Logopädische Beschreibung – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
H90.4 kombinierter (Schallleitung + Schallempfindung) einseitiger Hörverlust. Logopädisch relevant bei Kindern: Sprachentwicklungsrisiko bei einseitigem Hörverlust (oft unterschätzt). Probleme v.a. in Lärm, Richtungshören eingeschränkt, in der Schule benachteiligt. Bei Erwachsenen: selten logopädisch relevant.
Typische Störungsbilder – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Nicht alle, aber einige Kinder mit einseitigem Hörverlust haben Sprachverzögerungen.
Einseitiger Hörverlust wird oft unterschätzt. Kinder können Schwierigkeiten in der Sprachentwicklung haben, besonders in lauter Umgebung. Logopädie überwacht die Sprachentwicklung und fördert bei Bedarf.
Logopädische Relevanz – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
| Häufigkeit | mittel bei Kindern |
|---|---|
| Patient*innengruppe | Kinder. |
| Bedeutung | Einseitiger Hörverlust bei Kindern wird oft unterschätzt. |
Zugeordnete Diagnosegruppen – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
HMK 2.3: SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit/Taubheit. H90/H91 sind Beispieldiagnosen.
SP1a
Bei Sprachverzögerung.
Sprachentwicklung bei einseitigem Hörverlust.
Verordnung & Praxistipps – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Typische Erstverordnung – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
| Diagnosegruppe | SP1 |
|---|---|
| Leitsymptomatik | SP1a |
| Behandlungseinheiten | 10 |
| Frequenz | 1-2x wöchentlich |
| Therapiedauer | 45 Min. |
Häufige Verordnungsfehler – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- Einseitiger Hörverlust wird als 'nicht so schlimm' abgetan
Tipps für Ärzt*innen – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- Einseitigen Hörverlust bei Kindern ernst nehmen. Sprachentwicklung beobachten. SP1 bei Bedarf.
Tipps für Patient*innen & Angehörige – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- Auch einseitiger Hörverlust kann die Sprache beeinflussen. In der Schule: Kind auf die gute Seite zum Lehrer setzen.
Extrabudgetärer Status – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Therapieverlauf – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Therapiebeginn: Bei Sprachauffälligkeiten
Setting: Ambulant
Therapieinhalte – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- Sprachentwicklungsförderung bei Bedarf
- Hörtraining/auditive Verarbeitung
- Schulberatung (Sitzposition, FM-Anlage)
Diagnostik – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Erstdiagnostik – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Sprachentwicklungsdiagnostik | Sprachstand prüfen | Bei V.a. Verzögerung |
Verlaufsdiagnostik – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
| Test | Zweck | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Kontrolle | Entwicklung | Jährlich |
Prognose – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Gute Prognose mit Hörversorgung und Förderung.
Einflussfaktoren – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- Schweregrad
- Hörversorgung