Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.6-7: G37.8 als LHB.

G37.8 – Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Auch gesucht unter: G37.8 Logopädie, Demyelinisierung Logopädie

Oft monophasisch.

Logopädische Beschreibung – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

G37.8 (Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS): Akute demyelinisierende Erkrankung des ZNS. Logopädisch ähnlich wie MS (G35): Dysarthrie, Dysphagie und kognitive Kommunikationsstörung möglich je nach Lokalisation der Demyelinisierung. Verlauf: oft monophasisch mit Erholungspotenzial (anders als MS).

Typische Störungsbilder – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Dysarthrie SP6 je nach Lokalisation

Bei Hirnstamm-/Kleinhirnbeteiligung.

Dysphagie SC je nach Lokalisation

Bei Hirnstammbeteiligung.

Einfach erklärt:

Bei dieser Erkrankung wird die Isolierung der Nervenfasern im Gehirn geschädigt. Sprechen und Schlucken können betroffen sein. Logopädie hilft bei der Erholung.

Logopädische Relevanz – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Häufigkeit sehr selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene.
Bedeutung Seltene Erkrankungen.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.6-7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Dysarthrie.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.6-7: Mit SC/ST1/SP5/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.6-7

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.6-7

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.6-7

Leitsymptomatik:

SP5b

Wann verordnen:

Bei kommunikativen Defiziten.

Begründung:

Kognitive Kommunikation.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Typische Erstverordnung – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Tipps für Ärzt*innen – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

  • Wie bei MS verordnen. SP6 + SC.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

  • Erholung ist oft möglich. Logopädie unterstützt den Prozess.

Extrabudgetärer Status – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

SP6 langfristiger_heilmittelbedarf

Bei bleibenden Defiziten langfristiger Heilmittelbedarf.

Therapieverlauf – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Therapiebeginn: In der Akutphase/Reha

Setting: Stationär → ambulant

Therapieinhalte – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

  • Dysarthrie-Therapie
  • Dysphagie-Management
  • Rehabilitative Logopädie

Diagnostik – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Erstdiagnostik – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie + Schluckdiagnostik Befund Akut

Verlaufsdiagnostik – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Test Zweck Zeitpunkt
Re-Evaluation Erholung dokumentieren Regelmäßig

Red Flags – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Erneute Verschlechterung Neurologe

Rezidiv oder Übergang zu MS?

Prognose – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Oft monophasisch mit guter Erholung.

Einflussfaktoren – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

  • Ausmaß
  • Lokalisation

Verwandte Codes – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Gleiche Diagnosegruppe – G37.8 Sonstige demyelinisierende Krankheiten des ZNS

Chronische Demyelinisierung

Quellen & weiterführende Links

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Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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