Logopädie Praxis Kosmos
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Verordnungsfähig

Offiziell im Heilmittelkatalog. Diagnosegruppe: SP4. Verordnung eindeutig.

HMK 2.3: H91.3 = SP4.

H91.3 – Taubheit, beidseitig

Auch gesucht unter: Taubheit Logopädie, CI Logopädie Kind, Cochlea Implantat Sprachtherapie, Taubes Kind sprechen lernen, H91.3 Logopädie, Hör-Sprach-Therapie CI

CI-Versorgung im 1. Lebensjahr anstreben. Intensive Hör-Sprach-Therapie über Jahre.

Logopädische Beschreibung – H91.3 Taubheit, beidseitig

H91.3 beschreibt eine beidseitige Taubheit (Hörverlust >90 dB). Ohne technische Versorgung (Cochlea-Implantat) ist kein Zugang zu Lautsprache über das Hören möglich. Logopädisch ist H91.3 eine der anspruchsvollsten Diagnosen: Nach CI-Versorgung muss das Hören von Grund auf gelernt werden. Die Hör-Sprach-Therapie umfasst basale Hörerziehung (Geräusche wahrnehmen, Sprache von Geräuschen unterscheiden), Lautdiskrimination, Wortverständnis und schrittweisen Aufbau der Lautsprache. Bei Kindern, deren Eltern die Gebärdensprache wählen, steht die Förderung der Gebärdensprachkompetenz und ggf. einer bilingualen Entwicklung im Vordergrund.

Typische Störungsbilder – H91.3 Taubheit, beidseitig

Fehlende Hör-Sprach-Entwicklung SP1 definierend ohne Versorgung

Ohne CI keine Lautsprachentwicklung möglich.

Hörlernen nach CI SP4 100% nach CI

Hören muss von Grund auf gelernt werden.

Einfach erklärt:

Ihr Kind hört auf beiden Ohren nichts oder fast nichts. Mit einem Cochlea-Implantat (CI) kann es lernen, Geräusche und Sprache wahrzunehmen. Logopädie ist nach der CI-Operation entscheidend: Ihr Kind muss Hören und Sprechen von Anfang an lernen. Das ist intensiv, aber bei früher Versorgung sehr erfolgversprechend. Wenn Sie die Gebärdensprache bevorzugen, unterstützt Logopädie auch diesen Weg.

Logopädische Relevanz – H91.3 Taubheit, beidseitig

Häufigkeit mittel
Patient*innengruppe Kinder nach CI-Versorgung (idealerweise im 1. Lebensjahr). Auch Erwachsene mit CI.
Bedeutung CI-Versorgung bei tauben Kindern hat zugenommen. Intensive langfristige Hör-Sprach-Therapie nötig.

Zugeordnete Diagnosegruppen – H91.3 Taubheit, beidseitig

Quelle: HMK 2.3: Taubheit -> SP4.

Leitsymptomatik:

SP4

Wann verordnen:

Nach CI-Aktivierung für Hörtraining.

Begründung:

Hörtraining nach CI.

Evidenz-Klassifizierung:
Offiziell (HMK) Abgeleitet & verifiziert Praxisempfehlung Nicht offiziell Nicht geprüft

Grün = Direkt im offiziellen Heilmittelkatalog (G-BA). Blau = Aus offiziellen Quellen ableitbar. Orange = Klinisch sinnvolle Ergänzung.

Verordnung & Praxistipps – H91.3 Taubheit, beidseitig

Typische Erstverordnung – H91.3 Taubheit, beidseitig

Diagnosegruppe SP1
Leitsymptomatik SP1b
Behandlungseinheiten 10
Frequenz 2-3x wöchentlich
Therapiedauer 45 Min.

Häufige Verordnungsfehler – H91.3 Taubheit, beidseitig

  • Zu niedrige Frequenz nach CI-Aktivierung
  • Langfristigen Heilmittelbedarf nicht beantragt

Tipps für Ärzt*innen – H91.3 Taubheit, beidseitig

  • Bei CI-versorgten tauben Kindern: SP1b mit dringlicher Behandlungsbedürftigkeit, 2-3x/Woche. Langfristigen Heilmittelbedarf beantragen.

Tipps für Patient*innen & Angehörige – H91.3 Taubheit, beidseitig

  • Nach der CI-Operation beginnt die eigentliche Arbeit: Ihr Kind muss Hören lernen. Regelmäßige und intensive Logopädie ist dafür entscheidend. Ihre Mitarbeit zu Hause ist ebenso wichtig.

Extrabudgetärer Status – H91.3 Taubheit, beidseitig

SP1

Reguläres Budget. Langfristiger Heilmittelbedarf beantragen.

Therapieverlauf – H91.3 Taubheit, beidseitig

Therapiebeginn: Sofort nach CI-Aktivierung

Setting: CI-Zentrum + ambulant

Therapieinhalte – H91.3 Taubheit, beidseitig

  • Basale Hörerziehung: Geräusche wahrnehmen, Sprache erkennen
  • Lautdiskriminationstraining
  • Wortschatzaufbau über das Hören
  • Sprachproduktion: Lautanbahnung, Wörter, Sätze
  • Intensive Elternanleitung
  • Ggf. Gebärdenunterstützung in der Übergangsphase

Diagnostik – H91.3 Taubheit, beidseitig

Erstdiagnostik – H91.3 Taubheit, beidseitig

Test Zweck Zeitpunkt
CI-spezifische Hör- und Sprachdiagnostik Hören und Sprachstand nach CI-Aktivierung Nach CI-Aktivierung

Verlaufsdiagnostik – H91.3 Taubheit, beidseitig

Test Zweck Zeitpunkt
Regelmäßige Hör-Sprach-Evaluation (EARS, LiP, CAP) Hör-Sprach-Entwicklung nach CI dokumentieren Alle 3-6 Monate

Red Flags – H91.3 Taubheit, beidseitig

Kind macht nach 6 Monaten CI-Nutzung keine Hörfortschritte CI-Zentrum

CI-Einstellung prüfen, Therapieansatz überprüfen.

Auffälliges Neugeborenen-Hörscreening Sofort pädaudiologische Abklärung

Bei beidseitiger Taubheit: CI-Evaluation so früh wie möglich. Versorgung idealerweise im 1. Lebensjahr.

Prognose – H91.3 Taubheit, beidseitig

Bei CI-Versorgung im 1. Lebensjahr und intensiver Therapie können viele Kinder eine annähernd normale Lautsprachentwicklung erreichen. Je später die Versorgung, desto schwieriger. Ohne CI ist Lautspracherwerb über das Hören nicht möglich.

Einflussfaktoren – H91.3 Taubheit, beidseitig

  • Alter bei CI-Versorgung (ideal <12 Monate)
  • Intensität der Hör-Sprach-Therapie
  • Familiäre Unterstützung
  • Zusätzliche Beeinträchtigungen
  • Technischer Zustand des CI

Verwandte Codes – H91.3 Taubheit, beidseitig

Gleiche Diagnosegruppe – H91.3 Taubheit, beidseitig

Weniger schwere Form – Hörgeräte können ausreichen

Häufige Fragen – H91.3 Taubheit, beidseitig

Kann mein taubes Kind mit CI sprechen lernen?

Ja, bei frühzeitiger CI-Versorgung (idealerweise im 1. Lebensjahr) und intensiver Logopädie erreichen viele Kinder eine gute Lautsprachentwicklung.

Wie intensiv ist die Logopädie nach CI?

In den ersten 2-3 Jahren sehr intensiv: 2-3x pro Woche. Danach wird die Frequenz oft reduziert, die Begleitung kann aber über Jahre andauern.

Muss es CI sein oder gibt es Alternativen?

Bei beidseitiger Taubheit ist CI die einzige Option für Lautspracherwerb über das Hören. Alternative: Gebärdensprache als Erstsprache. Viele Familien wählen einen bilingualen Ansatz.

Quellen & weiterführende Links

Gepflegt und geprüft von Logopädie-Expert*innen von Logopädie Kosmos

Unser Fachteam: Logopäd*innen (Staatsexamen, B.Sc.), Patholinguist*innen (B.Sc., M.Sc.) und Akademische Sprachtherapeut*innen (B.Sc., M.A.) – mit langjähriger Erfahrung in Praxis, Klinik und Lehre. Alle Inhalte basieren auf der aktuellen Heilmittel-Richtlinie des G-BA sowie AWMF-Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert.

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