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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G35.2- als LHB mit SC/ST1/SP5/SP6.

G35.2- – Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

ICD-11-Äquivalent: 8A40.Z – Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet annäherung

Auf Ebene des ICD-11-Oberbegriffs gemappt; kein 1:1-Aequivalent für diesen Spezialcode.

Auch gesucht unter: G35.2- Logopädie, MS Logopädie, Multiple Sklerose Sprache, MS Schluckstörung

Fatigue berücksichtigen. Dysphagie aktiv erfragen. Von Beginn an progredient ohne Schübe. Dysarthrie und Dysphagie nehmen kontinuierlich zu. Logopädie erhaltend.

Logopädische Beschreibung – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

G35.2- (MS mit primär-chronischem Verlauf). Multiple Sklerose kann Dysarthrie (25-50%, gemischt spastisch-ataktisch), Dysphagie (30-40%, oft unterschätzt, stille Aspiration), Stimmstörung und kognitive Kommunikationsstörung verursachen. Von Beginn an progredient ohne Schübe. Dysarthrie und Dysphagie nehmen kontinuierlich zu. Logopädie erhaltend.

Typische Störungsbilder – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Gemischte Dysarthrie SP6 25-50%

Spastisch-ataktisch-schlaff. Verwaschene Sprache, Stimmtremor.

Dysphagie SC 30-40%

Stille Aspiration häufig.

Kognitive Kommunikationsstörung SP5 häufig

Wortflüssigkeit, Aufmerksamkeit.

Einfach erklärt:

Bei MS können Sprechen, Schlucken und Stimme betroffen sein. Logopädie unterstützt die Erholung nach Schüben und hilft bei dauerhaften Einschränkungen.

Logopädische Relevanz – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Junge Erwachsene 20-40 Jahre.
Bedeutung Häufigste autoimmune ZNS-Erkrankung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Primär Offiziell (HMK)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP6a oder SP6b

Wann verordnen:

Bei Sprechauffälligkeiten.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G35.x mit SC/ST1/SP5/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP5b

Wann verordnen:

Bei kommunikativen Defiziten.

Begründung:

Kognitive Kommunikation.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

SP6 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Typische Erstverordnung – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich nach Schub
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf. nach Schub
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

  • Dysphagie nicht erkannt
  • Logopädie nur nach Schub, nicht bei progredientem Verlauf

Tipps für Ärzt*innen – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

  • G35 = langfristiger Heilmittelbedarf. Aktiv nach Schluckproblemen fragen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

  • Sprechen Sie Schluckprobleme an. Logopädie hilft nach Schüben und auch langfristig.

Extrabudgetärer Status – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.

SC LHB
SP5 LHB
SP6 LHB
ST1 LHB
Nach Ablauf:

G35 = langfristiger Heilmittelbedarf.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Therapiebeginn: Nach Schub oder bei progredienter Verschlechterung

Setting: Ambulant, ggf. Reha nach Schub

Frequenz: Nach Schub: 2-3x/Woche. Erhaltung: 1x/Woche.

Besonderheiten: Fatigue berücksichtigen, Therapie morgens planen. Von Beginn an progredient ohne Schübe. Dysarthrie und Dysphagie nehmen kontinuierlich zu. Logopädie erhaltend.

Therapieinhalte – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

  • Dysarthrie-Therapie
  • Dysphagie-Management
  • Kognitive Kommunikationstherapie
  • Fatigue-Management

Diagnostik – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Erstdiagnostik – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Test Zweck Zeitpunkt
Frenchay + klinische Schluckdiagnostik Dysarthrie- und Schluckbefund Erstbefund/nach Schub

Verlaufsdiagnostik – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Test Zweck Zeitpunkt
Re-Evaluation nach Schub + regelmäßig Progression Nach Schub + alle 6 Monate

Red Flags – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Plötzliche Verschlechterung Sprechen/Schlucken Neurologe, Schub?

Neuer Schub möglich.

Rezidivierende Atemwegsinfekte FEES

Stille Aspiration.

Prognose – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Von Beginn an progredient ohne Schübe. Dysarthrie und Dysphagie nehmen kontinuierlich zu. Logopädie erhaltend.

Einflussfaktoren – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

  • MS-Verlaufsform
  • Schubfrequenz
  • Fatigue

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Häufige Fragen – G35.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf

Kann MS die Sprache beeinflussen?

Ja, bei 25-50%. Sprechen wird undeutlich, Schlucken kann schwieriger werden. Logopädie hilft, besonders nach einem Schub.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.