Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

G51.0 nicht auf LHB/BVB-Liste. Regulär über HMK SP6/SC.

G51.0 – Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Auch gesucht unter: Fazialisparese Logopädie, Gesichtslähmung Logopädie, G51.0 Logopädie, Bell-Parese Logopädie

70% Spontanerholung bei Bell-Parese. Synkinesien-Training bei Erholung.

Logopädische Beschreibung – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Die Fazialisparese (VII. Hirnnerv) verursacht einseitige Gesichtslähmung mit logopädischen Folgen: Lippenschluss insuffizient → Flüssigkeit tritt aus, Artikulationsstörung (v.a. Labiallaute /b/, /p/, /m/, /f/, /w/), Dysphagie (Boluskontrolle im vorderen Mundraum gestört). Zentrale Fazialisparese (Schlaganfall): Stirn erhalten, nur untere Gesichtshälfte betroffen. Periphere Fazialisparese (Bell, idiopathisch): gesamte Gesichtshälfte inkl. Stirn betroffen. Logopädie: Mundmotorische Übungen, PNF Gesicht, Artikulationstherapie, Schlucktherapie bei Bedarf.

Typische Störungsbilder – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Artikulationsstörung SP6 häufig

Labiallaute betroffen. Lippenschluss insuffizient.

Leichte Dysphagie SC häufig

Boluskontrolle oral gestört. Flüssigkeit tritt seitlich aus.

Orofaziale Dysfunktion SP3 definitionsgemäß

Mundschluss, Lippenkraft, Wangentonus.

Einfach erklärt:

Bei einer Gesichtslähmung kann eine Gesichtshälfte nicht richtig bewegt werden. Das beeinträchtigt das Sprechen, Essen und Trinken. Logopädie trainiert die Gesichtsmuskulatur und hilft bei der Aussprache.

Logopädische Relevanz – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Alle Altersgruppen.
Bedeutung Häufigste Hirnnervenlähmung. Ca. 25:100.000/Jahr.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Primär Abgeleitet & verifiziert

Quelle: HMK SP6: Fazialisparese führt zu Artikulationsstörung/orofazialer Funktionsstörung. dbl-Zuordnung: G51.0 -> SP6.

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Artikulationsproblem.

Begründung:

Dysarthrie/Artikulationsstörung.

Quelle: HMK SC: Lippenschlussinsuffizienz -> Schluckstörung bei schwerer Fazialisparese.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluck-/Trinkproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: Rhinophonie bei beidseitiger Fazialisparese theoretisch möglich, klinisch selten.

Begründung:

Rhinophonie bei beidseitiger Fazialisparese theoretisch möglich, klinisch selten.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Typische Erstverordnung – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

  • Nur Physiotherapie, keine Logopädie verordnet – Logopädie ist für orale Funktionen zuständig

Tipps für Ärzt*innen – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

  • SP6 oder SP3 verordnen. Logopädie neben Physiotherapie sinnvoll (orale Funktionen).

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

  • Geduld – die meisten Bell-Paresen erholen sich. Logopädie unterstützt die Erholung.

Extrabudgetärer Status – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

SP6

Reguläres Budget. Meist kurze Therapie.

Therapieverlauf – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Therapiebeginn: Nach Diagnosestellung

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

  • PNF Gesicht (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)
  • Mundmotorische Übungen (Lippenschluss, Wange aufblasen)
  • Artikulationstherapie (Labiallaute)
  • Schlucktraining bei Bedarf
  • Spiegeltherapie

Diagnostik – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Erstdiagnostik – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale Funktionsprüfung + Artikulationsdiagnostik Schweregrad erfassen Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Test Zweck Zeitpunkt
Re-Evaluation Erholung dokumentieren Alle 4 Wochen

Red Flags – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Keine Erholung nach 3 Monaten Neurologie/HNO

Andere Ursache ausschließen (Tumor, Borreliose).

Prognose – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Bell-Parese: 70% vollständige Erholung. 15% leichte Restparese. 15% bleibende Defizite (Synkinesien).

Einflussfaktoren – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

  • Schweregrad initial
  • Alter
  • Ursache

Häufige Fragen – G51.0 Fazialisparese (Bell-Lähmung)

Erholt sich die Gesichtslähmung?

Bei der idiopathischen Bell-Parese erholen sich 70% vollständig. Logopädie unterstützt und beschleunigt die Erholung.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.