Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.3 als LHB mit SP1/SP2/SP6/SC.

G80.3 – Dyskinetische Zerebralparese

Auch gesucht unter: G80.3 Logopädie, Dyskinetische Zerebralparese Logopädie, Zerebralparese Logopädie, ICP Sprachtherapie

Dysarthrie bei Dyskinese besonders therapieresistent wegen inkonsistenter motorischer Kontrolle.

Logopädische Beschreibung – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Die dyskinetische Zerebralparese (G80.3) ist durch unwillkürliche Bewegungen (Athetose, Dystonie, Chorea) gekennzeichnet. Logopädisch ist die Dysarthrie oft besonders schwer, da die Sprechmuskulatur unkontrollierbaren Bewegungsschwankungen unterliegt: Die Stimme schwankt in Lautstärke und Tonhöhe, die Artikulation ist inkonsistent und die Sprechatmung unkoordiniert. Die Sprachentwicklung kann trotz normaler Kognition stark eingeschränkt sein, weil die motorische Umsetzung fehlt. UK-Versorgung ist häufig essenziell. Dysphagie tritt durch unwillkürliche Zungen- und Kieferbewegungen sehr häufig auf.

Typische Störungsbilder – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Dysarthrie SP6 häufig

Sprechmotorikstörung durch die Bewegungsstörung.

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 häufig

Verzögerte Sprachentwicklung durch motorische/kognitive Einschränkungen.

Dysphagie SC variabel

Schluckstörung bei orofazialer Beteiligung.

Einfach erklärt:

Bei der dyskinetischen Zerebralparese treten unwillkürliche Bewegungen auf, die das Sprechen und Schlucken stark beeinträchtigen können. Die Stimme schwankt, Wörter klingen jedes Mal anders, und das Essen ist schwierig. Logopädie hilft mit Kommunikationshilfsmitteln und trainiert das Schlucken.

Logopädische Relevanz – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene mit Zerebralparese.
Bedeutung Kinder mit G80.3 haben je nach Schweregrad logopädischen Bedarf.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.x mit SP1/SP2/SP6/SC als LHB.

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei verzögerter Sprachentwicklung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei CP.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei undeutlichem Sprechen.

Begründung:

Dysarthrie bei CP.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie bei CP.

Quelle: Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Begründung:

Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Quelle: Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Begründung:

Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Typische Erstverordnung – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

  • SC nicht mitverordnet trotz Schluckproblemen

Tipps für Ärzt*innen – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

  • Bei G80.3 alle logopädierelevanten Bereiche prüfen: Sprache, Sprechen, Schlucken.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

  • Logopädie prüft alle Bereiche und erstellt einen individuellen Therapieplan.

Extrabudgetärer Status – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

SP1

Reguläres Budget. Kinder zuzahlungsfrei.

Therapieverlauf – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Therapiebeginn: Nach Bedarf

Setting: Ambulant oder SPZ

Therapieinhalte – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

  • Sprachentwicklungstherapie
  • Dysarthrie-Therapie
  • Orofaziale Therapie
  • Ggf. UK-Versorgung
  • Ggf. Schlucktherapie

Diagnostik – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Erstdiagnostik – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale Befunderhebung Mundmotorik, Tonus, Reflexe, Speichelkontrolle Erstbefund
Klinische Schluckdiagnostik Schlucksicherheit beurteilen Bei klinischem Verdacht
Sprachentwicklungsdiagnostik (SETK/PDSS) Sprachentwicklungsstand erheben Erstbefund (soweit durchführbar)

Verlaufsdiagnostik – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Sprach-/Schluckevaluation Anpassung an Entwicklungsstand Halbjährlich

Red Flags – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Häufiges Verschlucken oder feuchte Stimme nach dem Essen Zeitnah zum Arzt / Logopäden

Mögliche Dysphagie. Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Abhängig von CP-Subtyp und Schweregrad. Logopädie kann Kommunikation und Schlucksicherheit verbessern.

Einflussfaktoren – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

  • CP-Subtyp und Schweregrad
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Therapieintensität

Verwandte Codes – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Gleiche Diagnosegruppe – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Häufige Fragen – G80.3 Dyskinetische Zerebralparese

Braucht mein Kind mit G80.3 Logopädie?

Das hängt davon ab, ob Sprechen, Schlucken oder die Sprachentwicklung betroffen sind. Eine logopädische Abklärung ist bei jeder Form der Zerebralparese empfehlenswert.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.