Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SC. Verordnung eindeutig.

KBV Diagnoseliste 2026 S.8: G93.80 als LHB mit SC.

G93.80 – Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Auch gesucht unter: Wachkoma Logopädie, Apallisches Syndrom Logopädie, G93.80 Logopädie, MCS Logopädie

Ethisch geboten. Bewusstseinsdiagnostik. Trachealkanülen-Management.

Logopädische Beschreibung – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Das apallische Syndrom (vegetative state/UWS) ist ein Zustand fehlender bewusster Wahrnehmung bei erhaltenen Schlaf-Wach-Zyklen. Logopädie: 1) Dysphagie-Management (Aspiration häufig, Trachealkanülen-Management, Sondenernährung), 2) Diagnostische Mitarbeit bei der Bewusstseinsdiagnostik (Reaktionen auf sprachliche Stimuli), 3) Beim Übergang zu MCS (Minimal Conscious State): Kommunikationsanbahnung. Logopädie ist auch im Wachkoma sinnvoll und ethisch geboten.

Typische Störungsbilder – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Schwere Dysphagie SC nahezu alle

Sondenernährung, Trachealkanüle, Aspirationsmanagement.

Fehlende Kommunikation SP5 definitionsgemäß

Kommunikationsanbahnung bei Übergang zu MCS.

Einfach erklärt:

Im Wachkoma ist der Patient wach, aber scheinbar ohne Bewusstsein. Logopädie hilft bei der sicheren Ernährung (Schluckmanagement), beim Feststellen von Bewusstseinszeichen und beim Aufbau von Kommunikation, wenn Reaktionen zurückkommen.

Logopädische Relevanz – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Häufigkeit selten
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene nach schwerer Hirnschädigung.
Bedeutung Langzeitpflege/Neurorehabilitation.

Zugeordnete Diagnosegruppen – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Quelle: KBV Diagnoseliste 2026 S.8: G93.1/G93.80 mit SC als LHB (Wachkoma).

Leitsymptomatik:

SCb

Wann verordnen:

Für Schluckmanagement und orale Stimulation.

Begründung:

Dysphagie.

Quelle: Bei Remission aus Wachkoma ggf. Aphasie. Nicht offiziell für G93 gelistet.

Leitsymptomatik:

SP5c

Wann verordnen:

Bei Zeichen von Bewusstsein.

Begründung:

Kommunikationsanbahnung.

Quelle: Dysarthrie bei Remission. Nicht offiziell gelistet.

Begründung:

Dysarthrie bei Remission. Nicht offiziell gelistet.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Typische Erstverordnung – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Diagnosegruppe SC
Leitsymptomatik SCb
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 30-45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

  • 'Patient ist im Wachkoma, Logopädie bringt nichts' – falsch! Schluckmanagement, Bewusstseinsdiagnostik und Kommunikationsanbahnung sind wichtig.

Tipps für Ärzt*innen – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

  • SC verordnen. Langfristiger Heilmittelbedarf. Logopädie ist ethisch geboten.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

  • Auch im Wachkoma arbeitet Logopädie daran, die Mundgesundheit zu erhalten, sichere Ernährung zu gewährleisten und erste Zeichen von Bewusstsein zu erkennen.

Extrabudgetärer Status – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

SC langfristiger_heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf.

Therapieverlauf – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Therapiebeginn: Ab Aufnahme in Langzeitpflege/Neurorehab

Setting: Stationär/Pflegeeinrichtung

Therapieinhalte – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

  • Trachealkanülen-Management (Entblockung, Absaugen, Sprechventil bei MCS)
  • Orale Stimulation und basale Schluckanregung
  • FEES-gestützte Schluckdiagnostik
  • Bewusstseinsdiagnostik: Reaktionen auf sprachliche Stimuli prüfen
  • Bei MCS: Kommunikationsanbahnung (Ja/Nein-Signale, UK)

Diagnostik – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Erstdiagnostik – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Test Zweck Zeitpunkt
Klinische Schluckdiagnostik, FEES, CRS-R (Coma Recovery Scale) Schluckstatus + Bewusstseinszeichen Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßig Bewusstseinsveränderungen erkennen Monatlich

Red Flags – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Patient zeigt reproduzierbare Reaktionen Neurorehabilitation intensivieren

Übergang zu MCS – Kommunikationsanbahnung starten!

Prognose – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Variabel. Manche Patienten erholen sich zu MCS oder weiter. Frühzeitige Rehabilitation verbessert Chancen.

Einflussfaktoren – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

  • Ursache
  • Dauer
  • Alter

Verwandte Codes – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Gleiche Diagnosegruppe – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Häufige Fragen – G93.80 Apallisches Syndrom (Wachkoma / Vegetative State)

Macht Logopädie im Wachkoma Sinn?

Ja. Logopädie kümmert sich um sicheres Schlucken, orale Pflege und prüft regelmäßig auf Zeichen von Bewusstsein. Wenn Reaktionen zurückkommen, baut die Logopädie Kommunikation auf.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Verbindliche Grundlage ist stets die aktuelle Heilmittel-Richtlinie des G-BA.