlechterung Sprechen/Schlucken Neurologe, Schub?

Neuer Schub möglich.

Rezidivierende Atemwegsinfekte FEES

Stille Aspiration.

Prognose – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Erstschub. Logopädie nach Schub mit Sprech-/Schluckbeteiligung. Gute Erholung nach Erstmanifestation häufig.

Einflussfaktoren – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

  • MS-Verlaufsform
  • Schubfrequenz
  • Fatigue

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Häufige Fragen – G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose

Kann MS die Sprache beeinflussen?

Ja, bei 25-50%. Sprechen wird undeutlich, Schlucken kann schwieriger werden. Logopädie hilft, besonders nach einem Schub.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.