Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SC. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G70.2 als LHB mit SC/SP6.

G70.2 – Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Auch gesucht unter: Angeborene Myasthenie Logopädie, CMS Logopädie, G70.2 Logopädie

Ermüdbarkeit! Nicht überlasten.

Logopädische Beschreibung – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Kongenitale myasthene Syndrome (CMS) verursachen bei Kindern ermüdbare Muskelschwäche. Logopädisch: Trinkschwäche/Dysphagie im Säuglingsalter, Sprachentwicklungsverzögerung durch reduzierte orale Exploration, nasale Stimme, Artikulationsstörung. Symptommuster wie G70.0, aber ab Geburt.

Typische Störungsbilder – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Dysphagie/Trinkschwäche SC häufig

Ermüdbare Saugkraft.

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 häufig

Durch reduzierte orale Exploration und Muskelschwäche.

Rhinophonie SP6 häufig

Offenes Näseln.

Einfach erklärt:

Bei der angeborenen Myasthenie sind die Muskeln von Geburt an ermüdbar. Trinken, Sprechen und Schlucken können betroffen sein. Logopädie begleitet die Entwicklung.

Logopädische Relevanz – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Häufigkeit sehr selten
Patient*innengruppe Kinder ab Geburt.
Bedeutung Sehr seltene Erkrankung.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7: Mit SC/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Trinkschwäche.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Näseln.

Begründung:

Rhinophonie/Dysarthrie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Typische Erstverordnung – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCa
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Tipps für Ärzt*innen – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

  • Langfristiger Heilmittelbedarf. SC + SP1.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

  • Nicht überanstrengen beim Trinken – lieber öfter kleinere Mahlzeiten.

Extrabudgetärer Status – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

SP1 langfristiger_heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf.

Therapieverlauf – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Therapiebeginn: Ab Diagnose

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

  • Füttertherapie
  • Sprachentwicklungsförderung
  • Mundmotorik
  • Nicht überlasten!

Diagnostik – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Erstdiagnostik – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Test Zweck Zeitpunkt
Schluck- + Sprachdiagnostik Status Ab Diagnose

Verlaufsdiagnostik – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Entwicklung Alle 3-6 Monate

Red Flags – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Atemprobleme + Trinkschwäche bei Infekt Sofort in die Klinik

Myasthene Krise bei Infekten.

Prognose – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Abhängig vom CMS-Subtyp. Manche sprechen gut auf Medikamente an.

Einflussfaktoren – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

  • CMS-Subtyp
  • Medikation

Verwandte Codes – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

Gleiche Diagnosegruppe – G70.2 Angeborene und entwicklungsbedingte Myasthenie

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Quellen & weiterführende Links

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Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.