Logopädische Beschreibung – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Die spastische Diplegie (G80.1) betrifft vorwiegend die unteren Extremitäten, während die oberen Extremitäten und die orofaziale Muskulatur weniger stark beeinträchtigt sind. Logopädisch ist die Dysarthrie meist leichter als bei der Tetraplegie, die Sprachentwicklung verläuft oft weniger verzögert. Eine Dysphagie tritt seltener auf als bei G80.0, ist aber möglich. Der logopädische Fokus liegt auf Sprachentwicklungsförderung und ggf. leichter Dysarthrie-Therapie.
Typische Störungsbilder – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Verzögerter Sprachbeginn, aber oft aufholbar.
Leicht verwaschenes Sprechen, meist gut kompensierbar.
Mildere Schluckprobleme, oft nur bei bestimmten Konsistenzen.
Bei dieser Form der Zerebralparese sind vor allem die Beine betroffen. Das Sprechen und Schlucken ist weniger stark beeinträchtigt als bei der Ganzkörperform. Trotzdem kann die Sprachentwicklung verzögert sein oder das Sprechen undeutlich klingen. Logopädie hilft bei Sprache, Sprechen und ggf. Mundmotorik.
Logopädische Relevanz – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
| Häufigkeit | mittel |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Kinder, häufig Frühgeborene. |
| Bedeutung | Häufigste CP-Form. Logopädischer Bedarf geringer als bei Tetraplegie, aber Sprachentwicklung oft verzögert. |
Zugeordnete Diagnosegruppen – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
SP1a oder SP1b
Bei verzögerter Sprachentwicklung.
Sprachentwicklung bei Diplegie oft verzögert.
KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)
SP6a
Wenn Sprechen verwaschen klingt.
Leichte Dysarthrie möglich.
SCa
Bei Schluckproblemen.
Dysphagie seltener, aber möglich.
Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.
Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.
Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
| Heilmittel | Sprech- und Sprachtherapie |
|---|---|
| Einzeltherapie | 30, 45 oder 60 Min. |
| Gruppentherapie | 45 oder 90 Min. |
| Höchstmenge je Verordnung | 10 |
| Langfristiger / besonderer Bedarf | 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich) |
| Verordner | Arzt |
| Vordruck | Muster 13 |
| Heilmittel | Sprachtherapie |
|---|---|
| Einzeltherapie | 30, 45 oder 60 Min. |
| Gruppentherapie | 45 oder 90 Min. |
| Höchstmenge je Verordnung | 10 |
| Langfristiger / besonderer Bedarf | 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich) |
| Verordner | Arzt |
| Vordruck | Muster 13 |
| Heilmittel | Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
|---|---|
| Einzeltherapie | 30, 45 oder 60 Min. |
| Gruppentherapie | 45 oder 90 Min. |
| Höchstmenge je Verordnung | 20 |
| Langfristiger / besonderer Bedarf | 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich) |
| Verordner | Arzt |
| Vordruck | Muster 13 |
| Heilmittel | Schlucktherapie |
|---|---|
| Einzeltherapie | 30, 45 oder 60 Min. |
| Höchstmenge je Verordnung | 10 |
| Langfristiger / besonderer Bedarf | 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich) |
| Verordner | Arzt |
| Vordruck | Muster 13 |
| Heilmittel | Sprech- und Sprachtherapie |
|---|---|
| Einzeltherapie | 30, 45 oder 60 Min. |
| Gruppentherapie | 45 oder 90 Min. |
| Höchstmenge je Verordnung | 10 |
| Langfristiger / besonderer Bedarf | 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich) |
| Verordner | Arzt |
| Vordruck | Muster 13 |
| Heilmittel | Sprechtherapie |
|---|---|
| Einzeltherapie | 30, 45 oder 60 Min. |
| Gruppentherapie | 45 oder 90 Min. |
| Höchstmenge je Verordnung | 10 |
| Langfristiger / besonderer Bedarf | 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich) |
| Verordner | Arzt |
| Vordruck | Muster 13 |
Verordnung & Praxistipps – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Typische Erstverordnung – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
| Diagnosegruppe | SP1 |
|---|---|
| Leitsymptomatik | SP1a |
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 1-2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
| Hausbesuch | Seltener nötig als bei Tetraplegie |
| Dringlicher Behandlungsbedarf | Nein |
| Therapiebericht | Ja |
Häufige Verordnungsfehler – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
- Annahme, dass bei Diplegie keine Logopädie nötig ist, Sprachentwicklung prüfen
Tipps für Ärzt*innen – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
- Auch bei Diplegie Sprachentwicklung und orale Funktion logopädisch abklären lassen.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
- Auch wenn vor allem die Beine betroffen sind, kann die Sprachentwicklung verzögert sein. Lassen Sie es logopädisch abklären.
Extrabudgetärer Status – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Diese Diagnose ist als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Logopädie kann dauerhaft verordnet werden, ohne das Budget der ärztlichen Praxis zu belasten.
Langfristiger Heilmittelbedarf bei Bedarf beantragen.
Therapieverlauf – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Therapiebeginn: Ab Bedarf, oft ab Kindergartenalter
Setting: Ambulant
Frequenz: 1-2x pro Woche
Besonderheiten: Logopädischer Bedarf oft geringer und kürzer als bei Tetraplegie.
Therapieinhalte – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
- Sprachentwicklungstherapie
- Leichte Dysarthrie-Therapie bei Bedarf
- Orofaziale Stimulation bei Bedarf
- Elternberatung
Diagnostik – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Erstdiagnostik – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Orofaziale Befunderhebung | Mundmotorik, Tonus, Reflexe, Speichelkontrolle | Erstbefund |
| Klinische Schluckdiagnostik | Schlucksicherheit beurteilen | Bei klinischem Verdacht |
| Sprachentwicklungsdiagnostik (SETK/PDSS) | Sprachentwicklungsstand erheben | Erstbefund (soweit durchführbar) |
Verlaufsdiagnostik – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Regelmäßige Sprach-/Schluckevaluation | Anpassung an Entwicklungsstand | Halbjährlich |
Red Flags – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Auch bei Diplegie kann eine SES vorliegen, die behandelt werden sollte.
Prognose – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Besser als bei Tetraplegie. Viele Kinder mit Diplegie erreichen eine verständliche Lautsprache. Sprachentwicklungsverzögerungen können oft aufgeholt werden.
Einflussfaktoren – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
- Schweregrad der Spastik
- Kognitive Fähigkeiten
- Therapieintensität
Verwandte Codes – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Gleiche Diagnosegruppe – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Häufige Fragen – G80.1 Spastische diplegische Zerebralparese
Braucht mein Kind mit Diplegie Logopädie?
Nicht immer, aber häufig. Auch wenn die Beine im Vordergrund stehen, kann die Sprachentwicklung betroffen sein. Eine logopädische Abklärung ist empfehlenswert.