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Bedingt verordnungsfähig

Nicht offiziell im Heilmittelkatalog gelistet. Verordnung möglich über Diagnosegruppe SP4 – Begründung erforderlich.

HMK 2.3: H90.4 Beispieldiagnose für SP4. SP1 bei Kindern mit leichter/mittlerer Schwerhörigkeit. Hinweis: Nur Beispieldiagnose im HMK-Text, nicht in der offiziellen Diagnoseliste.

H90.4 – Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

ICD-11-Äquivalent: AB51.1 – Erworbene Schallempfindungsschwerhörigkeit exakt

Auch gesucht unter: Einseitiger Hörverlust Logopädie, H90.4 Logopädie

Einseitigen Hörverlust bei Kindern nicht unterschätzen.

Logopädische Beschreibung – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

H90.4 kombinierter (Schallleitung + Schallempfindung) einseitiger Hörverlust. Logopädisch relevant bei Kindern: Sprachentwicklungsrisiko bei einseitigem Hörverlust (oft unterschätzt). Probleme v.a. in Lärm, Richtungshören eingeschränkt, in der Schule benachteiligt. Bei Erwachsenen: selten logopädisch relevant.

Typische Störungsbilder – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Sprachentwicklungsverzögerung/-störung SP1 bei manchen Kindern

Nicht alle, aber einige Kinder mit einseitigem Hörverlust haben Sprachverzögerungen.

Einfach erklärt:

Einseitiger Hörverlust wird oft unterschätzt. Kinder können Schwierigkeiten in der Sprachentwicklung haben, besonders in lauter Umgebung. Logopädie überwacht die Sprachentwicklung und fördert bei Bedarf.

Logopädische Relevanz – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Häufigkeit mittel bei Kindern
Patient*innengruppe Kinder.
Bedeutung Einseitiger Hörverlust bei Kindern wird oft unterschätzt.

Zugeordnete Diagnosegruppen – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Quelle: HMK 2.3: SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit/Taubheit. H90/H91 sind Beispieldiagnosen. (Beispieldiagnose, nicht Diagnoseliste)

Begründung:

HMK 2.3: SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit/Taubheit. H90/H91 sind Beispieldiagnosen.

Quelle: Bei Kindern mit Hörstörung: Sprachentwicklungsverzögerung -> SP1 wenn nicht hochgradig.

Leitsymptomatik:

SP1a

Wann verordnen:

Bei Sprachverzögerung.

Begründung:

Sprachentwicklung bei einseitigem Hörverlust.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Typische Erstverordnung – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

  • Einseitiger Hörverlust wird als 'nicht so schlimm' abgetan

Tipps für Ärzt*innen – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

  • Einseitigen Hörverlust bei Kindern ernst nehmen. Sprachentwicklung beobachten. SP1 bei Bedarf.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

  • Auch einseitiger Hörverlust kann die Sprache beeinflussen. In der Schule: Kind auf die gute Seite zum Lehrer setzen.

Extrabudgetärer Status – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

SP4
SP1

Therapieverlauf – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Therapiebeginn: Bei Sprachauffälligkeiten

Setting: Ambulant

Therapieinhalte – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

  • Sprachentwicklungsförderung bei Bedarf
  • Hörtraining/auditive Verarbeitung
  • Schulberatung (Sitzposition, FM-Anlage)

Diagnostik – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Erstdiagnostik – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Test Zweck Zeitpunkt
Sprachentwicklungsdiagnostik Sprachstand prüfen Bei V.a. Verzögerung

Verlaufsdiagnostik – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Test Zweck Zeitpunkt
Kontrolle Entwicklung Jährlich

Prognose – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Gute Prognose mit Hörversorgung und Förderung.

Einflussfaktoren – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

  • Schweregrad
  • Hörversorgung

Verwandte Codes – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Gleiche Diagnosegruppe – H90.4 Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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