Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP1. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.9 als LHB mit SP1/SP2/SP6/SC.

G80.9 – Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Auch gesucht unter: G80.9 Logopädie, Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet Logopädie, Zerebralparese Logopädie, ICP Sprachtherapie

Unspezifischer Code. Logopädische Therapie richtet sich nach dem klinischen Befund.

Logopädische Beschreibung – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

G80.9 ist der unspezifische Code für Zerebralparese ohne nähere Zuordnung. In der logopädischen Praxis behandelt man nach dem klinischen Befund: orofaziale Diagnostik, Dysarthrie-Diagnostik, Schluckdiagnostik und Sprachentwicklungsstand bestimmen die Therapie unabhängig von der CP-Klassifikation.

Typische Störungsbilder – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Dysarthrie SP6 häufig

Sprechmotorikstörung durch die Bewegungsstörung.

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 häufig

Verzögerte Sprachentwicklung durch motorische/kognitive Einschränkungen.

Dysphagie SC variabel

Schluckstörung bei orofazialer Beteiligung.

Einfach erklärt:

Ihr Kind hat eine Zerebralparese, die nicht genauer eingeordnet wurde. Für die Logopädie ist entscheidend, welche Bereiche (Sprechen, Schlucken, Sprache) tatsächlich betroffen sind – das klärt die Diagnostik.

Logopädische Relevanz – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene mit Zerebralparese.
Bedeutung Kinder mit G80.9 haben je nach Schweregrad logopädischen Bedarf.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7: G80.x mit SP1/SP2/SP6/SC als LHB.

Leitsymptomatik:

SP1b

Wann verordnen:

Bei verzögerter Sprachentwicklung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei CP.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Begründung:

KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SP6a

Wann verordnen:

Bei undeutlichem Sprechen.

Begründung:

Dysarthrie bei CP.

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.7

Leitsymptomatik:

SCa

Wann verordnen:

Bei Schluckproblemen.

Begründung:

Dysphagie bei CP.

Quelle: Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Begründung:

Artikulationsstörungen bei Zerebralparese häufig. Nicht offiziell in KBV-Liste für G80, aber klinisch über SP3 möglich.

Quelle: Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Begründung:

Stottersymptomatik bei Zerebralparese möglich. Nicht offiziell gelistet.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

  • SC nicht mitverordnet trotz Schluckproblemen

Tipps für Ärzt*innen – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

  • Bei G80.9 alle logopädierelevanten Bereiche prüfen: Sprache, Sprechen, Schlucken.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

  • Logopädie prüft alle Bereiche und erstellt einen individuellen Therapieplan.

Extrabudgetärer Status – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

SP1

Reguläres Budget. Kinder zuzahlungsfrei.

Therapieverlauf – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nach Bedarf

Setting: Ambulant oder SPZ

Therapieinhalte – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

  • Sprachentwicklungstherapie
  • Dysarthrie-Therapie
  • Orofaziale Therapie
  • Ggf. UK-Versorgung
  • Ggf. Schlucktherapie

Diagnostik – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Orofaziale Befunderhebung Mundmotorik, Tonus, Reflexe, Speichelkontrolle Erstbefund
Klinische Schluckdiagnostik Schlucksicherheit beurteilen Bei klinischem Verdacht
Sprachentwicklungsdiagnostik (SETK/PDSS) Sprachentwicklungsstand erheben Erstbefund (soweit durchführbar)

Verlaufsdiagnostik – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Sprach-/Schluckevaluation Anpassung an Entwicklungsstand Halbjährlich

Red Flags – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Häufiges Verschlucken oder feuchte Stimme nach dem Essen Zeitnah zum Arzt / Logopäden

Mögliche Dysphagie. Schluckdiagnostik veranlassen.

Prognose – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Abhängig von CP-Subtyp und Schweregrad. Logopädie kann Kommunikation und Schlucksicherheit verbessern.

Einflussfaktoren – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

  • CP-Subtyp und Schweregrad
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Therapieintensität

Verwandte Codes – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – G80.9 Infantile Zerebralparese, nicht näher bezeichnet

Braucht mein Kind mit G80.9 Logopädie?

Das hängt davon ab, ob Sprechen, Schlucken oder die Sprachentwicklung betroffen sind. Eine logopädische Abklärung ist bei jeder Form der Zerebralparese empfehlenswert.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.