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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-7: G36.9 als LHB.

G36.9 – Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

ICD-11-Äquivalent: 8A42.Z – Akute disseminierte Enzephalomyelitis, nicht näher bezeichnet annäherung

ICD-11 bietet hier nur eine unspezifische Restkategorie; nächstliegende Entsprechung, genauere Abbildung ggf. über Postkoordination.

Auch gesucht unter: G36.9 Logopädie, Demyelinisierung Logopädie

Oft monophasisch.

Logopädische Beschreibung – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

G36.9 (Akute disseminierte Demyelinisation, n.n.b.): Akute demyelinisierende Erkrankung des ZNS. Logopädisch ähnlich wie MS (G35): Dysarthrie, Dysphagie und kognitive Kommunikationsstörung möglich je nach Lokalisation der Demyelinisierung. Verlauf: oft monophasisch mit Erholungspotenzial (anders als MS).

Typische Störungsbilder – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Dysarthrie SP6 je nach Lokalisation

Bei Hirnstamm-/Kleinhirnbeteiligung.

Dysphagie SC je nach Lokalisation

Bei Hirnstammbeteiligung.

Einfach erklärt:

Bei dieser Erkrankung wird die Isolierung der Nervenfasern im Gehirn geschädigt. Sprechen und Schlucken können betroffen sein. Logopädie hilft bei der Erholung.

Logopädische Relevanz – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit sehr selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene.
Bedeutung Seltene Erkrankungen.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Primär Offiziell (HMK)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-7: Mit SC/ST1/SP5/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-7

Begründung:

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-7

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)-7

Leitsymptomatik:

SP5b

Wann verordnen:

Bei kommunikativen Defiziten.

Begründung:

Kognitive Kommunikation.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

SP6 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
ST1 Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimmtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP5 Offiziell (HMK)
Heilmittel Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Ggf.
Dringlicher Behandlungsbedarf Ja
Therapiebericht Ja

Tipps für Ärzt*innen – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

  • Wie bei MS verordnen. SP6 + SC.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

  • Erholung ist oft möglich. Logopädie unterstützt den Prozess.

Extrabudgetärer Status – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Diese Diagnose steht nicht auf der KBV-Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. Logopädie ist regulär verordnungsfähig, sofern die Voraussetzungen des Heilmittelkatalogs erfüllt sind.

SC Reguläres Budget
ST1 Reguläres Budget
SP5 Reguläres Budget
SP6 Reguläres Budget
Nach Ablauf:

Je nach Verlauf.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: In der Akutphase/Reha

Setting: Stationär → ambulant

Frequenz: Akut: täglich. Ambulant: 1-2x/Woche.

Besonderheiten: Oft monophasisch mit Erholungspotenzial.

Therapieinhalte – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

  • Dysarthrie-Therapie
  • Dysphagie-Management
  • Rehabilitative Logopädie

Diagnostik – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie + Schluckdiagnostik Befund Akut

Verlaufsdiagnostik – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Re-Evaluation Erholung dokumentieren Regelmäßig

Red Flags – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Erneute Verschlechterung Neurologe

Rezidiv oder Übergang zu MS?

Prognose – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Oft monophasisch mit guter Erholung.

Einflussfaktoren – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

  • Ausmaß
  • Lokalisation

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Chronische Demyelinisierung

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G36.9 Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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