Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.2 als LHB mit SP1/SP2/SP6/SC.

G80.2 – Infantile hemiplegische Zerebralparese

Auch gesucht unter: G80.2 Logopädie, Infantile hemiplegische Zerebralparese Logopädie, Zerebralparese Logopädie, ICP Sprachtherapie

Bei rechtsseitiger Hemiplegie (linke Hirnhälfte betroffen) höheres Risiko für Sprachstörungen.

Logopädische Beschreibung – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Die infantile Hemiplegie (G80.2) betrifft eine Körperhälfte. Logopädisch ist die orofaziale Muskulatur einseitig beeinträchtigt, was zu asymmetrischer Mundmotorik, leichter einseitiger Dysarthrie und ggf. Speichelfluss auf der betroffenen Seite führen kann. Die Sprachentwicklung verläuft oft mit leichter Verzögerung, da die kontralaterale Hemisphäre Sprachfunktionen teilweise übernehmen kann. Bei linkshemisphärischer Schädigung (rechte Hemiplegie) besteht ein erhöhtes Risiko für Sprachstörungen.

Typische Störungsbilder – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Dysarthrie SP6 häufig

Sprechmotorikstörung durch die Bewegungsstörung.

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 häufig

Verzögerte Sprachentwicklung durch motorische/kognitive Einschränkungen.

Dysphagie SC variabel

Schluckstörung bei orofazialer Beteiligung.

Einfach erklärt:

Bei Hemiplegie ist eine Körperseite betroffen – auch die Mundmuskulatur auf dieser Seite kann schwächer sein. Das kann sich beim Sprechen, Essen und in der Mundmotorik bemerkbar machen. Logopädie trainiert die Mundfunktion und unterstützt die Sprachentwicklung.

Logopädische Relevanz – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene mit Zerebralparese.
Bedeutung Kinder mit G80.2 haben je nach Schweregrad logopädischen Bedarf.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.x mit SP1/SP2/SP6/SC als LHB.

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei verzögerter Sprachentwicklung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei CP.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei undeutlichem Sprechen.

Begründung:

Dysarthrie bei CP.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie bei CP.

Quelle: Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Begründung:

Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Quelle: Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Begründung:

Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Typische Erstverordnung – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

  • SC nicht mitverordnet trotz Schluckproblemen

Tipps für Ärzt*innen – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

  • Bei G80.2 alle logopädierelevanten Bereiche prüfen: Sprache, Sprechen, Schlucken.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

  • Logopädie prüft alle Bereiche und erstellt einen individuellen Therapieplan.

Extrabudgetärer Status – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

SP1

Reguläres Budget. Kinder zuzahlungsfrei.

Therapieverlauf – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Therapiebeginn: Nach Bedarf

Setting: Ambulant oder SPZ

Therapieinhalte – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

  • Sprachentwicklungstherapie
  • Dysarthrie-Therapie
  • Orofaziale Therapie
  • Ggf. UK-Versorgung
  • Ggf. Schlucktherapie

Diagnostik – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Erstdiagnostik – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale Befunderhebung Mundmotorik, Tonus, Reflexe, Speichelkontrolle Erstbefund
Klinische Schluckdiagnostik Schlucksicherheit beurteilen Bei klinischem Verdacht
Sprachentwicklungsdiagnostik (SETK/PDSS) Sprachentwicklungsstand erheben Erstbefund (soweit durchführbar)

Verlaufsdiagnostik – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Sprach-/Schluckevaluation Anpassung an Entwicklungsstand Halbjährlich

Red Flags – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Häufiges Verschlucken oder feuchte Stimme nach dem Essen Zeitnah zum Arzt / Logopäden

Mögliche Dysphagie. Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Abhängig von CP-Subtyp und Schweregrad. Logopädie kann Kommunikation und Schlucksicherheit verbessern.

Einflussfaktoren – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

  • CP-Subtyp und Schweregrad
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Therapieintensität

Verwandte Codes – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Gleiche Diagnosegruppe – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Häufige Fragen – G80.2 Infantile hemiplegische Zerebralparese

Braucht mein Kind mit G80.2 Logopädie?

Das hängt davon ab, ob Sprechen, Schlucken oder die Sprachentwicklung betroffen sind. Eine logopädische Abklärung ist bei jeder Form der Zerebralparese empfehlenswert.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.