Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.1 als LHB mit SP1/SP2/SP6/SC.

G80.1 – Spastische diplegische Zerebralparese

Auch gesucht unter: Diplegie Logopädie, G80.1 Logopädie, Zerebralparese Diplegie Sprache, Frühgeborenes Sprachentwicklung

Häufigste CP-Form. Orale Funktion oft weniger betroffen als bei Tetraplegie, aber Sprachentwicklung prüfen.

Logopädische Beschreibung – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Die spastische Diplegie (G80.1) betrifft vorwiegend die unteren Extremitäten, während die oberen Extremitäten und die orofaziale Muskulatur weniger stark beeinträchtigt sind. Logopädisch ist die Dysarthrie meist leichter als bei der Tetraplegie, die Sprachentwicklung verläuft oft weniger verzögert. Eine Dysphagie tritt seltener auf als bei G80.0, ist aber möglich. Der logopädische Fokus liegt auf Sprachentwicklungsförderung und ggf. leichter Dysarthrie-Therapie.

Typische Störungsbilder – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 häufig

Verzögerter Sprachbeginn, aber oft aufholbar.

Leichte Dysarthrie SP6 möglich

Leicht verwaschenes Sprechen, meist gut kompensierbar.

Dysphagie SC seltener als bei G80.0

Mildere Schluckprobleme, oft nur bei bestimmten Konsistenzen.

Einfach erklärt:

Bei dieser Form der Zerebralparese sind vor allem die Beine betroffen. Das Sprechen und Schlucken ist weniger stark beeinträchtigt als bei der Ganzkörperform. Trotzdem kann die Sprachentwicklung verzögert sein oder das Sprechen undeutlich klingen. Logopädie hilft bei Sprache, Sprechen und ggf. Mundmotorik.

Logopädische Relevanz – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder, häufig Frühgeborene.
Bedeutung Häufigste CP-Form. Logopädischer Bedarf geringer als bei Tetraplegie, aber Sprachentwicklung oft verzögert.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.x mit SP1/SP2/SP6/SC als LHB.

Leitsymptomatik:

SP1a oder SP1b

Wann verordnen:

Bei verzögerter Sprachentwicklung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei Diplegie oft verzögert.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Wenn Sprechen verwaschen klingt.

Begründung:

Leichte Dysarthrie möglich.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie seltener, aber möglich.

Quelle: Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Begründung:

Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Quelle: Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Begründung:

Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Typische Erstverordnung – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

  • Annahme, dass bei Diplegie keine Logopädie nötig ist – Sprachentwicklung prüfen

Tipps für Ärzt*innen – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

  • Auch bei Diplegie Sprachentwicklung und orale Funktion logopädisch abklären lassen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

  • Auch wenn vor allem die Beine betroffen sind, kann die Sprachentwicklung verzögert sein. Lassen Sie es logopädisch abklären.

Extrabudgetärer Status – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

SP1

Reguläres Budget. Kinder zuzahlungsfrei.

Therapieverlauf – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Therapiebeginn: Ab Bedarf, oft ab Kindergartenalter

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

  • Sprachentwicklungstherapie
  • Leichte Dysarthrie-Therapie bei Bedarf
  • Orofaziale Stimulation bei Bedarf
  • Elternberatung

Diagnostik – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Erstdiagnostik – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale Befunderhebung Mundmotorik, Tonus, Reflexe, Speichelkontrolle Erstbefund
Klinische Schluckdiagnostik Schlucksicherheit beurteilen Bei klinischem Verdacht
Sprachentwicklungsdiagnostik (SETK/PDSS) Sprachentwicklungsstand erheben Erstbefund (soweit durchführbar)

Verlaufsdiagnostik – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Sprach-/Schluckevaluation Anpassung an Entwicklungsstand Halbjährlich

Red Flags – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Sprachentwicklung deutlich hinter Gleichaltrigen ab 3 Jahren Logopädie empfohlen

Auch bei Diplegie kann eine SES vorliegen, die behandelt werden sollte.

Prognose – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Besser als bei Tetraplegie. Viele Kinder mit Diplegie erreichen eine verständliche Lautsprache. Sprachentwicklungsverzögerungen können oft aufgeholt werden.

Einflussfaktoren – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

  • Schweregrad der Spastik
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Therapieintensität

Verwandte Codes – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Gleiche Diagnosegruppe – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Schwerere Form – alle Extremitäten betroffen

Häufige Fragen – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese

Braucht mein Kind mit Diplegie Logopädie?

Nicht immer, aber häufig. Auch wenn die Beine im Vordergrund stehen, kann die Sprachentwicklung betroffen sein. Eine logopädische Abklärung ist empfehlenswert.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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