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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP6. Verordnung eindeutig.

KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): G71.2 als LHB mit SC/SP6.

G71.2 – Angeborene Myopathien

ICD-11-Äquivalent: 8C72.Z – Angeborene Myopathien, nicht näher bezeichnet annäherung

ICD-11 bietet hier nur eine unspezifische Restkategorie; nächstliegende Entsprechung, genauere Abbildung ggf. über Postkoordination.

Auch gesucht unter: G71.2 Logopädie, Myopathie Logopädie

Verschiedene Formen (Nemalin, Central Core, etc.). Bei Kindern: Trinkschwäche, Sprachverzögerung, orofaziale Hypotonie.

Logopädische Beschreibung – G71.2 Angeborene Myopathien

G71.2 (Angeborene Myopathien): Primäre Muskelerkrankung. Logopädisch: Dysarthrie (schlaff, durch Muskelschwäche), Dysphagie (Kau-/Schluckmuskeln betroffen, Aspirationsgefahr), Stimmschwäche, bei Kindern Sprachentwicklungsverzögerung. Verschiedene Formen (Nemalin, Central Core, etc.). Bei Kindern: Trinkschwäche, Sprachverzögerung, orofaziale Hypotonie.

Typische Störungsbilder – G71.2 Angeborene Myopathien

Dysarthrie SP6 im Verlauf

Schlaff, durch Muskelschwäche.

Dysphagie SC häufig im Verlauf

Kau-/Schluckmuskulatur betroffen.

Einfach erklärt:

Bei Muskelerkrankungen können auch Sprech- und Schluckmuskeln betroffen sein. Logopädie hilft, die Verständlichkeit und sichere Ernährung zu erhalten.

Logopädische Relevanz – G71.2 Angeborene Myopathien

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und/oder Erwachsene.
Bedeutung Seltene Erkrankungen, aber langfristiger Bedarf.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G71.2 Angeborene Myopathien

SP6 – Störungen der Sprechmotorik Primär Offiziell (HMK)

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei Sprechproblemen.

Begründung:

Dysarthrie.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V): Mit SC/SP6 als LHB.

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – G71.2 Angeborene Myopathien

SP6 Primär Offiziell (HMK)
Heilmittel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SC Offiziell (HMK)
Heilmittel Schlucktherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – G71.2 Angeborene Myopathien

Typische Erstverordnung – G71.2 Angeborene Myopathien

Diagnosegruppe SP6
Leitsymptomatik SP6a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Im Verlauf
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Tipps für Ärzt*innen – G71.2 Angeborene Myopathien

  • Langfristiger Heilmittelbedarf. SP6 + SC.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G71.2 Angeborene Myopathien

  • Logopädie begleitet die Erkrankung langfristig.

Extrabudgetärer Status – G71.2 Angeborene Myopathien

Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.

SC LHB
SP6 LHB
Nach Ablauf:

Langfristig.

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – G71.2 Angeborene Myopathien

Therapiebeginn: Bei Symptomen

Setting: Ambulant

Frequenz: 1-2x/Woche

Besonderheiten: Verschiedene Formen (Nemalin, Central Core, etc.). Bei Kindern: Trinkschwäche, Sprachverzögerung, orofaziale Hypotonie.

Therapieinhalte – G71.2 Angeborene Myopathien

  • Dysarthrie: Artikulation, Atemkoordination
  • Dysphagie: Kostanpassung, Schlucktechniken
  • UK bei schwerer Dysarthrie
  • Atemfunktion beachten

Diagnostik – G71.2 Angeborene Myopathien

Erstdiagnostik – G71.2 Angeborene Myopathien

Test Zweck Zeitpunkt
Dysarthrie + Schluckdiagnostik Baseline Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – G71.2 Angeborene Myopathien

Test Zweck Zeitpunkt
Re-Evaluation Progression Alle 6 Monate

Red Flags – G71.2 Angeborene Myopathien

Gewichtsverlust/Kauschwäche Schluckdiagnostik

Dysphagie schleichend.

Prognose – G71.2 Angeborene Myopathien

Progressiv bei den meisten Formen. Verschiedene Formen (Nemalin, Central Core, etc.). Bei Kindern: Trinkschwäche, Sprachverzögerung, orofaziale Hypotonie.

Einflussfaktoren – G71.2 Angeborene Myopathien

  • Typ
  • Verlauf

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – G71.2 Angeborene Myopathien

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP6 – G71.2 Angeborene Myopathien

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Die hier enthaltenen medizinischen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie an AWMF-Leitlinien. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Die exakte Beurteilung hängt immer vom Einzelfall und dem klinischen Kontext ab. Prüfen Sie im Zweifel nochmals selbst anhand der offiziellen Quellen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.