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Bedingt verordnungsfähig

Nicht offiziell im Heilmittelkatalog gelistet. Verordnung möglich über Diagnosegruppe SP1 – Begründung erforderlich.

HMK 2.3: H90.5 Beispieldiagnose für SP4. SP1 bei Kindern mit leichter/mittlerer Schwerhörigkeit. Hinweis: Nur Beispieldiagnose im HMK-Text, nicht in der offiziellen Diagnoseliste.

H90.5 – Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

ICD-11-Äquivalent: AB51.1 – Erworbene Schallempfindungsschwerhörigkeit exakt

Auch gesucht unter: H90.5 Logopädie, Schallempfindungshörverlust Logopädie, Schwerhörigkeit Sprachtherapie

Unspezifischer Code. Logopädie nach audiologischem Befund.

Logopädische Beschreibung – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

H90.5 ist der unspezifische Code für Schallempfindungshörverlust, wenn die Seitenangabe fehlt oder nicht differenziert wird. Logopädisch vergleichbar mit H90.3 (beidseitig), die Therapie richtet sich nach dem audiologischen Befund.

Typische Störungsbilder – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Sprachentwicklungsverzögerung SP1 je nach Grad

Abhängig vom Schweregrad des Hörverlusts.

Auditive Wahrnehmungsstörung SP4 häufig

Lautdiskrimination erschwert.

Einfach erklärt:

Dieser Code steht für eine Innenohrschwerhörigkeit, bei der nicht genau angegeben ist, ob ein oder beide Ohren betroffen sind. Die Logopädie-Therapie richtet sich nach dem, was der HNO-Arzt oder Pädaudiologe beim Hörtest festgestellt hat.

Logopädische Relevanz – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder und Erwachsene mit Schallempfindungshörverlust.
Bedeutung Häufig auf Verordnungen, wenn Seitenangabe fehlt.

Zugeordnete Diagnosegruppen – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Quelle: Bei Kindern mit Hörstörung: Sprachentwicklungsverzögerung -> SP1 wenn nicht hochgradig.

Leitsymptomatik:

SP1a oder SP1b

Wann verordnen:

Bei Sprachentwicklungsverzögerung durch Hörverlust.

Begründung:

Sprachentwicklung bei Hörverlust.

Quelle: HMK 2.3: SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit/Taubheit. H90/H91 sind Beispieldiagnosen. (Beispieldiagnose, nicht Diagnoseliste)

Leitsymptomatik:

SP4

Wann verordnen:

Nach Hörgeräte-/CI-Versorgung.

Begründung:

Hörtraining nach Versorgung.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Heilmittel, Höchstmengen und Vordruck je Diagnosegruppe – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

SP1 Primär Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 10
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13
SP4 Abgeleitet & verifiziert
Heilmittel Sprech- und Sprachtherapie
Einzeltherapie 30, 45 oder 60 Min.
Gruppentherapie 45 oder 90 Min.
Höchstmenge je Verordnung 20
Langfristiger / besonderer Bedarf 12-Wochen-Regel bei langfristigem/besonderem Bedarf (verordnete Frequenz maßgeblich)
Verordner Arzt
Vordruck Muster 13

Verordnung & Praxistipps – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Typische Erstverordnung – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1a
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 1-2x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.
Hausbesuch Nicht notwendig
Dringlicher Behandlungsbedarf Nein
Therapiebericht Ja

Häufige Verordnungsfehler – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

  • Fehlende Seitenangabe, ggf. H90.3 präziser verwenden

Tipps für Ärzt*innen – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

  • Wenn möglich, spezifischeren Code (H90.3 bei beidseitig) verwenden.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

  • Dieser Code funktioniert für die Verordnung genauso gut wie der spezifischere.

Extrabudgetärer Status – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Diese Diagnose steht nicht auf der KBV-Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. Logopädie ist regulär verordnungsfähig, sofern die Voraussetzungen des Heilmittelkatalogs erfüllt sind.

SP4 Reguläres Budget
SP1 Reguläres Budget

Quelle: KBV-Diagnoseliste, Stand 01.01.2026 (Anlage 2 HeilM-RL / Anhang 1 Rahmenvorgaben § 106b Abs. 2 SGB V)

Therapieverlauf – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Therapiebeginn: Nach audiologischer Versorgung

Setting: Ambulant

Frequenz: 1-2x pro Woche

Besonderheiten: Siehe H90.3 für Details.

Therapieinhalte – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

  • Hör-Sprach-Training
  • Sprachentwicklungsförderung
  • Elternberatung

Diagnostik – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Erstdiagnostik – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Audiologischer Befund + Sprachdiagnostik Hörverlustgrad und Sprachstand erheben Erstbefund

Verlaufsdiagnostik – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Kontrolle Fortschritt dokumentieren Alle 10-20 Sitzungen

Prognose – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Siehe H90.3. Abhängig vom Grad des Hörverlusts und der Versorgung.

Einflussfaktoren – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

  • Grad des Hörverlusts
  • Versorgungszeitpunkt
  • Therapieintensität

Prognose im Einzelfall.

Verwandte Codes – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Gleiche Diagnosegruppe – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Weitere Codes der Diagnosegruppe SP1 – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Häufige Fragen – H90.5 Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Was ist der Unterschied zwischen H90.5 und H90.3?

H90.3 spezifiziert, dass beide Ohren betroffen sind. H90.5 ist der unspezifische Code. Für die Logopädie macht das keinen praktischen Unterschied, entscheidend ist der audiologische Befund.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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